Spielsüchtiger Rezeptionist unterschlug 535.000 Euro für Casinobesuche
Am Landesgericht Innsbruck hat ein Prozess wegen Untreue und Diebstahl begonnen. Der Rezeptionschef eines Hotels im Bundesland Tirol soll seit 2015 rund 535.000 Euro zur Finanzierung seiner Spielsucht abgezweigt haben. Vor Gericht hat er den Diebstahl gestanden.
Am Landesgericht Innsbruck muss sich ein 53-jähriger Mann verantworten. Er war Rezeptionschef in einem Hotel im Tiroler Unterland. Damit wird der Osten des Landesteils Nordtirol bezeichnet, der sich im Bundesland Tirol befindet. Insgesamt 534.805,87 Euro soll er in sechs Jahren für sich abgezweigt haben. Er selbst hat die Tat gestanden, woraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Wie konnte der Rezeptionsmitarbeiter unentdeckt bleiben?
Seit 2006 hatte der Angestellte das Vertrauen des Hotelbetreibers über 15 Jahre erarbeitet und wurde zum Chef der Rezeption befördert. Seit Januar 2013 soll er begonnen haben, Beträge für sich abzuzweigen. Er stahl dabei Geld aus Handkassen. Einmal sollen es 3.400 Euro gewesen sein. Er hatte aber auch einige Tricks bei der Manipulation von Kundenzahlungen oder bei der Abrechnung von Ski- und Wanderpässen. Der Hotelchef gab zwar zu, dass es immer wieder Verdachtsmomente gab, man glaubte aber am Ende eher an einen Computerfehler. Vor Gericht gab der Chef des Hotels folgenden Kommentar zu Protokoll:
Es gab zwar hin und wieder Verdachtsmomente, doch er hat alles wieder kaschieren können. […] Wir hatten den Bargeldschwund festgestellt, aber eher einen Systemfehler in Verdacht. Auf den Mitarbeiter sind wir nicht gekommen.
Der 53-jährige Mitarbeiter stellte sich selbst
Im Laufe der Zeit hat den Angeklagten das schlechte Gewissen geplagt. Er hat seinem Chef alles gestanden. Daraufhin wurde die Polizei verständigt. Die Ermittler mussten in der Folge die komplette Hotel-Buchhaltung, das Konto des Angeklagten und mehrere Scheinkonten des 53-jährigen Mannes überprüfen, um das ganze Ausmaß überblicken zu können.
Sein Motiv ist dabei eindeutig. Er hatte im Online Casino gespielt. Irgendwann summierten sich die Verluste und der Mann musste diese ausgleichen. Daraufhin hat er begonnen, Geld beim Hotel abzuzweigen. Auf die Frage, ob er schuldig sei, antwortete der Angeklagte relativ kurz:
Absolut – es tut mir leid und ich schäme mich.
Gerichtspsychiaterin, Gabriele Wörgötter, bescheinigte dem Mann eine Spielsucht nach der Klassifizierung „ICD-10“. Diese habe aber die Zurechnungsfähigkeit zu den Tatzeitpunkten in keiner Weise aufgehoben.
Spielsucht ist dort als eine Störung definiert, welche aus regelmäßig wiederholtem Glücksspiel besteht. Die Lebensführung des Betroffenen wird davon beherrscht und sie führt zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte sowie Verpflichtungen. Schulden, Betrug und Probleme im Berufsalltag sind möglich. Zudem beschreiben die Betroffenen einen kaum kontrollierbaren Drang zum Glücksspiel.
Angeklagter möchte das Geld zurückzahlen
Vor der Richterin Verena Offer bestätigte der ehemalige Hotel-Rezeptionist, dass er arbeiten und das Geld zurückzahlen möchte. Zumindest so viel, wie für ihn möglich ist. Bisher wurden 18.732 Euro als Wiedergutmachung zurückgezahlt.
Der Mann ist während der Ermittlungen auf freiem Fuß geblieben und arbeitet mittlerweile als Koch in Vorarlberg. Sein Verteidiger betonte vor Gericht, dass der Betrug ohne die Selbstanzeige des Mannes nie aufgedeckt worden wäre. Er hätte die Unterschlagung unauffällig beenden können, ohne dass jemand etwas gemerkt hätte. Zudem habe der 53-Jährige eine Behandlung gegen sein Spielsuchtproblem begonnen und der neue Chef wisse über alles Bescheid.
Für den Schöffensenat waren die Schadenshöhe und der Zeitraum für eine Haftstrafe auf Bewährung zu groß. Es standen bis zu 10 Jahre Haft im Raum. Der Mann wurde zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt. Es gibt wohl die Hoffnung, dass er ein Jahr in Haft verbringt und dann mit einer Fußfessel nach einem Jahr ein teilweise normales Leben wieder aufnehmen kann. Bisher gab es noch keine Erklärung der Staatsanwaltschaft zu dem Urteil. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Vergleich zu anderen österreichischen Urteilen zum Thema Spielsucht bewegt sich die Strafe im üblichen Rahmen. Ein Beamter hatte beispielsweise von 2007 bis 2016 Aufenthaltstitel an Asylsuchende verkauft und dabei 82.000 Euro eingenommen. Er hat 2,5 Jahre Haft erhalten. Ein Beamter aus Klagenfurt hatte für die Veruntreuung von 260.000 Euro 18 Monate Gefängnis erhalten. Eine Buchhalterin hatte hingegen 2,6 Millionen Euro unterschlagen und ist mit 2,5 Jahren Haft davongekommen. Im Juni 2020 war der Fall eines 44-jährigen Mitarbeiters eines Rettungsdienstes bekannt geworden. Er hatte 3,5 Millionen Euro im Casino verspielt und das Geld über Jahre unterschlagen. Sechs Jahre Haft gab es dafür.
Letztlich bringen diese Vergleiche nicht viel. Betrug zur Finanzierung der Spielsucht lohnt sich nicht und sollte unterlassen werden. Insgesamt scheint Spielsucht in Österreich und auch speziell im Bundesland Tirol ein größeres Problem zu sein, zumindest legen es die Berichte über die Prozesse um Betrug zur Finanzierung von Spielsucht nahe.
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4 Kommentare zu: Spielsüchtiger Rezeptionist unterschlug 535.000 Euro für Casinobesuche
Kommentar verfassens00pernanny
10.07.2020 um 20:42 Uhrwettibernd
10.07.2020 um 12:27 UhrInsa24
11.07.2020 um 14:10 UhrWie beknackt kann man denn bitte sein, sich selbst anzuzeigen mit der Gewissheit, da mindestens so 100.000 Euro unterschlagen zu haben? Völligst Banane, naja Ösi halt 😅🤭
Jenn-R
12.07.2020 um 00:54 UhrMit sowas kann keiner leben.
Komplett skrupellos zu sein ist einfach unmenschlich bzw ist dann einfach auch nur krank.
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