Verkauf von Aufenthaltstiteln zur Finanzierung der Spielsucht – 2,5 Jahre Haft
Vor dem Landesgericht Wiener Neustadt in Österreich musste sich ein 56-jähriger Beamter verantworten. Er hatte an Asylsuchende Aufenthaltstitel verkauft. 50 weitere Personen waren ebenfalls angeklagt. Gegen den Beamten und Hauptangeklagten wurde eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren erlassen.
Im Oktober 2019 begann der Prozess um einen österreichischen Beamten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), der mittlerweile 49 Asylsuchenden den Aufenthaltsstatus verkauft hatte. Dem Beamten wurden Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Die Urteilsverkündung beim Schöffenprozess dauerte rund drei Stunden am Landesgericht Wiener Neustadt. Zweieinhalb Jahre Haft war das Urteil für den ehemaligen Beamten. Seine Komplizen und die Käufer der Asylerlaubnisse kamen mit geringeren Strafen davon.
Was hat die Untersuchung ergeben?
Bis September 2016 war der Hauptangeklagte Beamter im Koordinationsbüro des BFA in der Außenstelle Traiskirchen. Zwar war der 56-jährige Mann nicht hauptverantwortlich für die Bearbeitung der Aufenthaltsakten, aber der Angeklagte hatte die Zugangsberechtigungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung, um den entsprechenden Aufenthaltsstatus zu ändern. Die ihm eingeräumten Befugnisse habe der 56-Jährige ausgenutzt und die Aufenthaltserlaubnisse nach dem österreichischen Asylgesetz vergeben, ohne dass dafür die gesetzlichen Aufenthaltstitel erfüllt wurden.
Für die Ausführung gab es eine zweite Angeklagte, welche dem Beamten Kontakte vermittelt haben soll. Sie soll aus Bosnien gewesen sein und als Dolmetscherin gearbeitet haben. Die beiden Angeklagten hatten bis zu 8.000 Euro pro Asyltitel verlangt. Insgesamt sollen durch das Verfahren rund 82.000 Euro zusammengekommen sein. Im April 2017 ist der Vorfall an die Öffentlichkeit gelangt.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte den Fehlbetrag von 82.000 Euro zwischen 2007 und Ende 2016 durch seine Spielsucht angehäuft haben. Seit 2014 ist er in einem Schuldenregulierungsverfahren.
Bei einer Hausdurchsuchung hatte man Unterlagen zu den entsprechenden Anträgen auf Aufenthaltstitel gefunden. Die Staatsanwaltschaft sah keine „dienstliche Notwendigkeit“, um die Schriftstücke in der Privatwohnung zu behalten. Man geht daher davon aus, dass der Beamte von der Unrechtmäßigkeit wusste und aus dem Grund die Akten vor dem Zugriff von Kollegen oder der Dienstaufsicht verbergen wollte.
51 Angeklagte mit Verteidigern und vier Dolmetschern
Der Prozess wurde bereits am 9. Oktober 2019 begonnen. Neben dem Hauptangeklagten und der Bosnierin waren 49 weitere Personen angeklagt worden. Demnach waren 51 Personen angeklagt und durch ihre Anwälte vertreten. Außerdem waren vier Dolmetscher während des gesamten Prozesses im Einsatz.
Der Hauptangeklagte ist zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Seine Komplizin, die 64-jährige Bosnierin, ist zu 21 Monaten verurteilt worden, wobei 16 Monate zur Bewährung ausgesetzt werden können. Ein dritter Angeklagter soll ebenfalls als Vermittler aufgetreten sein. Er erhielt ebenfalls 21 Monate Haft, die teilbedingt verbüßt werden kann.
Die Verfahren gegen die anderen Angeklagten endeten mit Bewährungsstrafen von 10 bis 16 Monaten. Es handelte sich um Menschen aus dem Kosovo, Albanien, Serbien und der Ukraine, die versucht hatten, Asylrechte zu kaufen. Lediglich vereinzelt gab es auch Freisprüche.
Per Videoschaltung musste die Verhandlung in einen zweiten Saal übertragen werden, da es zu viele Angeklagte gab. Eine Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt bezeichnete bereits vor dem Beginn der Verhandlungen den Prozess als „ziemliche Herausforderung“.
Zu den Tatmotiven des Hauptangeklagten hat dieser selbst immer noch keine Stellung bezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte seine Spielsucht als Tatmotiv während der Verhandlungen herangezogen.
Beobachter hatten während des Prozesses mit einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren gerechnet. Das Urteil blieb weit darunter. Aus dem Grund kann man es als relativ mild einstufen.
Bildquelle: AdobeStock 210657100, Asylantrag © Lothar Drechsel
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