Ob ein Glücksspielangebot im Internet erlaubt ist, hängt nicht allein von der vorhandenen Lizenz ab. In diesen Tagen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) die Klage eines maltesischen Online Casinos abgewiesen, welchem bereits von den Vorinstanzen der Spielbetrieb in Deutschland untersagt wurde.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres wurde der Gerichtsbeschluss mit dem Titel „Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung“ vom VGH München veröffentlicht. Hier stellten die Richter in den Leitsätzen unter anderem fest, dass Online-Glücksspielangebote, die „keinerlei Vorkehrungen für wirksamen Schutz gegen die Teilnahme von Minderjährigen, die Verhinderung von übermäßigem Spielen und die Bekämpfung der Entwicklung von Spielsucht enthalten, nicht erlaubnisfähig sind“.

NetBet wehrt sich gegen Untersagungsverfügung

Laut aktuellen Informationen soll gegen das maltesische Glücksspielunternehmen NetBet Enterprise Limited bereits im Dezember 2017 eine Untersagungsverfügung erlassen worden sein. Der Grund bestand darin, dass das Unternehmen mit einer maltesischen EU-Lizenz der Malta Gaming Authority (MGA) verschiedene Online-Glücksspiele einer deutschen Zielgruppe bereitgestellt hat. Das Glücksspielunternehmen wehrte sich juristisch gegen die Verfügung – ohne Erfolg. Allerdings stellten wir bereits vor mehreren Monaten in einem Artikel fest, dass es häufig wohl keine gute Idee ist, Casino-Verluste hinterher wieder zurückzufordern.

Richter argumentieren nicht mit Illegalität, sondern mit schlechtem Spielerschutz

Ein interessanter Aspekt des aktuellen Urteils ist, dass das Gericht nicht damit argumentiert, dass das Glücksspielangebot in Deutschland illegal ist. Vielmehr verweisen die Richter auf den „nachweislich mangelnden Spieler- und Jugendschutz“ auf der oben genannten Plattform.

Weiter heißt es, dass auf den betroffenen Plattformen keine Alterskontrolle stattfindet, bevor gespielt werden kann. Zudem stellte das Gericht fest, dass bei den Online-Angeboten „besondere Suchtanreize durch schnelle Wiederholung“ gesetzt worden sind. Darüber hinaus sei die „Einhaltung der Einsatzhöchstgrenze nicht gewährleistet“.

Trotz der Tatsache, dass der Anbieter im aktuellen Verfahren „nur“ über eine EU-Lizenz aus Malta verfügt, sah das Gericht das Hauptargument vielmehr im schlechten Spieler- und Jugendschutz. Das dürfte für die gesamte Online-Glücksspielbranche ein wichtiges Signal sein.

GlüStV kommt – endet damit die Klagewelle?

Ab dem 1. Juli 2021 wird aller Voraussicht nach der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Kraft treten. In einem früheren Artikel berichteten wir bereits von der sechsmonatigen Duldungsphase des GlüStV. Auch nach dem Inkrafttreten des GlüStV ist mit weiteren Klagen gegen Online Casinos zu rechnen. Das liegt schlichtweg daran, dass auch nach der Legalisierung erhebliche Einschränkungen und Regeln von den Anbietern beachtet werden müssen. Ein Verstoß gegen das Regelwerk bietet theoretisch Raum für weitere Klagen.

Zwar gab es in der Zwischenzeit immer mal wieder Urteile, in denen Gerichte einzelnen Casino-Kunden eine Rückzahlung ihrer Verluste zugestanden haben. Allerdings berichteten wir auch erst vor etwa einem Monat davon, dass eine Klage zur Rückzahlung von Casino-Verlusten vom LG München abgelehnt wurde.

Fazit

Das aktuelle Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes als Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern ist aus verschiedenen Perspektiven äußerst interessant. Während viele Gerichte in der Vergangenheit hauptsächlich mit der Illegalität von Online-Glücksspielen argumentierten, führten die Richter des VGH München stattdessen den mangelnden Jugend- und Spielerschutz dafür an, dass die Untersagungsverfügung weiterhin aufrechterhalten bleibt. Damit könnte vor allem in Anbetracht des neuen GlüStV der Weg in einen regulierten und legalen Online-Glücksspielbetrieb in Deutschland geebnet sein, wenn die strengen Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz eingehalten werden.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/gesetz-gerechtigkeit-gericht-1063249/

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