Urteil: Keine IP-Sperren gegen illegale Online Casinos, aber…

Das IP-Blocking wird gemeinhin als effektivste Waffe im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel gesehen. So wollte auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), direkt nachdem ihr die Zuständigkeit für die Bekämpfung des Glücksspiel-Schwarzmarkts in Deutschland übertragen wurde, darauf zurückgreifen. Die Justiz hatte allerdings ihre Einwände. Kürzlich bestätigte das Bundesverwaltungsgericht abermals, dass IP-Sperren nicht durchsetzbar sind. Die GGL verhandelt jedoch weiter und wendet in der Zwischenzeit eine alternative Methode an.
Als die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) am 1. Juli 2022 offiziell das Ruder in der Bekämpfung des unerlaubten Glücksspiels übernahm, schien die Motivation groß. Prompt schickte man ein Rundschreiben an alle in Deutschland tätigen Internetanbieter (Access-Provider) raus, in dem diese aufgefordert wurden, freiwillig Netzsperren für Websites mit illegalem Online-Glücksspiel zu verhängen. Wir fragten uns zu dieser Zeit, ob die Glücksspielbehörde bald mit dem IP-Blocking beginnen würde.
Im Einzelnen wurde dabei auf folgende Punkte verwiesen:
- Die GGL sei laut Glücksspielstaatsvertrag für Netzsperren gegen nicht-lizensierte Glücksspiele zuständig.
- Online-Anbieter ohne Eintrag auf der Whitelist würden unerlaubt agieren.
- Die Vollstreckung im Ausland sei schwierig – daher müssten nun die Access-Provider handeln.
- Eine technische Umsetzung sei den Providern überlassen, DNS-Sperren würden aber empfohlen.
- Wer nicht freiwillig sperrt, müsse mit einer Verfügung und Zwangsgeld (bis zu 500.000 Euro) rechnen.
- Verwaltungskosten zwischen 500 und 500.000 Euro seien ebenfalls möglich.
✘ Dass dieser Vorstoß nicht einfach so hingenommen wurde, war zu erwarten. Manche Provider zeigten sich zurückhaltend, andere schäumten. Die Telekom und Vodafone etwa verwiesen auf geltendes Recht und betonten, dass sie Netzsperren nur nach behördlicher Anordnung und durchlaufenem Verfahren umsetzen würden – und nicht auf Zuruf. Ein kleinerer Anbieter ging noch weiter und sprach von einem „ziemlich unsubtilen Erpresserschreiben“.
✘ Auch politisch hagelte es Kritik: Tabea Rößner (Grüne) nannte das Vorgehen „unglücklich“, Petra Sitte (Linke) sah darin sogar eine „Aufforderung zum Rechtsbruch“. FDP-Digitalpolitiker Maximilian Funke-Kaiser warnte vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte. Die GGL versuchte zu beschwichtigen und betonte im Zuge dessen den kooperativen Gedanken hinter dem Brief – allerdings nicht, ohne nochmals auf mögliche Sanktionen hinzuweisen, falls sich Provider der Zusammenarbeit verweigerten.
Die Frage „IP-Blocking für illegales Online-Glücksspiel – ja oder nein?“ landete schließlich vor Gericht. Noch im selben Jahr machten die Richter klar, dass „die Norm der glücksspielrechtlichen Sperranordnungen (auch kurz IP-Blocking genannt) als faktisch nicht anwendbar auf Access-Provider“ einzustufen sei: So ist es jetzt noch einmal in einer aktuellen Pressemitteilung der GGL zu lesen. Gegenstand der Veröffentlichung war die erneute Bestätigung dieser Sichtweise durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 19. März 2025.
Damit steht fest, dass Spieler in Deutschland wohl nicht allzu bald über die IP-Adresse von Internet-Diensten davon abgehalten werden können (oder müssen), Verbindungen zu Servern illegaler Casino- oder Wettseiten aufzubauen. Wer auf dem Schwarzmarkt agiert, sollte sich aber nicht zu früh freuen, denn die GGL spricht sich weiterhin mit Nachdruck für eine Änderung der aktuellen Regelung aus. Gleichzeitig setzt man auf eine alternative Strategie zum Ausschluss von Schwarzmarktangeboten, bei der sogenannte Host-Provider eine zentrale Rolle einnehmen. Übrigens forderte die Glücksspielbehörde gerade erst vor kurzem eine Ausweitung des Paragraphen 284 des Strafgesetzbuchs auf Onlineangebote, womit sich die strafrechtliche Situation für Betreiber und Spieler wahrscheinlich deutlich verschärfen würde.
Wie funktionieren IP-Sperren gegen illegale Online Casinos oder Sportwettenanbieter?
Bei einer klassischen IP-Sperre blockiert der Internet-Provider die Verbindung zu bestimmten Servern: in diesem Fall zu illegalen Glücksspielseiten. Jede Website hat eine eindeutige IP-Adresse – quasi die „digitale Hausnummer“ im Netz. Sobald ein Nutzer versucht, eine Page mit unerlaubten Inhalten aufzurufen, kann der Internetdienst die hinterlegte IP erkennen und verhindern, dass eine Verbindung aufgebaut wird. Die Folge: Die Seite lädt nicht mehr, der Zugang wird technisch unterbunden.
Dieses sogenannte IP-Blocking kann zentral im Netzwerk des Providers eingerichtet werden und betrifft dann alle Kunden des betroffenen Zugangsnetzes. Technisch ist die Umsetzung einfach möglich – rechtlich jedoch höchst umstritten. Die Schweiz wendet IP-Blocking seit der Überarbeitung des hiesigen Geldspielgesetzes im Jahr 2019 verstärkt an und meldete im Herbst 2024 einen neuen Höchststand bei den gesperrten Casinos.
Die GGL akzeptiert die Entscheidung gelassen, Kleinbeigeben ist dennoch keine Option
Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mag auf den ersten Blick wie ein herber Rückschlag für die GGL wirken. In der betreffenden Pressemitteilung gibt man sich allerdings ziemlich unbeeindruckt. Für die laufenden Maßnahmen gegen illegales Online-Glücksspiel habe das Urteil keine unmittelbaren Konsequenzen, so die GGL. Die Behörde hätte sich schon frühzeitig auf andere Strategien konzentriert, wobei besonders die sogenannten Host-Provider, also die technischen Dienstleister, die Webseiten auf ihren Servern bereitstellen, im Fokus stünden.
Dass dieser Plan B nicht erst seit gestern in der Schublade liegt, ist kein Zufall. Bereits nach den ersten kritischen Gerichtsurteilen begann die GGL, ihre Taktik neu zu bewerten und biss sich nicht weiter an einer rechtlich wackeligen Sperranordnung gegenüber den Access-Providern fest. Dennoch scheint die Sache mit dem IP-Blocking noch nicht ganz vom Tisch zu sein. Im Rahmen der laufenden Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags machten die Verantwortlichen auf strukturelle Schwächen aufmerksam.
Es „wurde wiederholt auf die Dringlichkeit einer zügigen Anpassung der IP-Blocking-Norm hingewiesen“, so die Pressemeldung. Und weiter heißt es: „Eine Anpassung der Norm außerhalb der turnusmäßigen Evaluierung wird insbesondere mit Blick auf die Verantwortlichkeitsfrage geprüft und voraussichtlich zeitnah umgesetzt.“
Dabei steht auch der Diskussionspunkt im Raum, ob Werbung für illegales Glücksspiel künftig ebenfalls blockierbar sein sollte.
Ein Normwechsel außerhalb der regulären Überprüfung ist aus Sicht der GGL absolut geboten – und befindet sich nach eigenen Angaben bereits in fortgeschrittener Vorbereitung. Der Appell der Behörde scheint deutlich: Man will nicht abwarten, sondern gestalten – und das möglichst bald.
In diesem Zusammenhang auch spannend: Wir haben uns kürzlich gefragt, ob eine eigene Staatsanwaltschaft für illegale Wettanbieter sinnvoll wäre.
Alternative zu IP-Sperren: Wie Host-Provider zur Achillessehne illegaler Glücksspielseiten werden können
Da es mit der Unterbindung illegaler Online-Glücksspiele in Deutschland über die Access-Provider (bislang) nicht geklappt hat, richtet die GGL ihren Blick auf eine andere Gruppe technischer Dienstleister: die sogenannten Host-Provider. Sie stellen nicht nur den Speicherplatz für Websites zur Verfügung, sondern kontrollieren oft auch die Domain-Verwaltung – und damit den Zugang zu den Angeboten selbst.
- In der Praxis läuft das laut GGL unterschiedlich ab. Manche Dienstleister übermitteln die Aufforderung an den Betreiber des Online Casinos oder der Sportwettenplattform – nach dem Motto: „Kümmere dich selbst drum.“
- Andere gehen einen Schritt weiter und blockieren den Zugriff aus Deutschland eigenständig oder löschen die Seite gleich komplett.
Natürlich versuchen manche Betreiber, die Einschränkungen zu umgehen – zum Beispiel durch den Wechsel des Host-Providers. Doch auch hier bleibt die GGL am Ball: In solchen Fällen startet der gesamte Prozess beim neuen Anbieter von vorn. Die Behörde gibt allerdings zu, dass die Methode sehr aufwendig ist. Anders als beim IP-Blocking sei die rechtliche Grundlage hier aber deutlich robuster bzw. „von der aktuellen Entscheidung des BVerwG unberührt“.
Fazit
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/hacken-cyber-schwarz-und-wei%C3%9F-2903156/
Zentrale Textquellen: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/news/entscheidung-des-bundesverwaltungsgerichts-zu-gluecksspielrechtlichen-sperranordnungen-auswirkungen-und-weiteres-vorgehen-der-ggl, https://gamesundbusiness.de/ovg-rheinland-pfalz-ip-sperren-sind-rechtswidrig
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9 Kommentare zu: Urteil: Keine IP-Sperren gegen illegale Online Casinos, aber…
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03.04.2025 um 19:44 UhrXXLEONIDASXX
03.04.2025 um 12:27 UhrZockerbernd
03.04.2025 um 13:45 Uhrbtssultan
bigbig
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03.04.2025 um 10:37 UhrZockerbernd
03.04.2025 um 08:07 UhrDruff
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