Stadt Dortmund muss Millionen an Wettbüros zahlen
Nach einer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht muss die Stadt Dortmund nun mehrere Millionen Euro an Betreiber stationärer Wettbüros zurückzahlen. Jahrelang hatte die größte Stadt des Ruhrgebiets zuvor eine kommunale Wettbürosteuer erhoben. Nun wurde höchstrichterlich festgestellt, dass diese Steuer rechtswidrig war – eine peinliche Schlappe für die Stadt Dortmund.
Das hat sich die Stadt Dortmund mit Sicherheit anders vorgestellt. Über mehrere Jahre hatte die Stadt von den lokal ansässigen Wettlokalen eine sogenannte kommunale Wettbürosteuer gefordert. Mehreren Betreibern hat das nicht geschmeckt. Sie klagten – und gewannen. Nun muss die Stadt Dortmund mehrere Millionen Euro an die Unternehmen zurückzahlen. Noch im Oktober vergangenen Jahres berichteten wir darüber, dass zwei Sportwetten-Unternehmer in Frankfurt verurteilt wurden.
Kommunale Wettbürosteuer in Dortmund rechtswidrig
Bereits im vergangenen Herbst hatten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts die kommunale Wettbürosteuer der Stadt Dortmund für unzulässig erklärt. Die Steuer war seit 2014 über viele Jahre hinweg von den Betreibern der Wettbüros verlangt worden. Ursprünglich hatte die Stadt die Fläche der Wettbüros in Quadratmetern als Grundlage für die Höhe der Steuer herangezogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies bereits 2017 für unzulässig erklärt.
Daraufhin musste die Ruhrgebietsstadt reagieren und ihre Satzung entsprechend ändern. Seit 2017 verlangte die Stadt von den Sportwettenanbietern stattdessen 3 % des Brutto-Wetteinsatzes. Mehrere Wettbürobetreiber gaben sich damit nicht zufrieden und klagten erneut.
Doppelbesteuerung nicht möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass die kommunale Wettbürosteuer rechtswidrig ist, weil es auf Bundesebene bereits eine vergleichbare Steuer gibt. Die von der Stadt Dortmund entwickelte Wettbürosteuer ist nämlich gleichartig mit der im Rennwett- und Lotteriegesetz bereits bundeseinheitlich geregelten Steuer. Damit würde die kommunale Steuer eine unzulässige Doppelbesteuerung darstellen.
Wettbürobetreiber waren früher gezwungen, über mehrere Jahre sowohl die Steuer der Stadt Dortmund als auch die gleichartige Bundessteuer zu zahlen. Damit summierte sich die Steuerlast auf insgesamt acht Prozent, die sich wie folgt aufgeteilt haben:
- 5 % Bundessteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz
- 3 % kommunale Wettbürosteuer der Stadt Dortmund
Wettbürobetreiber erhalten mehrere Millionen Euro zurück
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat für die Stadt Dortmund nun weitreichende Folgen. Die Richter haben die Stadt nämlich aufgefordert, die unrechtmäßig erhobenen Steuereinnahmen an die Wettbürounternehmer zurückzuzahlen. Insgesamt erhalten demnach etwa 40 Wettbürobetreiber insgesamt mehr als vier Millionen Euro von der Stadt Dortmund zurück. Im Durchschnitt bekommt also jeder Unternehmer einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro als Steuerrückzahlung erstattet.
Fazit
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass die lokale Wettbürosteuer in Höhe von 3 % des Umsatzes rechtswidrig ist, muss die Stadt Dortmund nun mehrere Millionen Euro erstatten. Der Fall zeigt, dass nicht jede (kommunal) beschlossene Steuer rechtmäßig ist und dass es sich als Sportwetten-Unternehmer durchaus lohnen kann, für sein Recht über mehrere Instanzen zu kämpfen.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/einkommenssteuer-taschenrechner-4097292/
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