USK: Glücksspiel als Prüfkriterium – neuer Umgang mit Coin Master & Co.
Die Social Casino App Coin Master hatte die Debatte um Glücksspielmechaniken in Videospielen angeheizt. Die USK erweitert jetzt ihre Kriterien bei der Altersfreigabe für die Prüfung von Spielen. Glücksspiel ist ab sofort ein eigenes Kriterium bei der Prüfung.
In einer Pressemitteilung hatte der Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle bekannt gegeben, dass man „Glücksspiel“ als eigenes Kriterium in die jugendschutzrechtliche Alterseinstufung von Computer- und Videospielen aufnehmen wird.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft und in Deutschland die verantwortliche Stelle für die Altersfreigabe von Videospielen. Sie ist im Jugendschutzgesetz als auch im Jugendmedienschutzstaatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Staatliche Vertreter vergeben am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichnung per Verwaltungsakt. Ferner werden durch die USK auch Altersfreigaben nach der International Age Rating Coalition (IARC) für Online-Spiele und Apps vergeben. Ein 15-köpfiger USK-Beirat hat die Erweiterung der Prüfkriterien beschlossen. Neben Vertretern von Jugendorganisationen, Kirchen und Ministerien ist die Computerspiele-Branche vertreten. Der Geschäftsführer des Verbandes „game – Verband der deutschen Games-Branche e. V.“, Felix Falk, und Electronic Arts-Geschäftsführer, Jens Kosche, gehören dem Beirat an.
Die USK möchte damit auf die sich verändernde Medienlandschaft reagieren. Glücksspiel ähnliche Elemente würden sich zunehmend in Apps etablieren. Man stellt auch die Verbindung zur Diskussion um die Coin Master App von 2019 her. Dennoch verwies man darauf, dass bereits vor der Diskussion Coin Master mit der Altersfreigabe ab 16 Jahren versehen wurde. Dennoch möchte man mit dem Schritt zeigen, dass man den Wirkungsaspekt von „Glücksspiel ähnlichen“ Elementen nun mehr Aufmerksamkeit schenkt. Lorenzo von Petersdorff ist stellvertretender Geschäftsführer der USK. Er beschrieb es wie folgt:
Es ist ein wichtiges Signal, dass der Beirat der USK die Erweiterung der Leitkriterien beschlossen hat und damit die Prüfpraxis der USK noch praxisnäher gestaltet. Dieser stetige Abgleich mit der Medienrealität von Kindern und Jugendlichen ist enorm wichtig. Nur er ermöglicht ein hohes Jugendschutz-Niveau – auch in einer sich stetig weiterentwickelnden digitalen Medienwelt.
Was bedeutet das für die Altersfreigabe der Videospiele und Apps genau?
In Zukunft sollen bei der Altersfreigabe Elemente berücksichtigt werden, welche die Teilnahme am Glücksspiel suggerieren und damit Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen haben. Dabei wird auch geprüft, ob Glücksspiele verharmlost werden. Das soll beispielsweise der Fall sein, wenn unrealistische Gewinnerwartungen geweckt werden.
Es gibt jedoch die klare Einschränkung, dass nur Spielinhalte berücksichtigt werden dürfen. Werbung im Spiel oder sogenannte Ingame-Käufe, zu denen ebenfalls die umstrittenen Lootboxen gehören, fallen nicht unter die Überprüfung. Vor allem bei „FIFA 20“ von Electronic Arts ist der Kauf von Loot Boxen ausgeartet, damit sich Spieler das beste „FIFA Ultimate Team“ zusammenstellen können. Es gibt ähnliche Mechanismen ebenfalls bei Call of Duty, Fortnite und vielen anderen Games.
„FIFA 20“ hat wie die Vorgänger keine Alterseinschränkung. Am 9. Oktober erscheint der Nachfolger „FIFA 21“. Bisher liegt noch keine USK-Entscheidung vor. Aufgrund der Klarstellung in der Pressemitteilung wird sich daran aber nicht viel ändern. Die Selbstkontrolle-Stelle begründet diese Ausnahme mit rechtlichen Gesichtspunkten. Solche „interaktionsbezogene Komponenten“ werden lediglich in Zusatzinformationen berücksichtigt.
Die Rahmenhandlung des Computer- oder Videospiels soll demnach genauer geprüft werden. Wenn der Anteil der Glücksspielelemente am gesamten Game zu groß ist und die Gestaltung ein kinderaffines Setting aufweist, kann man einschreiten. Man prüft dabei wohl genauer, ob es Spielinhalte gibt, welche Kinder ans Glücksspiel gewöhnen sollen. Auch möchte man nicht, dass durch die Games oder Apps bei den Spielern eine positive Einstellung im Hinblick auf das Glücksspiel entsteht. Ein No-Go ist ebenfalls die Desensibilisierung gegenüber Spielverlusten oder das Erwecken von falschen Gewinnerwartungen.
Hintergrund für die neue Regelung
Coin Master ist eine App, bei der man ein Dorf aufbaut und gegen andere Spieler kämpft. Hauptbestandteil der App ist ein Spielautomat, bei dem man fast immer einen Gewinn erhält. Manchmal sind es Coins, manchmal weitere Drehungen und in anderen Fällen irgendwelche Spielaktionen. Ohne den Spielautomaten kann das Game nicht weitergespielt werden. Den genauen Spielablauf hatte ich bereits in einem Artikel vorgestellt.
Coin Master wurde von Moon Active entwickelt. Das israelische Unternehmen hat prominente Investoren. Der Gründer von bwin, Norbert Teufelberger, und der Geschäftsführer von der 888 Holdings, Gigi Levy-Weiss, sind als Geldgeber bekannt. In Deutschland hat man Dieter Bohlen, Daniela Katzenberger und Influencer wie die Youtuberin Bibi von BibisBeautyPalace für die App werben lassen. Es gab immer wieder Diskussionen um die Intention des Herstellers. Man fragte sich, ob damit eine neue Generation von Spielern an das Thema Glücksspiel herangeführt werden soll. Jan Böhmermann hatte mit einem Beitrag beim „NEO Magazin Royale“ dafür gesorgt, dass dieses Problem der breiten Masse zugänglich wurde.
In der Folge wurde sogar ein Indizierungsverfahren gestartet. Es sollte die App als „jugendgefährdend“ ausweisen, damit strengere Werberichtlinien gelten. Es scheiterte jedoch bei der Bundesprüfstelle. Die Tatbestände Verherrlichung beziehungsweise Verharmlosung werden vom Jugendschutzgesetz in der Form nicht abgedeckt. Es wäre erst Glücksspiel, wenn man echtes Geld und keine virtuellen Währungen beim Spielen einsetzt. Glücksspiel ähnliche Elemente waren ebenfalls nicht in der Prüfung vorgesehen.
Man wird sehen, was das neue Prüfkriterium bewirkt
Glücksspiel und Videospiele sind zwei unterschiedliche Bereiche, was sich auch beim Jugendschutz zeigt. Bei den Casino-Apps zeigt sich jedoch, dass glücksspielähnliche Spielmechaniken in den Alltag von Jugendlichen und Kindern Einzug gehalten haben. Der USK geht es darum, Kinder vor Spielen zu schützen, die Glücksspielmechanismen in den Fokus stellen.
Es ist zwar schön, dass der Umstand inzwischen erkannt wurde. Dennoch muss man sich in nächster Zeit auch mit dem Thema Loot Boxen befassen. Sie nutzen ebenfalls Glücksspielmechanismen und dürfen nicht unterschlagen werden. Es wird sich demnach in Zukunft erst zeigen, was das neue Prüfkriterium wirklich bewirkt.
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