Ein ehemaliger Bankmitarbeiter hat sich an den Geldern seiner Kunden zu schaffen gemacht und so etwa 500.000 Euro ergaunert. Das Geld nutzte er, um seine schwere Spielsucht zu finanzieren. Der 31-Jährige wurde jetzt in Österreich für seine Tat verurteilt.

Vor Gericht wurde dem Angeklagten vorgeworfen, dass er über einen Zeitraum von knapp einem halben Jahr insgesamt 494.000 Euro von den Konten seiner Kunden zu sich selbst umgeleitet habe. Nachdem er das Geld auf Online-Glücksspielseiten komplett verloren hat, zeigte sich der Österreicher selbst an.

Spielsucht lässt Bankmitarbeiter kriminell werden

Der 31-jährige Ex-Bankmitarbeiter soll das Geld von insgesamt vier Kundenkonten abgezweigt haben. Damit die Kunden das fehlende Geld nicht direkt bemerkten, änderte er im Bankensystem das Intervall, in dem die Kunden die Kontoauszüge erhalten, auf „jährlich“. Doch kurz vor Jahresende fiel dem spielsüchtigen Mann auf, dass der Betrug nun bald auffliegen werde. Bis zu diesem Zeitpunkt sei es dem Bankangestellten jedoch gelungen, insgesamt 494.000 Euro abzuzweigen. Die Betrugstaten beging er im Zeitraum zwischen Mai und September vergangenen Jahres. Vor Gericht gab es dann ein umfassendes Geständnis:

„Ich bin seit mehreren Jahren spielsüchtig. Um meine Sucht zu befriedigen, habe ich das Geld von vier Kunden auf mein Konto transferiert“.

Das Geld habe er dann dazu genutzt, seine Spielsucht zu finanzieren. Vornehmlich habe er mit dem veruntreuten Geld Online-Sportwetten platziert. Aber auch andere Online-Glücksspiele habe er gespielt, bis das gesamte Geld verloren war. Vor Gericht sagte der zweifache Familienvater, dass er in einigen Fällen auch mal etwas mehr Geld beim Spielen gewonnen habe. Bereits wenig später sei aber auch dieses Geld dann wieder komplett verspielt gewesen.  

Zweijährige Bewährungsstrafe verhängt

In diesen Tagen stand der reumütige Mann in Österreich vor Gericht. Der Verteidiger des Angeklagten, Nikolaus Rast, hat ein mildes Urteil gefordert, da sich sein Mandant zum Tatzeitpunkt in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe und vollkommen die Kontrolle über sein Spielverhalten verloren habe. Der Anwalt fasst den Fall zutreffend zusammen: „So etwas erlebt man nur selten“.  

Die Frau des Angeklagten habe ihren Mann sogar zwischenzeitlich bei der Polizei als vermisst gemeldet, nachdem dieser für drei Tage nicht mehr nach Hause gekommen sei. Des Weiteren habe sich der spielsüchtige Mann nach anwaltlicher Beratung letztendlich selbst bei der Polizei angezeigt. Dies sei ebenfalls strafmildernd zu berücksichtigen.

Das Wiener Landesgericht verurteilte den Ex-Bankmitarbeiter schlussendlich zu einer Bewährungsstrafe von nur zwei Jahren. Die Richterin folgte dabei größtenteils den Ausführungen des Verteidigers und hob in ihrem Urteil positiv hervor, dass der Angeklagte gerade noch so „die Kurve bekommen“ habe. Der Angeklagte hat bislang ein straffreies Leben geführt und führe derzeit eine Therapie zur Bekämpfung seiner Spielsucht durch.

Verurteilt wurde der Familienvater letztendlich wegen Untreue. Aufgrund des hohen Schadens war nach österreichischem Gesetz eine „Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahre“ gefordert.

Im § 153 StGB heißt es:

„Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen (…), wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe (…) zu bestrafen."
"Wer durch die Tat einen (…) 300.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen“.

Unklar ist, ob zumindest ein Teil des Geldes durch den Angeklagten bereits zurückgezahlt wurde. Die geschädigten vier Bankkunden werden das verlorene Geld von der Bank zurückerstattet bekommen, da sie in diesem Fall keine Schuld trifft. Der verurteilte Bankmitarbeiter hat inzwischen zwei neue Jobs. Einen Geringfügigen am Wochenende und eine Vollzeitanstellung unter der Woche. Sein Anwalt äußerte dazu: „Mit Geld hat er dort bewusst nichts mehr zu tun“.

Erst vor wenigen Wochen berichteten wir von einem spielsüchtigen Mann, der mehrere Banken um insgesamt 130.000 Euro betrog. In diesem Fall war es jedoch der Bankkunde, der die Banken bei der Kreditvergabe betrog.

Fazit

Der vorliegende Fall zeigt, welches Ausmaß ein außer Kontrolle geratenes Spielverhalten annehmen kann. Der 31-jährige Mann wurde kriminell, um seine Spielsucht finanzieren zu können. Letztendlich schädigte er seinen Arbeitgeber, indem knapp 500.000 Euro Kundengelder verschwanden. Das Geld verspielte er dann beim Online-Glücksspiel. Nun wurde der bislang nicht vorbestrafte Mann vom Wiener Landesgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Seinen Job bei der Bank ist der Mann natürlich auch los.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/mann-hut-gläser-gangster-zäh-539993/

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