Werbung von Coral verstößt gegen Jugendschutzrichtlinien
Die Advertising Standards Authority (ASA) hat Mängel beim Online Casino Coral festgestellt. Die Startseite des Casinos habe mehrere Spiele gezeigt, die vor allem Kinder und Jugendliche zum Spielen animieren sollten. Die ASA hat Coral wiederholt zur Unterlassung solch unzulässiger Werbung aufgefordert.
Am 20. Februar hatte die Advertising Standards Authority festgestellt, dass auf der Webseite www.coral.co.uk drei verschiedene Spiele relativ groß beworben werden:
- Rainbow Riches - ein animiertes Bild mit Regenbogen, einem Topf voll Gold und einem Kobold auf einer gelben Straße
- Fishin' Frenzy - ein animiertes Bild von Fischen, die im Ozean schwimmen
- Lucky Wizard - ein animiertes Bild eines alten Zauberers
Mit einer Beschwerde wandte sich die Regulierungsbehörde an Coral Interactive (Gibraltar) Ltd., da der Inhalt der Anzeigen wahrscheinlich für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv sein würde. Es ist nicht neu, dass die ASA solche Untersuchungen anstellt und gegebenenfalls Beschwerden ausspricht, das hatte man bereits bei einer TV-Werbung von PokerStars getan. Das Coral Casino gehört mit zur GVC Holdings PLC, der unter anderem auch die Marke Ladbrokes angehört.
Erklärungen der Coral Interactive (Gibraltar) Ltd.
Laut eigenen Aussagen hatte das Glücksspielunternehmen die Beschwerden der ASA umfassend geprüft und daraufhin ihre Webseite untersucht, um sicherzustellen, dass man nicht gegen die Regeln des CAP-Codes verstoße.
In einer Antwort an die ASA erklärte Coral, dass die Spiele im Besonderen nicht Kinder ansprechen sollen. Man führte sogar aus, dass die meisten Animationen für Kinder sehr unattraktiv seien.
Bei Rainbow Riches war man der Meinung, dass ein lebhaftes Bild eines Kobolds Kinder und Jugendliche nicht stärker anspreche als Erwachsene. Man ging davon aus, dass die Anzeige an sich keinen besonderen Stil nachahme und die Grafik nicht attraktiver für Jugendliche oder Kinder sei. Ebenfalls die Spur von Gold, der bunte Regenbogen und das besonders grüne Gras seien auf Jugendliche nicht ansprechender als auf Erwachsene.
Fishin' Frenzy wurde von dem Unternehmen im Vorfeld als potenziell für Minderjährige besonders attraktiv wahrgenommen. Allerdings beinhaltete die Animation wohl einen springenden Fisch, den man kurzerhand entfernt hat, damit lediglich noch der Ozean und ein paar Fische ohne jegliche spezifische Ähnlichkeiten mit Charakteren aus Animationsfilmen erkennbar sind. So wollte man die Gruppe der über 18-Jährigen stärker ansprechen.
Bei Lucky Wizard stellte man fest, dass es sich um keinen bestimmten Zauberer-Charakter handelt und dieser eine sehr generische Form hatte. Der Animationsstil der Figur war aus ihrer Sicht unterentwickelt und würde folglich keine Kinder und Jugendlichen ansprechen. Die einzige Verbindung sah man im Zauberer selbst, der des Öfteren als Charakter Bestandteil von Märchen ist. Der Schriftzug Lucky Wizard war ebenfalls in neutralen Farben gehalten, sodass Erwachsene nicht mehr angesprochen werden sollten als Kinder.
ASA bestand auf die Entfernung der Werbung
Die ASA stellte noch einmal fest, dass laut CAP-Code (UK Code of Non-broadcast Advertising, Sales Promotion and Direct Marketing) Glücksspielwerbung nicht besonders attraktiv für Kinder oder Jugendliche sein darf. Dies gilt besonders, wenn sie die Jugendkultur reflektiert oder mit ihr in Verbindung gebracht wird.
Insbesondere bei Rainbow Wilds hat man den animierten Kobold mit einem recht stark stilisierten Gesicht, einer großen Nase, den spitzen Ohren, dem breiten Lächeln und den großen Zähnen kritisiert. Weiterhin waren der farbenfrohe Hintergrund und die gelbe Straße, welche als Symbol für ein fiktives Element aus einem Kinderroman gesehen werden kann, für die Einschätzung ausschlaggebend. Aus diesen Gründen spricht die Werbung eher unter 18-Jährige an.
Bei Fishin' Frenzy sorgten die stilisierten Fische mit einem unschuldig aussehenden Lächeln und großen Augen dafür, dass Kinder sie als süß ansehen könnten. Bei Lucky Wizard hat man einen Zauberer mit großer Nase, übertriebenen Wangenknochen und einem dicken, bunten bis rötlichen Bart gewählt.
Man war letztlich der Meinung, dass alle Slots eher Kinder ansprechen sollen. Daher hat die Regulierungsbehörde darauf bestanden, dass Coral Interactive (Gibraltar) Ltd. dafür sorgt, dass ihre Glücksspielanzeigen auf junge Menschen keine besondere Anziehungskraft mehr auslösen.
Fazit: Langer Streit wegen Jugendschutz
Die ASA hat folglich einmal gezeigt, dass man die eigene Arbeit relativ ernst nimmt. Fraglich bleibt, ob solche Streitigkeiten wirklich sein müssen, da es letztlich hier sehr viel Interpretationsspielraum gibt. Dennoch ist es erfreulich, dass man sich in Großbritannien ernster mit dem Thema des Jugendschutzes befasst, damit es weniger Spielsüchtige unter den Jugendlichen gibt. Ich habe in der Vergangenheit über einen relativ kuriosen Fall von Spielsucht bei einem 13-Jährigen berichtet.
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2 Kommentare zu: Werbung von Coral verstößt gegen Jugendschutzrichtlinien
Kommentar verfassenAnonym
Das würde aber gefühlt fast alle Spiele betreffen, nicht nur die 3 genannten^^
Christoph
Danke für den Hinweis - ich habe den Titel mal angepasst.
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