Urteil: Onlinepokergewinne können steuerpflichtig sein
Vor wenigen Tagen hat das Finanzgericht Münster ein interessantes Urteil veröffentlicht. Die Entscheidung betrifft die Besteuerung von Gewinnen aus dem Onlinepoker. Demnach können die Pokergewinne unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein. Aber welche Auswirkungen hat dieses Urteil auf die Casino-Spieler in Deutschland?
Der Streit zwischen dem Finanzamt und einem erfolgreichen Pokerspieler ist vor Gericht gelandet. Während das Finanzamt die Auffassung vertrat, dass es sich bei den Pokergewinnen um zu versteuernde Einkünfte handelt, beharrte der Spieler selbst darauf, dass die Glücksspielgewinne steuerfrei sind. Doch welche Partei hat nun Recht bekommen und warum?
105.000 Euro beim Onlinepoker gewonnen – steuerpflichtig?
In diesem interessanten Fall ging es um einen damals 20-jährigen Mann, der angab, seit dem Jahr 2007 im Internet Poker zu spielen. Anfangs habe er nur sehr geringe Geldbeträge gesetzt, sodass keine nennenswerten Einnahmen erwirtschaftet wurden. Mit der Zeit änderte sich jedoch das Spielverhalten des Pokerfans und er begann im Jahr 2009 hohe Pokereinkünfte zu erspielen. Genauer gesagt, habe er allein in diesem Jahr einen Überschuss von 105.000 Euro erwirtschaftet.
Gegenüber dem zuständigen Finanzamt habe der Pokerspieler diese Einnahmen auch ordnungsgemäß angegeben. Dabei verwies er jedoch bereits darauf, dass es sich bei dem Gewinn um einen Überschuss aus gelegentlichem Glücksspiel handelt. Dieser unterliegt bekanntermaßen weder der Einkommens- noch der Gewerbesteuer. Das Finanzamt sah das anders und verlangte vom erfolgreichen Pokerspieler, dass er auf seine Pokergewinne Steuern bezahlt.
Erst vor einigen Wochen haben wir über professionelle „Berufsspieler“ in Deutschland berichtet und darauf hingewiesen, dass Profi-Spieler mit regelmäßigen Gewinnen grundsätzlich Steuern auf ihre Gewinne entrichten müssen.
Finanzgericht sieht im Onlinepoker ein Geschicklichkeitsspiel
Im aktuellen Fall hatte das Gericht zu entscheiden, ob die Einkünfte des Klägers steuerpflichtig sind oder nicht. Dazu stellte das Finanzgericht Münster fest, dass es sich bei der genutzten Pokervariante Texas Hold’em um ein Geschicklichkeitsspiel und damit nicht um ein Glücksspiel handelt. Das Finanzgericht teilte hierzu mit:
„Denn der Ausgang eines Pokerspiels in der Variante Texas Hold’em kann durch mathematische, strategische und psychologische Fähigkeiten des Spielers – dessen Geschick – beeinflusst werden.“
Zudem wurde festgestellt, dass der Kläger „mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt“ hat (Az.: 11 K 3030/15, Urteil vom 10.03.21). Bislang ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Der klagende Pokerspieler habe spätestens im Jahr 2009 die Schwelle zum „Profi-Spieler“ überschritten. Als erfolgreicher Pokerspieler habe er ab diesem Zeitpunkt gewerbliche Einkünfte aus einem Geschicklichkeitsspiel erwirtschaftet. Schließlich habe er allein im Jahr 2009 schätzungsweise knapp 450 Stunden mit dem Poker Spielen verbracht und zusätzlich eine spezielle Software genutzt.
Fazit
Es gibt keine offiziellen Grenzwerte, ab wann ein Spieler professioneller Spieler ist und damit Steuern abführen muss. Fakt ist aber, dass gerade beim Onlinepoker individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten genutzt werden können, um den Erfolg im Spiel zu optimieren. Das ist beim klassischen Automatenspiel hingegen nicht möglich, weshalb hier eine Besteuerung von Gewinnen grundsätzlich wegfallen dürfte. Der aktuelle Fall zeigt, dass vor allem erfolgreiche Pokerspieler leider vom Finanzamt rechtmäßig zur Kasse gebeten werden dürfen.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/die-gesetzlichen-gerechtigkeit-4926021/
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4 Kommentare zu: Urteil: Onlinepokergewinne können steuerpflichtig sein
Kommentar verfassenFalke
13.06.2021 um 16:06 UhrChristian_1994
14.06.2021 um 10:33 Uhrwettibernd
13.06.2021 um 11:46 UhrChristian_1994
14.06.2021 um 10:32 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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