Ungarns Glücksspielgesetz verstößt gegen EU-Recht
Im Urteil vom 28. Februar 2018 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das ungarische Glücksspielgesetz gegen das EU-Recht verstößt. Kritikpunkt ist hier, dass man in Ungarn eine physische Niederlassung haben muss, um Glücksspiel anzubieten. Laut EuGH verstößt dieser Umstand gegen die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union.
Im letzten Jahr hatte die Sporting Odds Limited, ein britischer Glücksspielanbieter mit Lizenz aus dem Vereinigten Königreich, den Service auch in Ungarn angeboten. Neben Sportwetten gibt es ebenso Casinospiele. 2016 stellte die ungarische Finanzverwaltung fest, dass die Firma Glücksspiel anbietet, ohne über eine ungarische Konzession zu verfügen. In der Folge wurden Bußgelder in Höhe von 3.500.000 Forint verhängt (damals umgerechnet ungefähr 11.260 Euro).
Sporting Odds war der Ansicht, dass diese Regelungen Ungarns gegen das Unionsrecht verstoßen und hat deshalb die Entscheidung der Finanzverwaltung angefochten. Der Fall ging vor das Fővárosi Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság (das zuständige Verwaltungs- und Arbeitsgericht von Budapest). Von dort wurde dann eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof gestellt, ob das Glücksspielgesetz und speziell die Regelungen zu Online Casinos gegen das Unionsrecht verstoßen. Ende Februar gab es seitens des EuGHs endlich ein Urteil zum Sachverhalt.
Duales Glücksspielsystem Ungarns mit Unionsrecht vereinbar
Zunächst wurde erst einmal das Glücksspielsystem in Ungarn untersucht. Der Umstand, dass Sport- und Pferdewetten einem staatlichen Monopol unterliegen, aber private Unternehmen Offline- und Online-Casinospiele anbieten können, wenn sie eine entsprechende Lizenz haben, stellt laut EuGH keinen Bruch mit dem Unionsrecht in Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr dar. Ein duales System beeinträchtige an sich nicht die Erreichung des Ziels eines Monopols, Glücksspielsucht bei den Bürgern eines Landes zu verhindern.
Man sieht zwar, dass durch das Monopol zusätzliche Staatseinnahmen generiert werden sollen und eine kontrollierte Expansion von Glücksspielen begünstigt wird. Aber die Rechtmäßigkeit der ungarischen Regelungen wird dadurch nicht infrage gestellt, solange die hauptsächlich legitimen Ziele tatsächlich verfolgt werden.
Der Gerichtshof hielt fest, dass das formale Glücksspielsystem in Ungarn mit EU-Recht vereinbar sei, das ungarische Gericht müsse jedoch selbst eine Überprüfung der Einhaltung der Ziele durch das Monopol einleiten.
Zugang zu Online Glücksspiel Konzessionen rechtswidrig
Laut derzeitigem ungarischen Gesetz bekommen jedoch lediglich Anbieter von Online-Casinospielen eine Konzession, wenn sie mit einer entsprechenden Lizenz ein Casino im Inland betreiben. Das Gericht ist der Auffassung, dass es sich hier um eine diskriminierende Beschränkung handelt. Man ist der Meinung, dass sich die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nicht mit den Zielen der ungarischen Regierung rechtfertigen lasse. Man hatte den Passus in Hinblick auf die öffentliche Ordnung und Gesundheit eingeführt, der EuGH ist der Ansicht, dass diese Ziele mit weniger einschneidenden Maßnahmen erreicht werden können.
Außerdem hat der Gerichtshof in Luxemburg darauf hingewiesen, dass das ungarische Recht zwar die Möglichkeit der Ausschreibung zur Vergabe von Konzessionsverträgen vorsieht, diese aber bisher in Ungarn praktisch nicht durchgeführt wurden.
Zudem kritisierte man die Bedingung in Bezug auf „zuverlässige Glücksspielpartner“. Der Staat kann derzeit nach ungarischem Recht auch ohne Ausschreibung Konzessionsverträge mit einem Glücksspielunternehmen abschließen, welches bereits 10 Jahre Glücksspiele in Ungarn anbietet. Man sieht darin eine Ungleichbehandlung, außerdem benachteiligt die Regelung Glücksspielanbieter, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten ansässig sind, gegenüber inländischen Unternehmen.
Das Gericht kam einmal mehr zu der Ansicht, dass die Regelungen zum Betrieb von Offline- und Online-Casinos nicht mit dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union vereinbar sind.
Gericht verweist auf Urteil im Fall Unibet
Im Jahr 2014 wurde Unibet von den ungarischen Behörden zur Einstellung des Service für ungarische Spieler gebracht, da man ebenfalls nicht über die erforderliche Konzession verfügte. Unibet hat eine EU-Lizenz der Malta Gaming Authority. Am 25. Juni 2014 gab es eine zeitweilige Sperrung der Webseiten für Spieler aus Ungarn, zudem wurde eine Geldbuße durch die Behörden verhängt.
Am 22. Juni 2017 gab es endlich ein Urteil des EuGHs zum Sachverhalt. Dort hatte man ebenfalls die Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit und das Transparenzgebot aufgezeigt. In der Folge wurden die Sanktionen, welche gegen Unibet verhängt wurden, für ungültig erklärt.
Fazit: Glücksspiel und Unionsrecht - immer wieder ein großes Thema
Es handelt sich folglich nicht um das erste Mal, dass nationale Regelungen in Bezug auf Glücksspiel gegen das europäische Recht verstoßen. In Deutschland gab es ähnliche Entscheidungen in Bezug auf den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die europäischen Staaten sich in Sachen Glücksspiel auf gemeinsame Grundsätze verständigen sollten, damit endlich eine vernünftige Regulierung in diesem Bereich zustande kommt. Das würde nicht nur den Unternehmen helfen, sondern auch den Spielerschutz verbessern.
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1 Kommentar zu: Ungarns Glücksspielgesetz verstößt gegen EU-Recht
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11.03.2018 um 19:21 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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