Die Wiener Sucht- und Drogenkoordination wird im Frühjahr 2025 wahrscheinlich eine neue „Waffe“ zur Aufklärung von Verstößen gegen die Glücksspielbestimmungen an die Hand bekommen: Ein neues Gesetz, soll es künftig ermöglichen, Jugendliche zum Beispiel in Spielhallen als verdeckte Testpersonen einzuschleusen. Kann es wirklich rechtens sein, Minderjährige für solche Ermittlungen einzusetzen? Interessant ist auch, dass es im Wiener Jugendschutzgesetz offenbar bislang nur ein unzureichendes Verbot hinsichtlich der Teilnahme an Glücksspielen für junge Menschen gibt.

Jugendliche und Glücksspiel – klingt nach einer Kombi, die genauso wenig zusammenpassen sollte wie Schokolade und Ketchup. Und doch fallen diese zwei Worte immer öfter gemeinsam.

In Wien wird das Thema wohl bald mit einem kleinen Twist angegangen, durch den man den Spieß praktisch umgedreht: Jugendliche sind in diesem Fall nämlich nicht potenzielle Opfer, sondern gehen als verdeckte Ermittler auf die Suche nach Glücksspielverstößen – ganz offiziell! Dabei sollen sie laut Wiener Sucht- und Drogenkoordination testen, ob Geschäfte jugendgefährdende Produkte wie eben Glücksspiel, aber auch Alkohol oder Tabak an Minderjährige verkaufen. Alles ist natürlich legal abgesichert, damit die jungen Detektive nicht in Schwierigkeiten geraten. Offizielles Ziel ist es, Unternehmen auf Jugendschutz aufmerksam zu machen.

Das Ganze gründet auf einer geplanten Novelle zum Wiener Jugendschutzgesetz, die (wenn sie abgesegnet wird) ab April dieses Jahres greifen soll. Besonders kurios: Das Gesetz deckt bislang zwar Automatenspiele ab, andere Glücksspiele werden jedoch überhaupt nicht bedacht. Es gibt also einiges zu klären – und wir werfen einen Blick darauf, wie diese neue Idee in Wien funktionieren soll.

Wie sollen die Undercover-Einsätze ablaufen – ist das wirklich erlaubt?

Die Idee klingt zunächst ziemlich gewagt: Jugendliche sollen sich undercover auf die Suche nach Verstößen gegen Jugendschutzvorschriften machen. Doch keine Sorge, das Ganze soll streng geregelt und absolut legal ablaufen. Verdeckte Ermittler in Spielhallen sind übrigens keine Seltenheit, dabei handelt es sich normalerweise aber um speziell ausgebildete Erwachsene.

Die geplante Novelle des Wiener Jugendschutzgesetzes schafft eine klare Grundlage für die Einsätze. Konkret geht es darum, dass die Sucht- und Drogenkoordination prüfen darf, ob jugendgefährdende Produkte – wie Glücksspiel, Alkohol oder Tabak – an Minderjährige verkauft werden. Und dafür braucht es eben auch Minderjährige als Tester, so die Ansicht der Verantwortlichen.

Damit die Einsätze rechtlich einwandfrei bleiben, hat der Gesetzgeber einige Voraussetzungen eingebaut, die eingehalten werden müssen.

  1. Zustimmung der Erziehungsberechtigten: Ohne das Okay von Mama, Papa oder anderen „Obsorgeberechtigten“ läuft gar nichts.
  2. Schulung: Bevor die jungen Detektive loslegen dürfen, erhalten sie eine umfassende Einweisung, damit sie wissen, was sie tun.
  3. Begleitung: Eine volljährige Aufsichtsperson muss bei den Einsätzen immer dabei sein – wahrscheinlich ein Beamter der Behörde.
  4. Keine Beute: Alles, was gekauft oder gewonnen wird, dürfen die Jugendlichen nicht behalten. Die Waren – und auch potenzielle Gewinne – müssen sofort an die jeweilige Begleitperson übergeben werden.

Besonders der letzte Punkt kann natürlich schnell unsere Synapsen als Spielbegeisterte in Schwung bringen: Was passiert, wenn ein Testkäufer beim Zocken am Automaten die Freispiele hittet oder gar beim Lotto ein Merhfachpasch tippt? Ob die Begleitperson dann mit dem Lottoschein in der Hand den Jackpot abholt? So weit gehen die Erklärungen leider nicht – aber spannend wäre es allemal.

Eines steht fest: Ziel der Testkäufe ist es nicht, Jugendliche selbst zu gefährden oder ihnen jugendgefährdende Inhalte zugänglich zu machen. Stattdessen sollen Unternehmen dafür sensibilisiert werden, sich strikt an die Vorschriften zu halten. Vermutlich werden solche Einsätze dann regelmäßig durchgeführt, womit Glücksspielbetreiber und Ladenbesitzer auch langfristig aufmerksamer sein müssen.

Und wer sich fragt, ob das tatsächlich rechtens ist: Ja, ausdrücklich! Laut Novelle wird schwarz auf weiß festgelegt, dass solche Einsätze keine Verwaltungsübertretung darstellen (zumindest nicht für die jungen Ermittler) und ein legitimes Mittel zur Prävention sind.

Unzureichendes Jugendschutzgesetz: Sind wirklich nur Spielautomaten für Kinder und Jugendliche in Wien verboten?

Das Wiener Jugendschutzgesetz wird in Presseberichten zu den jungen Glücksspiel-Detektiven mitunter als löchrig beschrieben – und wenn man genauer hinsieht, ist diese Kritik wohl auch nicht unbegründet.

Bislang fehlte es offenbar an klaren Bestimmungen zum Zugang Jugendlicher zu Glücksspielen, abgesehen von einem Verbot für Spielapparate. Kurz gesagt: Spielautomaten sind tabu, aber was ist mit anderen Angeboten wie Lotto oder Sportwetten? Apropos „Spielautomaten“: Kürzlich berichteten wir über den spannenden Fall der österreichischen Automatenbande „Kajot“, die seit Jahren nicht zu fassen ist.

Genau hier setzt die geplante Gesetzesänderung an und will die Regeln endlich auf den Punkt bringen.

Was bisher galt – und was nicht

  • Spielapparate: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen weder an Spielautomaten spielen noch sich in Räumlichkeiten aufhalten, in denen diese dominieren. Das war schon seit 2002 klar im Jugendschutzgesetz geregelt.
  • Lotto: Bis vor wenigen Jahren galt eine Altersgrenze von nur 16 Jahren für die Teilnahme. Mittlerweile haben sich Anbieter wie die Österreichischen Lotterien freiwillig dazu verpflichtet, den Zugang auf Volljährige zu beschränken. Davon war aber kein Wort im Jugendschutzgesetz zu lesen.
  • Sportwetten: Sportwetten sind in Österreich keine Glücksspiele, sondern werden als Geschicklichkeitsspiele eingestuft. Dadurch fallen sie aus dem Glücksspielgesetz heraus und werden auf Landesebene geregelt. In Wien dürfen sich Jugendliche zwar nicht in Wettlokalen aufhalten, jedoch war dies bislang ebenfalls nicht direkt im Jugendschutzgesetz verankert.

Klingt kompliziert? Ist es auch! Doch genau deshalb soll jetzt endlich Klarheit geschaffen werden. Mit der Gesetzesänderung möchte man nun alles an einem Ort festschreiben. Keine Ausnahmen, keine Schlupflöcher.

„Es ist uns wichtig, Jugendliche in Wien bestmöglich zu schützen“, betont Christoph Wiederkehr, Stadtrat für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz.

Mit der geplanten Novelle soll der Schutz vor den Gefahren des Glücksspiels und anderer Suchtmittel wie Tabak verstärkt werden. Das Ziel: Endlich alle relevanten Glücksspielformen – von Automaten bis Wetten – ausdrücklich für Menschen unter 18 zu verbieten.

Die bisherigen Lücken im Gesetz könnten durchaus den Eindruck erwecken, dass Jugendliche in Wien problemlos Zugang zu Glücksspielen hatten. Doch ganz so schlimm war es dann eben doch nicht.

Der Ansatz mit den jungen Glücksspiel-Detektiven ist ohne Frage spannend und definitiv alles andere als alltäglich. Glücklicherweise scheint die Sache klar geregelt zu sein, sodass die Ermittler keine Risiken eingehen. Besonders der langfristige und regelmäßige Einsatz könnte dafür sorgen, dass Glücksspielanbieter und Ladenbetreiber Prävention für Jugendliche deutlich ernsthafter umsetzen. Erstaunlich ist, dass bisher keine kritischen Stimmen von Jugendschutzorganisationen laut geworden sind – zumindest nicht öffentlich. Somit steht dem Plan vorerst nichts im Wege.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/photos/teenager-hoodie-hand-no-gesture-5842706/

Zentrale Textquelle: https://www.diepresse.com/19167548/wien-erlaubt-jugendlichen-testkaeufe-von-zigaretten-und-gluecksspiel

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