In Schweden hat die dortige Verbraucherschutzbehörde die Geschäftsbedingungen mehrerer Online Casinos unter die Lupe genommen. Im nun veröffentlichten Abschlussbericht kritisiert die Behörde, dass etliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aus Sicht der Spieler nicht vollumfänglich als fair bezeichnet werden können. Dabei haben die Verbraucherschützer von der „Konsumentverket“ bewusst nur lizenzierte Online-Glücksspielanbieter getestet.

Bei allen Testanbietern sei man auf unfaire Formulierungen im Kleingedruckten gestoßen. Aber woran haben sich die Verbraucherschützer in Schweden besonders gestört und gibt es derartige Formulierungen auch in deutschsprachigen Geschäftsbedingungen von Online Casinos? Gewissermaßen scheinen die Schweden im Bereich des Spielerschutzes inzwischen eine Vorreiterrolle am europäischen Glücksspielmarkt einzunehmen. Erst kürzlich haben wir nämlich von einer interessanten Befragung berichtet, bei der die schwedische Glücksspielaufsicht Spelinspektionen herausfinden wollte, ob Spielerinnen und Spieler erkennen, ob ein Online-Glücksspielanbieter eine gültige Lizenz besitzt. Ergebnis: Nur jeder 20. Spieler erkennt problemlos ein lizenziertes Online Casino. Nun hat die Verbraucherschutzbehörde in Schweden die Fairness der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überprüft – mit einem überraschenden Ergebnis. 

Alle AGB zumindest teilweise unfair

Getestet wurden von der schwedischen Verbraucherschutzbehörde Konsumentverket die AGB von 13 zufällig ausgewählten Online-Glücksspielanbietern. Die einzige Voraussetzung bestand darin, dass alle getesteten Onlineanbieter durch die schwedische Glücksspielaufsicht Spelinspektionen lizenziert worden sind. Von daher dürfte man eigentlich davon ausgehen, dass auch die AGB der einzelnen Anbieter für die Spielerinnen und Spieler fair und transparent formuliert sind. Leider hatten die Verbraucherschützer in allen 13 Fällen Mängel zu beklagen. Konkret gibt Konsumentverket an, dass bei sämtlichen Glücksspielanbietern in den AGB Formulierungen festgestellt werden konnten, die auf einen unfairen Geschäftsumgang mit Nutzerinnen und Nutzern hindeuten.

Für die Überprüfung wurden nach dem Zufallsprinzip Glücksspielanbieter ausgewählt, die in Schweden über eine gültige Lizenz verfügen. Dazu gehören neben dem staatlichen Glücksspielanbieter Svenska Spel Sport & Casino AB auch die privaten Anbieter ComeOn Sweden, Interwetten Gaming Limited sowie die Genesis Global Limited. Viele der Glücksspielunternehmen sind auch am deutschen Markt aktiv.

Auszahlungsbeschränkungen wurden hart kritisiert

Bei fast der Hälfte der geprüften Glücksspielanbieter (6 von 13) mussten die Verbraucherschützer feststellen, dass zum Teil strenge Auszahlungsbeschränkungen gelten. Die glücklichen Gewinner wurden so teilweise davon abgehalten, sich ihre zuvor erspielten Gewinne im Rahmen eines Auszahlungsantrages ausschütten zu lassen. Bei nicht wenigen Online-Glücksspielanbietern gilt außerdem ein wöchentliches Auszahlungslimit. Eine solche Auszahlungsbeschränkung hat sich inzwischen so sehr am Markt etabliert, dass eine solche Vorgabe von den meisten Spielerinnen und Spielern überhaupt nicht mehr hinterfragt, sondern einfach akzeptiert wird. Dabei wäre es natürlich wünschenswerter, wenn der gesamte Gewinn in einer Transaktion ausgezahlt werden kann, um zu verhindern, weiteres Geld in der „Wartezeit“ zu verspielen.

Für Kritik gesorgt hat an mancher Stelle auch eine Formulierung, die besagt, dass das Online Casino Auszahlungen nach eigenem Ermessen stornieren bzw. verweigern darf. Häufig werden dabei keine konkreten Voraussetzungen dafür genannt, in welchen Fällen der Anbieter eine Gewinnauszahlung verweigern wird. Dies lässt bei betreffenden Kunden schnell den Eindruck der Willkür aufkommen. Des Weiteren haben zwei der getesteten Glücksspielunternehmen von den Gewinnern sogar eine spezielle Identitätsprüfung gefordert, sofern der angefragte Auszahlungsbetrag die Summe von 18.000 bzw. 20.000 SEK (ca. 1.750 / 1.960 Euro) übersteigt.

Darf ausländisches Recht gelten?

So manch ein Glücksspielanbieter legt in seinen AGB außerdem fest, dass man sich grundsätzlich auf ausländisches Recht beruft. Die schwedischen Verbraucherschützer halten das für wenig kundenfreundlich und weisen auf den erhöhten Aufwand hin, als Spielerin oder Spieler einen Rechtsstreit im Ausland zu führen. Hinzu kommt, dass es nach schwedischem Vertragsrecht nicht erlaubt ist, Streitfälle zwischen einem Unternehmen und einem Kunden im Ausland zu führen. Angesichts dieser Umstände bleibt es nur zu hoffen, dass es in der überwältigenden Mehrheit der Kundenbeziehungen keinen Grund dafür gibt, den Glücksspielanbieter zu verklagen. Als Vorabinstanz gibt es jedenfalls noch die schwedische Streitschlichtungsstelle „Streitbeilegungsgremium“ (ARN), auf die bei vielen Glücksspielanbietern auch hingewiesen wird, wenn auch nicht immer vollständig.

Fairness von AGB bei deutschen Glücksspielanbietern

Selbstverständlich haben die Verbraucherschützer von Konsumentverket ausschließlich in Schweden agierende Glücksspielunternehmen unter die Lupe genommen. Deshalb beziehen sich die oben genannten Kritikpunkte natürlich auf die schwedischen AGB für Spielerinnen und Spieler aus Skandinavien. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass deutsche Nutzerinnen und Nutzer von deutlich faireren Konditionen profitieren können. Wir haben uns deshalb beispielhaft die deutschsprachigen AGB der Glücksspielanbieter Interwetten und ComeOn genauer angesehen. Das sind zwei Anbieter, die auch in Schweden aktiv sind und vom dortigen Verbraucherschutz nun zumindest teilweise kritisiert worden sind.

ComeOn

Bei ComeOn konnten wir unter Punkt 2.18 der AGB feststellen, dass man genau mit den Auszahlungsbeschränkungen arbeitet, die von den Verbraucherschützern in Schweden kritisiert worden sind. Ab einem Auszahlungsbetrag von 2.000 Euro will man hier nämlich ein zusätzliches Verifizierungsverfahren mit dem Kunden durchlaufen. Konkret heißt es in den AGB von ComeOn dazu:

„Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit Verifizierungsdokumente anzufordern und wir können Dein Konto solange vorübergehend sperren, bis wir die angeforderten Dokumente erhalten haben. Das Unternehmen kann zusätzliche Verifizierungsverfahren durchführen und Spieler, deren gesamte Einzahlungen 2.000 Euro übersteigen, sind dazu verpflichtet, dem Unternehmen zusätzliche persönliche Dokumente bereitzustellen. Dabei kann es sich u. a. um Kopien von Ausweisen, Betriebskostenabrechnungen, Zahlungsmethoden (…) handeln“.

Interwetten

Bei Interwetten konnten wir zunächst einmal nur Gewinnlimits in den AGB feststellen, die sich auf Sportwetten beziehen. Gemäß Punkt 3 der AGB gilt pro Tag für jeden Kunden ein Gewinnlimit in Höhe von 40.000 Euro. Für die einzelne Wette gilt ein Gewinnlimit in Höhe von 20.000 Euro. Außerdem haben wir in den Geschäftsbedingungen einen Hinweis darauf gefunden, dass sowohl Ein- als auch Auszahlungen mit einer Verwaltungsgebühr von bis zu 5 % belegt werden können. Da hierdurch jedoch augenscheinlich nur die Transaktionskosten gedeckt werden sollen, ist daran im Grunde nichts zu beanstanden. Dazu heißt es in den Interwetten-Bedingungen:

„Wir weisen darauf hin, dass alle Einzahlungen und Auszahlungen eine Verwaltungsgebühr von bis zu 5 % zur Deckung allfälliger Transaktionsausgaben unterliegen können“.

Weiter heißt es in den AGB mit Blick auf die Auszahlungsabwicklung:

„In jedem Fall behält sich Interwetten das uneingeschränkte Recht vor, in bestimmten Ländern und/oder gegenüber bestimmten Spielern im alleinigen Ermessen bestimmte Einschränkungen hinsichtlich der Zahlungsmethoden anzuwenden“.

Fazit

Insgesamt hat die Überprüfung des schwedischen Verbraucherschutzes ergeben, dass nicht alle Formulierungen in den Geschäftsbedingungen auf einen komplett fairen Umgang mit den Kunden hindeuten. Fakt ist aber, dass sich bereits ein Großteil der Spielerinnen und Spieler sowohl in Schweden als auch in Deutschland an bestimmte Auszahlungsbeschränkungen gewöhnt hat und weiß, dass gegebenenfalls persönliche Dokumente nachgefordert werden können. Nichtsdestotrotz zeigen die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung, dass es in jedem Fall empfehlenswert ist, vor der Registrierung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Online-Glücksspielanbieters zu lesen. Diese sind nur selten leserfreundlich aufbereitet. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass meist 15 bis 20 Minuten ausreichen, um die relevanten Passagen der Geschäftsbedingungen aufmerksam durchzulesen. Diese Zeit sollten sich Glücksspielfreunde auf jeden Fall nehmen, um hinterher keine böse Überraschung zu erleben.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/tiere-affen-pavian-drei-affen-1974166/

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3 Kommentare zu: Verbraucherschutz: Sind AGB von Online Casinos unfair?

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Alle Bonus Terms sind faktisch so verfasst, dass man in Zweifelsfall nichts auszahlen muss.

Sehr allgemeine Sätze über Bonushunting und Bonusmissbrauch.

Ich bin recht neu und ich dachte mir als Erstes wow man darf nix gewinnen...   Mehr anzeigen
Aus diesem Grund spiel ich nur sehr selten mit Bonus. In einigen Casinos scheinen Auszahlungsanfragen ein höchstkrimineller Akt von Spielern zu sein.
Hey Goeki! Komplett generalisieren würde ich das nicht. Es gibt schließlich genügend Anbieter, die aus unserer Sicht faire Bonuskonditionen anbieten. Natürlich wollen sich die Anbieter im Zweifelsfall aber absichern. Die werden ja...   Mehr anzeigen

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