Ab 1. Juli 2017 sollten eigentlich alle Übergangsfristen für den neuen Glücksspielstaatsvertrag enden, der vor allem Mindestabstände zwischen den Spielhallen vorschreibt. Eine Welle von Spielothekenschließungen wurde befürchtet. Der Freistaat Bayern gewährt den Betreibern durch eine Härtefall-Regelung eine Aufschiebung der Schließung um weitere 4 Jahre.

In mehreren bayrischen Städten sind mehr als die Hälfte der Spielhallen von der Schließung durch die Verschärfung der Mindestabstände bedroht. Unter anderem finden sich in München 227 Spielotheken an 113 Standorten, wobei 213 Spielos den Mindestabstand nicht erfüllen. In Nürnberg sieht es nicht anders aus - 144 Spielhallen gibt es an 99 Standorten, 80 davon erfüllen die Auflagen nicht. In Augsburg ist die Situation nicht ganz so schlimm, hier sind lediglich 37 der 89 Spielhallen von der Schließung bedroht. Mit einer Härtefall-Regelung geht Bayern jetzt einen Sonderweg bis 2021 und verhindert die Schließung vieler Spielotheken.

Was schreibt der neue Glücksspielstaatsvertrag eigentlich vor?

Im Juli dieses Jahres sollten eigentlich alle Regelungen des neuen Glücksspielstaatsvertrages in Kraft treten. Laut Politik wollte man mit ihm vor allem die Spielsuchtbekämpfung vorantreiben. So hatte man unter anderem folgende Regelungen beschlossen:

  • Neue Mindestabstände zwischen Spielhallen: Bundesländer legen diese individuell fest, allerdings sind mindestens 250 Meter vorgeschrieben.
  • Es gibt keine Mehrfachkonzessionen für Spielhallen mehr, sondern nur noch eine Konzession für zwölf Spielautomaten.
  • Geldautomaten dürfen nicht mehr in direkter Nähe zu den Spielotheken stehen. Auch hier gilt ein Mindestabstand.
  • Ein Abstand von 100 Metern soll ebenfalls zu Berufsschulen und Gymnasien eingehalten werden, um Anreize für junge Spieler zu minimieren.
  • Der Begriff „Casino“ sollte verboten werden, da durch die relativ positive Bedeutung zusätzliche Anreize zum Spielen hervorgerufen werden könnten.

Wie umgeht man den Mindestabstand in Bayern?

Seit Dezember 2016 gibt es eine Härtefall-Regelung des Innenministeriums, die den Spielhallen einen Aufschub um 4 Jahre gewährleistet, wenn „4 qualitative Maßnahmen zur Reduzierung der Gefährlichkeit“ eingehalten werden:

  • Sperrzeit Verlängerung auf mindestens 6 Stunden
  • Möglichkeit zur Selbstsperre des Spielers auf Antrag und deutlicher Hinweis darauf
  • Betreuung der Besucher (durch beispielsweise psychologisch geschulte Schutzbeauftragte) und vom Betreiber in Auftrag gegebene Testkäufe zur Mitarbeiterkontrolle
  • Zutrittsverbot für alle Spieler unter 21 Jahren

Wenn die Spielhallen diese Regelungen erfüllen, muss zumindest bis Juli 2021 keine von ihnen schließen. Theoretisch gesehen müsste keine der bedrohten Spielhallen in Bayern somit schließen, wenn ein paar Änderungen im Betrieb vorgenommen werden.

Was bringt der neue Glücksspielstaatsvertrag für die Spielsuchtprävention?

Es wird immer wieder diskutiert, was die derzeitigen Maßnahmen zur Spielsuchtbekämpfung überhaupt bringen. Sicherlich haben die Spieler zumindest in Spielbanken die Möglichkeit zur Selbstsperre und Angehörige die Option der Fremdsperre unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Überschuldung mit existenziellen Auswirkungen auf die Familie. Dennoch sind sich viele Experten einig, dass diese Selbstsperre nichts bringt, wenn man einfach in eine Spielhalle ohne Ausweiskontrolle gehen und dort dann weiterspielen kann. Vielleicht erschien daher für die Politik ein Mindestabstand zwischen den Spielotheken als gute Präventionsmöglichkeit gegen Spielsucht. Aber letztlich ist das Vorgehen auch unter Experten umstritten und so ist beispielsweise der Bremer Glücksspielforscher Gerhard Meyer der Meinung, dass man das Glücksspiel am besten legalisieren sollte. Laut seiner Meinung, die er gegenüber der Zeit geäußert hat, habe sich das Verbot zur Suchtprävention als untauglich erwiesen.

Solange es also keine Überprüfung der Spieler in allen Standorten gibt, kann eine Selbstsperre nicht umfassend greifen. Ein Mindestabstand von Spielhallen mag vielleicht eine gute Idee sein, aber richtige Spieler werden auch einen Weg von 250 oder 500 Metern zurücklegen, um an den Automaten spielen zu können. Einen wirkungsvollen Schutz vor Spielsucht gibt es in Deutschland also auch mit dem neuen Glücksspielvertrag nicht.

Fazit

Zwar ist es immer merkwürdig, wenn bestehende Gesetze durch eine Härtefall-Regelung umgangen werden, aber letztlich würde auch eine Schließung der Spielhallen nur im geringen Maße zur Bekämpfung der Spielsucht in Bayern beitragen. Seitens der Politik sollte man darüber nachdenken, ob es nicht weitaus bessere Optionen neben der Festsetzung eines Mindestabstands zum Schutz der Spieler gibt.

Interessanterweise versuchen viele Online Casinos der Spielsucht im gewissen Umfang vorzubeugen. Durch eine Nachricht an den Kundensupport können Spieler meistens in wenigen Minuten ihre Konten sperren lassen. Außerdem kann man bei vielen Online Casinos bereits während der Anmeldung oder auch später im Profil Einstellungen zu Tages-, Wochen- und Monatslimits bei der Einzahlung angeben. Teilweise ist es sogar möglich, Verlustgrenzen festzulegen. In diesem Bereich bemüht sich unter anderem das Online Casino Mr Green um Programme und Kampagnen zum verantwortungsvollen Spielen.

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2 Kommentare zu: Spielhallenschließungen in Bayern liegen auf Eis!

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Avatar von Anonym
Vieles von dem Mist bringt eh überhaupt nichts. Ich finde so ein System wie in in Finnland oder wo auch immer es war viel besser. Da hat jeder Spieler eine Spielerkarte mit der er maximal 200 Euro im Monat für Glücksspiel...   Mehr anzeigen
Da hast Du recht das wäre echt am besten.

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