Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 10. Mai 2022 gleich zwei Untersagungsverfügungen gegen Casino-Betreiber aufgehoben. Zuvor war den Glücksspielanbietern die Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels im Internet sowie die dazugehörige Werbung hierfür untersagt worden. Aber was sind die Gründe dafür, dass die Untersagungsverfügungen nach so langer Zeit vom Gericht wieder aufgehoben worden sind?

Erst vor wenigen Tagen ging es in einem Artikel darum, dass sich Online Casinos gegen Spielerklagen verteidigen. Nun hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf mit sofortiger Wirkung zwei Untersagungsverfügungen gegen Glücksspielanbieter aufgehoben. Diese wurden bereits im Jahr 2019 nach dem alten Glücksspielstaatsvertrag erlassen. Die Behörde hat den Casino-Betreibern damals unter anderem vorgeworfen, keine Erlaubnis für das Veranstalten von Glücksspielen beantragt zu haben. Dabei war das nach dem alten Glücksspielstaatsvertrag zum damaligen Zeitpunkt überhaupt nicht möglich.

Rechtliche Voraussetzungen für Untersagungsverfügung nicht gegeben

Der Grund für die Aufhebung der beiden Untersagungsverfügungen ist primär die geänderte Rechtslage. Seit dem 1. Juli 2021 ist das grundsätzliche Verbot für Online-Casinospiele nämlich einem sogenannten Erlaubnisvorbehalt gewichen (§ 4 Abs. 4 GlüStV). Das bedeutet, dass Online-Glücksspielanbieter nunmehr eine Lizenz beantragen können, um legal virtuelle Automatenspiele und Onlinepoker anbieten zu dürfen. Folglich können die Casino-Betreiber mit dem Inkrafttreten des GlüStV nicht mehr gegen das Internetverbot verstoßen, da dies schlichtweg nicht mehr existiert. Dementsprechend war keine andere Konsequenz möglich, als die vorliegenden Untersagungsverfügungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Konkret argumentierte das VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 10. Mai 2022 wie folgt:

„Letztendlich ist durch das Inkrafttreten des GlüStV zum 1. Juli 2021 eine Zäsur eingetreten, die bedingt, dass der Beklagte seine Gefahrenprognose auf eine neue Grundlage hätte stützen müssen, da Verstöße unter der alten Rechtslage eine ungünstige Prognose ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht mehr zu rechtfertigen vermögen.“

Im Rahmen der Untersagungsverfügungen wurde den betreffenden Anbietern untersagt, öffentliches Glücksspiel im Internet zu veranstalten. Hätten die Untersagungsverfügungen weiterhin Bestand gehabt, hätten sich die Glücksspielanbieter folglich auch nicht um eine deutsche Lizenz bewerben können, da ihnen quasi sämtliche Geschäftsaktivitäten verboten worden sind. Unklar blieb bislang, um welche Online Casinos es sich handelt, gegen die die Untersagungsverfügungen aufgehoben worden sind. Die Casino-Betreiber wurden von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Hambach & Hambach vertreten.

Bereits im April 2022 berichteten wir über ein anderes Urteil, bei dem das Landgericht Frankenthal festgestellt hat, dass ein Spieler keinen Anspruch auf die Auszahlung seines Casino-Gewinns in Höhe von ca. 40.000 Euro hat.

Fazit

Das VG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 10. Mai 2022 mit sofortiger Wirkung zwei Untersagungsverfügungen gegen Casino-Betreiber aufgehoben. Diese wurden zuvor im Jahr 2019 unter anderem durch das Land Nordrhein-Westfalen erlassen. Seit dem Inkrafttreten des GlüStV im Sommer 2021 können die Anbieter nämlich schon aus rechtlichen Gründen nicht mehr gegen das Internetverbot verstoßen, da dies durch einen Erlaubnisvorbehalt ersetzt wurde. Damit hat das Gericht zugunsten der Online-Glücksspielanbieter entschieden und den namentlich nicht genannten Online Casinos die Tore geöffnet, sich für eine deutsche Lizenz bewerben zu können.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/justitia-göttin-2597016/

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