Von Spielsucht sind meist nicht nur die Spieler selbst, sondern auch deren Angehörige betroffen. Was kann man als Betroffener selbst gegen die Spielsucht tun? Und wie kann ich als Angehöriger einem Spielsüchtigen dabei helfen, von seiner Sucht loszukommen, ohne dabei in die Co-Abhängigkeit zu geraten?

Ich bin selbst betroffen, was kann ich tun?

Bei Verdacht oder der Erkenntnis an Spielsucht zu leiden, ist der wichtigste Schritt, seine Schamgrenzen zu überwinden und sich an eine professionelle Suchtberatungsstelle zu wenden. Solche Beratungsstellen sind in jeder größeren Stadt zu finden.

Eine gute Übersicht zu Kliniken, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen sind auf der Homepage des Fachverbandes Glücksspielsucht e. V. zu finden.

An Spielsucht zu erkranken ist keine Schande oder Willensschwäche, sondern eine behandelbare Erkrankung. Es würde sich auch niemand schämen, wegen eines gebrochenen Beins einen Arzt aufzusuchen. So ähnlich verhält es sich auch mit Spielsucht. Eine Beratung ist kostenlos, nicht schmerzhaft und grundsätzlich kann man als pathologischer Spieler mit diesem Schritt nur gewinnen.

Ängste belächeln oder mit Schuldzuweisungen konfrontiert zu werden, sind unbegründet. Im Gegensatz zu den meisten Angehörigen ist dem Personal in diesen Einrichtungen bewusst, dass es sich bei der Spielsucht um eine Krankheit handelt, die jeden treffen kann und nicht um Willensschwäche oder Dummheit. Im Gegenteil: Sich Hilfe zu suchen und seine Probleme anzupacken, ist ein ehrenwerter und intelligenter Schritt. Eine Beratung ist in der Regel auch unverbindlich und das Personal unterliegt der Schweigepflicht.

Manchmal kann es etwas dauern, bevor man einen Termin bei einer Beratungsstelle bekommt oder eine Therapie beginnen kann. In diesem Fall empfehlen wir, je nach Lebenssituation, folgende Sofortmaßnahmen:

  1. Wichtigsten Verpflichtungen nachkommen: Ist kein größeres Vermögen vorhanden und ist man aktuell auf Lohnzahlungen oder Arbeitslosengeld angewiesen, sollten sofort nach Geldeingang die wichtigsten finanziellen Verpflichtungen wie Strom, Miete und Lebensmittel für den gesamten Monat überwiesen oder bezahlt werden. Es kann vorerst auch bewusst Geld fürs Spielen eingeplant werden, trotzdem sollte man versuchen, gegen den Suchtdruck anzukämpfen.
  2. Sperren lassen: In Spielbanken und Online Casinos kann man sich sperren lassen. Online Casinos bieten zudem die Möglichkeit, sich Verlustlimits zu setzen. Bei sehr vermögenden Personen, die auf sehr hohen Einsätzen spielen, kann dies zu verhältnismäßig geringeren Verlusten führen, da es in Spielotheken schwer möglich ist, durchschnittlich viel mehr als 1.000 € an einem Tag zu verspielen. Natürlich sind angemessen hohe Gewinne in Spielotheken auch nicht möglich.
  3. Sportliche Betätigung / Hobby nachgehen: Sportliche Betätigung wirkt bei den meisten Menschen mittelfristig suchtmildernd und antidepressiv. Auch wenn schon ein Interessenverlust eingetreten ist, sollte man versuchen, die Zeit, welche man bisher fürs Spielen aufgewendet hat, mit einem anderen Hobby auszufüllen.

Bei diesen drei Schritten handelt es sich lediglich um allgemeine Empfehlungen und ersetzen keine professionelle Beratung oder Therapie. Wir erheben auch keinen Anspruch auf Richtigkeit dieser Tipps und geben keine Garantie, dass diese Schritte jedem Betroffenen helfen.

Ein Angehöriger ist betroffen, wie kann ich helfen?

Den größten Fehler, welchen man als Angehöriger machen kann, ist dem Süchtigen finanziell zu helfen. Mit solch einem Verhalten hilft man dem Angehörigen nicht, sondern unterstützt, verlängert und verschlimmert in der Regel das eigene Leiden und auch das Leiden des Betroffenen und es entsteht eine Co-Abhängigkeit.

Sofern man es sich leisten kann, kann man dem Betroffenen finanziell immer noch unter die Arme greifen, wenn dieser seine Spielsucht mit professioneller Hilfe überwunden hat.

Auch als Angehöriger kann und sollte man eine professionelle Suchtberatungsstelle aufsuchen. Das ausgebildete Personal kann wertvolle Tipps geben, wie man sich als Angehöriger in dieser Situation verhalten kann, um dem Spielsüchtigen und sich selbst zu helfen.

Als Angehöriger kann man zudem versuchen, ein ruhiges Gespräch mit dem Betroffenen zu suchen. Auch wenn es schwerfällt, sollte man dabei seine eigenen Emotionen im Zaum halten und den Betroffenen nicht mit Vorwürfen und Schuldzuweisungen konfrontieren.

Viele Spielsüchtige spielen auch, um zwischenmenschlichen Problemen zu entfliehen. Gespräche, die in heftigem Streit ausarten, können daher beim Betroffenen zu Widerständen führen. Auch wenn man als Angehöriger bereits finanziell betroffen ist, verbessern Streitgespräche und Vorhaltungen nicht die aktuelle Situation.

Dem Betroffenen sollte eher klargemacht werden, dass er sich professionelle Hilfe suchen muss. Bei fehlender Einsicht oder Bereitschaft Hilfe anzunehmen, kann auch ein ernst gemeintes Ultimatum „ich werde Dich verlassen, wenn du dir nicht helfen lässt“, den Betroffenen dazu bewegen, zu einer Suchtberatung zu gehen.

Ist ein Familienmitglied oder gar der Arbeitgeber von Spielsucht betroffen, können Angehörige oder Angestellte ebenfalls einen Antrag auf Spielsperre (Fremdsperre) bei staatlichen Spielbanken oder Online Casinos stellen. Online Casinos und Spielbanken suchen in solchen Fällen das Gespräch mit dem Betroffenen und schließen diesen ggf. vom Spiel aus. Dieses Vorgehen hilft leider nur kurzfristig, wenn der Betroffene vorzugsweise in Spielbanken und Online Casinos spielt und ein größeres Vermögen oder ein Unternehmen auf dem Spiel steht.

Diese Maßnahmen alleine sind aber auch nicht zielführend, da Betroffene immer noch in Tankstellen, Gaststätten oder Spielotheken problemlos weiterspielen können. In diesen Lokalitäten sind Durchschnittsverluste von über 1.000 € am Tag zwar nur schwer zu erreichen, aber dies genügt beim absolut größten Teil der Bevölkerung bereits für den sicheren Ruin. Auf Dauer ist bei durchschnittlichen Vermögensverhältnissen das Spielen in Spielotheken sogar teurer als das Spielen in Spielbanken oder Online Casinos.

Auch wenn man zu einer Gesellschaftsschicht gehört, in welcher solche „kleineren“ Verluste in Spielotheken tragbar sind, ändert dies nichts an der Tatsache, dass der Angehörige weiterhin an einer quälenden Suchtkrankheit leidet.