Bei der Sperrdatei OASIS handelt es sich um ein wichtiges Tool im Kampf gegen Glücksspielsucht und schädliches Spielverhalten. OASIS steht dabei für „Online-Abfrage Spielerstatus“. Alle in Deutschland lizenzierten und damit legalen Glücksspielanbieter sind an diese zentrale Datei angeschlossen und müssen vor Spielbeginn des Nutzers an einem Glücksspiel eine Systemabfrage durchführen. So wird verhindert, dass gesperrte Nutzer am Spiel teilnehmen und somit die Sperre umgehen können. In diesem Ratgeber zeigen wir, wie die Sperrdatei funktioniert und führen die für Spieler wichtigen Fakten zum OASIS-System auf.
Wie funktioniert die Sperrdatei OASIS im Detail?
OASIS ist ein wichtiger Baustein des legalen Glücksspielangebots in Deutschland und umfasst eine Vielzahl von Glücksspielanbietern. Sowohl Spieler von niedergelassenen Spielhallen, Spielbanken, Casinos und Wettanbietern als auch Online Spielotheken, Buchmacher im Internet und Online-Poker-Räume sind an das System angeschlossen. Auch für Pferdewetten und Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche ist ein Abgleich mit dem Spielersperrsystem erforderlich.
Zum Stand Juni 2023 sind in der OASIS-Datei etwa 192.600 Sperren eingetragen. Dabei handelt es sich zum größten Teil um freiwillige Selbstsperren, die von den Spielern selbst initiiert wurden (ca. 183.000) und nur in etwa 9.000 Fällen um Fremdsperren, die von Dritten veranlasst wurden. Die Dauer einer OASIS-Spielersperre kann zwar individuell festgelegt werden, muss aber bei einer Selbstsperre mindestens drei Monate andauern. Fremdsperren haben eine Mindestdauer von einem Jahr. In beiden Fällen können die gesperrten Personen nach Ablauf der Sperrzeit beantragen, dass die Sperre aufgehoben wird. Dieser Antrag muss in schriftlicher Form erfolgen. Im Folgenden haben wir einige interessante Fakten zur OASIS-Spielersperre aufgeführt:
- Die Zahl der gesperrten Personen hat in den letzten Monaten stark zugenommen.
- Eine Sperre in der OASIS-Datei gilt für alle angeschlossenen Anbieter, es muss somit nicht überall eine separate Sperre veranlasst werden.
- Eine Fremdsperre kann durch die Glücksspielanbieter oder auch durch Angehörige beantragt werden. Der Betroffene muss aber vor der Sperre Gelegenheit bekommen, sich zu äußern.
- Die Aufhebung der Sperre erfolgt nur nach einem schriftlichen Antrag, den der Spieler nach Ablauf der Sperre stellen kann und einer Schutzfrist von einer Woche (Selbstsperre) beziehungsweise einem Monat (Fremdsperre).
Besonderheit: Was ist die 24-Stunden-Sperre?
Ein besonderes Feature des Spielersperrsystems OASIS ist der sogenannte „Panik-Button“, über den zu jeder Zeit ohne zusätzliche Bestätigung eine sofortige 24-Stunden-Sperre ausgelöst werden kann. Diese Funktion muss laut § 6i Absatz 3 GlüStV bei allen Anbietern von Online-Echtgeldspielen verpflichtend integriert werden. Mit einem einfachen Klick können Nutzerinnen und Nutzer so schnell und effektiv ihr Spiel unterbrechen und sich selbst schützen.
Die 24-Stunden-Sperre stellt somit eine Art Notfall-Option dar und hat den Vorteil, dass sie sofort greift. Die Schaltfläche ist beim Spielen jederzeit sichtbar, sodass es vielen Nutzern gelingt, für sich die erforderliche Pause zu erzwingen, bevor das Spielverhalten wirklich in einen problematischen Bereich abdriftet. Eine weitere Besonderheit dieser Form der Spielersperre besteht darin, dass die Sperre automatisch nach Ablauf der Zeit endet und keine gesonderte Aufhebung beantragt werden muss. Persönliche Daten, die während der Sperre erfasst wurden, werden zudem nach zwei Wochen automatisch gelöscht.
Durch den Panik-Button wird somit ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen die Glücksspielsucht getan und die Nutzer haben eine schnelle Möglichkeit, ihren Spielfluss effektiv zu unterbrechen und dadurch langfristige negative Konsequenzen zu vermeiden.
OASIS: Antrag auf Selbstsperre einreichen – so geht’s
Eine Selbstsperre bei den in Deutschland legalen Anbietern kann von den Betroffenen selbst über die von der GGL lizenzierten Glücksspielanbietern oder direkt über das Regierungspräsidium Darmstadt, wo das Spielersperrsystem verwaltet wird, beantragt werden. Dazu sind die folgenden Schritte zu befolgen:
- Lade Dir den Antrag zur Selbstsperre auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
- Bestätige die Hinweise zum Datenschutz auf Seite 1 des Antragformulars.
- Fülle den Antrag leserlich und vollständig aus.
- Unterschreibe eigenhändig.
- Füge eine Kopie Deines Personalausweises oder Reisepasses hinzu.
- Sende die Dokumente an spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de oder per Post an: Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt.
- Du bekommst die Bestätigung der Spielersperre zugesendet.
Selbstsperre vs. Fremdsperre
Während die Selbstsperre durch den betroffenen Spieler selbst ausgelöst wird, wird der Antrag für eine Fremdsperre von Dritten gestellt. Meistens handelt es sich dabei um den Glücksspielanbieter, der dadurch seinen Kunden vor den Auswirkungen von problematischem Spielverhalten schützen kann. Aber auch Angehörige, Freunde oder nahestehende Personen haben die Möglichkeit, eine Fremdsperre zu beantragen, wenn sie erkannt haben, dass es wichtig ist, den Spieler vor den Auswirkungen seines Spielverhaltens zu schützen.
Die Statistik zeigt, dass die meisten Sperren in OASIS auf freiwilligen Selbstsperren beruhen (ca. 183.000), während nur etwa 9.000 Sperren als Fremdsperren veranlasst wurden. Vor einer Fremdsperre hat der Spieler die Gelegenheit, Stellung zum Antrag zu nehmen. Ob die Sperre daraufhin abgewendet wird oder nicht, ist den Entscheidungsträgern beim Regierungspräsidium Darmstadt überlassen.
Welche persönlichen Daten werden in der Sperrdatei gespeichert?
In der Sperrdatei OASIS werden verschiedene persönliche Daten gespeichert. Hierzu gehören konkret Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift, Grund und Dauer der Sperrung sowie die die Art der Sperre (Selbstsperre / Fremdsperre). Für die Sperrung relevante Dokumente wie zum Beispiel ein Lichtbild der gesperrten Person können ebenfalls gespeichert werden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass bei einer Abfrage durch die Glücksspielanbieter nur Vorname, Name und das Geburtsdatum übermittelt werden, und die Glücksspielbetreiber unterm Strich lediglich die Information darüber erhalten, ob der Spieler gesperrt ist oder ob er an Glücksspielen teilnehmen darf.
Dritte Institutionen wie die SCHUFA, Banken oder Kreditinstitute haben keinen Zugriff auf die bei OASIS gespeicherten Daten. Somit ergeben sich durch das Vorliegen einer Spielersperre keine Nachteile für die Betroffenen in anderen Bereichen des Lebens. Aus diesem Grund sollten spielsüchtige Nutzer oder suchtgefährdete Spieler nicht zögern, die Sperre vorzunehmen, um sich selbst vor erheblichen Nachteilen zu schützen.
Rechtliche Grundlage der Sperrdatei
In § 8 des Glücksspielstaatsvertrags ist unter anderem festgelegt, dass Glücksspielanbieter in Deutschland an eine zentrale Sperrdatei angeschlossen sein müssen, die für alle Ländern einheitlich durch das Bundesland Hessen geführt wird. Laut des GlüStV sind „Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen“ verpflichtet, „spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle zu identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei nach § 23 durchzuführen“. Liegt bei OASIS eine Sperre für diese Spieler vor, dürfen die Glücksspielbetreiber diesen die Teilnahme an den angebotenen Spielen nicht gestatten.
Da alle legalen Anbieter in Deutschland an die Datei angeschlossen sein müssen, ist es nicht möglich, die Sperre durch die Registrierung bei einem anderen Anbieter mit deutscher Lizenz zu umgehen. Die Glücksspielanbieter dürfen gesperrte Spieler auch nicht dazu auffordern, einen Antrag zur Aufhebung der Sperre zu stellen oder entsperrte Spieler mit einem Bonus belohnen.
OASIS Sperre umgehen – geht das?
Eine Sperre in der OASIS Sperrdatei soll dazu beitragen, Spielerinnen und Spieler vor einer möglichen Problematik im Glücksspielbereich zu schützen. Bei einer Sperre in der zentralen Sperrdatei sind die jeweiligen Glücksspielbetreiber und -veranstalter dazu verpflichtet, diese Person nicht an den angebotenen Spielen teilnehmen zu lassen. Allerdings gilt die Sperre nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Glücksspielanbieter aus dem Ausland sind nicht an OASIS angeschlossen, sodass dementsprechend vor dem Spielen bei solchen Anbietern auch kein Datenabgleich mit der Sperrdatei erfolgt.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass das Umgehen einer Sperre keine Lösung für eine problematische Spielweise darstellt. Außerdem sind Anbieter ohne deutsche Lizenz gemäß Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland nicht zugelassen. Es handelt sich somit nicht um legale Angebote, was zu zusätzlichen Problemen führen kann. Wenn eine Sperre vorliegt, ist somit dringend anzuraten, diese Sperre nicht einfach zu umgehen, sondern professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Spielen bei ausländischen Anbietern ist weniger sicher als in Deutschland. Problematisches Spielverhalten und Spielsucht können daher dort zu noch deutlich größeren Problemen als bei den Anbietern mit deutscher Lizenz führen.
Fazit
Die Sperrdatei OASIS stellt ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Glücksspielsucht dar. Spieler können sich freiwillig selbst sperren lassen oder von Dritten gesperrt werden, um vor einem problematischen Spielverhalten geschützt zu werden. Die Sperre gilt jedoch nur innerhalb Deutschlands und nicht bei Glücksspielanbietern mit Lizenz aus anderen Ländern. Das Nutzen dieser Angebote wird jedoch nicht empfohlen, da dies langfristig negative Folgen haben kann.
Die Einhaltung der Sperre sollte unbedingt ernst genommen werden und bei Problemen kann professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf der Sperrzeit kann ein schriftlicher Antrag auf Aufhebung der Spielersperre gestellt werden, sodass das Spielen wieder möglich ist. Zu beachten ist, dass die Bearbeitungszeit entsprechender Anträge aktuell oftmals mehrere Wochen in Anspruch nimmt.