Die Forderung eines Spielsüchtigen an die BML Group, das ist ein Tochterunternehmen des Glücksspielunternehmens Betsson AB, hat sich als nicht erfolgreich erwiesen. Der Kläger wollte seine hohen Einsätze zurückbekommen. Das zuständige Gericht gab dem 54-Jahre alten Spieler aber nicht recht.

Das zuständige Sondergericht, das Patent- und Marktgericht, das zum Bezirksgericht Stockholm zählt, hat sein Urteil schlussendlich zum Vorteil des Glücksspielanbieters gefällt. Doch worum ging es bei diesem Rechtsstreit genau?

Der Kläger war bei einem der Online Casinos, die zur BML Group gehören, vom Jahr 2009 bis 2014 als Spieler aktiv. In diesem Online Casino hat er enorm hohe Geldbeträge eingesetzt, die angeblich aus seiner eigenen Firma stammten. Sein Unternehmen sei übrigens aufgrund der enormen Ausgaben, die auf seine Spielsucht zurückzuführen sind, bankrott gegangen. So kam es dazu, dass er insgesamt die unglaubliche Summe von 15 Millionen Euro umgesetzt hat, von denen aber 700.000 Euro im Spiel verloren gingen.  

Hätte die Spielsucht früher erkannt werden müssen?                             

Laut dem Kläger hätte es in der Verantwortung des Online Casinos liegen müssen, seine Spielsucht zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Stattdessen, so der Kläger, habe er weiterhin Casino-Werbung, darunter personalisierte Reklame und ansprechende Bonusangebote über SMS und E-Mail erhalten. Dies war immer dann der Fall, wenn er seine Glücksspielaktivitäten für eine gewisse Zeit eingeschränkt hatte. Das Gericht stellt sich auf die Seite des Online Casinos und meint, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass das Unternehmen über die Spielsucht des Mannes gewusst habe. Demnach kann man auch die Werbemaßnahmen nicht als aggressiv bezeichnen.

Im Jahr 2014 habe er dann schließlich einen Selbstausschluss vom Online Casino angefordert. Dieser Beantragung kam man aber erst nach zwei Wochen nach. In dieser Zeit hat sich der Kläger auch in Therapie begeben und seine Spielsucht wurde offiziell von einem Psychologen in einem Attest bestätigt.

Der Kläger muss zahlen

Der Kläger berief sich darauf, dass die Online Casinos der BML Group zu jener Zeit ohne eine gültige schwedische Glücksspiellizenz in Betrieb waren. Das ist zwar korrekt, dennoch hat diese Behauptung, dass die Online Casinos illegal operiert haben, in dem Rechtsstreit kein Gewicht. Es wurde entschieden, dass das Glücksspielunternehmen die Verluste, die der Kläger im Online Casino hatte, nicht zurückzahlen muss. Ebenso müssen keinerlei Schadensersatzzahlungen wegen “geistiger und körperlicher” Schäden des Klägers erfolgen. 

Mit den Forderungen des Klägers ging auch eine gewisse Unangemessenheit einher: So forderte dieser nicht nur seine Verluste von 700.000 Euro ein, sondern wollte seinen Gesamtumsatz in der Höhe von 15 Millionen Euro wieder haben. Schadensersatzforderungen gab es auch.

Wie schon gesagt, das Gericht entschied nicht zugunsten des Klägers. Dieser geht nun mit leeren Händen aus dem Rechtsstreit und muss dem Online Casino noch Aufwandsentschädigung leisten. Die Kosten belaufen sich auf rund 2,08 Millionen Schwedische Kronen, das sind umgerechnet circa 205.245 Euro.

Es bleibt abzuwarten, ob sich der Kläger nun geschlagen gibt oder ob er in die nächste gerichtliche Instanz geht.

Quelle Titelbild: https://pixabay.com/de/photos/flagge-schweden-schwedische-flagge-3632235/

 

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5 Kommentare zu: Spielsüchtiger mit Forderung an Online Casino nicht erfolgreich

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@MelanieChristiane: Interessantes Urteil. Werden Sie auch über das Urteil aus Gießen berichten?
Danke. Derzeit nicht geplannt.
@MelanieChristiane: Danke für die Antwort und für die (wenn auch einseitige) Berichterstattung.
Und dann auch noch so frech sein und die Umsätze fordern statt der Verluste. Zu solchen Menschen fallen mir keine Worte mehr ein. Aber es stimmt, andere sollten nicht unter dem Fehlverhalten Einzelner leiden.
Avatar von Anonym
Ich hoffe sein, unternehmen hatte nicht viele Mitarbeiter. Zocken hin oder her aber andere sollten nicht dafür mitbluten

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