Update: Rauchverbot in saarländischen Spielos übergangsweise gekippt
Die Glücksspielregelungen in Deutschland sind alles andere, als einfach zu überblicken – und manchmal scheint auch der Gesetzgeber erst im Nachhinein zu merken, dass gewisse Beschlüsse nicht ganz stimmig sind. Ein solcher Fall zeichnet sich gerade bei den Vorgaben zum absoluten Rauchverbot in saarländischen Spielhallen ab. Im Gegensatz zu diesen Lokalen dürfen hiesige Casinos spezielle Raucherräume führen, was eine Spielothekenbetreiberin zu einer Beschwerde bewegte. Nach dem Rechtsspruch zugunsten der Klägerin wurde nun tatsächlich eine Übergangslösung für alle stationären Automatenanbieter im Land beschlossen.
Im Saarland wird abermals ein Schlaglicht auf die oft komplexen und vielschichtigen Regelungen des Glücksspielrechts geworfen. Ausgangspunkt ist das seit 2023 geltende saarländische Spielhallengesetz, das die Konsumfreiheit in Spielotheken stark einschränkt. Es sieht unter anderem ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahmen vor. Der Knackpunkt: Die Spielbanken desselben Bundeslandes sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie dürfen es Rauchern über die sogenannte Nebenraumausnahme erlauben, Tabak in klar abgetrennten Bereichen zu konsumieren.
Der Automaten-Verband-Saar (AVS) warnte nach der Entscheidung vor voreiligen Aktionen, da der Beschluss zunächst nur für den konkreten Fall der Klägerin gilt und das Hauptsacheverfahren noch aussteht. Bis dahin bleibt die Rechtslage für viele Spielhallenbetreiber unsicher und die Frage nach einem möglichen Präzedenzfall offen. Kürzlich gab das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie jedoch eine Übergangsregelung bekannt, die zumindest bis zum endgültigen Rechtsspruch für alle Spielos gilt: Es darf wieder geraucht werden.
Übergangslösung erlaubt Raucherräume – womöglich künftig sogar mit Spielautomaten
Die Übergangslösung, die das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Saarland auf Anregung des AVS getroffen hat, erlaubt es den Spielhallenbetreibern, ab sofort wieder Raucherbereiche einzurichten. Diese abgetrennten Räume unterliegen jedoch bestimmten Beschränkungen: Es dürfen dort vor allem keine Geldspielgeräte aufgestellt werden.
Damit wird zunächst an die restriktiven Regelungen des saarländischen Spielhallengesetzes von 2023 angeknüpft, das den Konsum von Tabakprodukten in Spielhallen vollständig untersagt hatte. Die Neuerung bietet nun jedoch einen ersten Schritt zurück zu einer differenzierteren Regulierung, ähnlich derjenigen, die vor der Gesetzesänderung galt. Damals durften maximal zwei Geldspielgeräte in Raucherbereiche integriert werden. Der AVS hat bereits signalisiert, dass er in Gesprächen mit dem Ministerium eine erneute Zulassung dieser Ausnahme anstrebt.
Die SPD-Fraktion im saarländischen Landtag, die die Mehrheit innehat und maßgeblich an der Verabschiedung des aktuellen Spielhallengesetzes beteiligt war, signalisiert laut Berichten bereits Überlegungen zu einer Anpassung der Rechtslage. Ob und in welcher Form dies geschieht, hängt jedoch maßgeblich von der Entscheidung des Gerichts ab. Sollte das Hauptsacheverfahren zugunsten der Spielhallenbetreiber ausgehen, könnte das weitreichende Folgen für die Regulierung des Glücksspielmarkts im Saarland haben. Die Wiedereinführung von Raucherbereichen mit eingeschränkten Spielmöglichkeiten scheint dann nicht nur denkbar, sondern auch politisch opportun, um ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Betreiber, den Rechten der Kunden und dem Nichtraucherschutz zu finden.
Etwas kurios ist dabei, dass die SPD, die sich jetzt durchaus öffentlichkeitswirksam für eine gesetzliche Änderung bereit zeigt, das neue Spielhallengesetz von 2023 noch im Zuge der Einführung deutlich kraftvoller unterstützte. Man sprach sich eindeutig für die Regelungen aus und ließ über den Abgeordneten Stefan Löw sogar mitteilen, dass es Ziel der Bestimmungen sei, das Glücksspielangebot im Bundesland zu verringern.
Fazit
Die Entscheidung, das absolute Rauchverbot in saarländischen Spielhallen vorläufig komplett auszusetzen, scheint in Sachen Gleichbehandlung und Berufsfreiheit angemessen. Die Übergangsregelung erlaubt es Spielhallenbetreibern also, vorübergehend Raucherräume einzurichten, wobei jedoch eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der endgültigen Rechtslage bestehen bleibt. Wer nicht ohnehin einen Platz für Raucher über hat, sollte also vorsichtig sein und nicht gleich umfangreichere Baumaßnahmen einleiten.
Die Gespräche über mögliche Anpassungen im Glücksspielrecht könnten zukünftige Richtlinien beeinflussen, insbesondere im Hinblick auf die Balance zwischen Nichtraucherschutz und den Bedürfnissen der Betreiber. Es bleibt abzuwarten, wie das Hauptsacheverfahren ausgeht und welche langfristigen Auswirkungen der endgültige Entschluss auf die Glücksspielbranche im Saarland ausüben wird. Zunächst haben die Tabakfans in saarländischen Spielhallen bzw. die Betreiber jedoch das Go für abgetrennte Raucherzonen.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/photos/cigarette-smoke-burning-cigarette-110849/
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3 Kommentare zu: Update: Rauchverbot in saarländischen Spielos übergangsweise gekippt
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06.10.2024 um 16:48 UhrTigerbaby2004
06.10.2024 um 06:37 UhrFalko
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