Berlin: Zahl der Spielhallen in der Hauptstadt wird auf 120 begrenzt
Berlin geht seit mehreren Jahren entschieden gegen die Spielhallen in der Stadt vor. Durch Abstandsregelungen der Spielhallen untereinander und zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche soll die Anzahl massiv reduziert werden. Während 2016 noch 496 Spielotheken Bestandsschutz beantragt haben, soll sich bis Ende des Jahres die Zahl auf 120 Spielhallen für ganz Berlin verringern.
In einer Pressemitteilung gab die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bekannt, dass man sich in einer entscheidenden Phase der Umsetzung des Spielhallengesetzes befinde. Von den 496 Spielhallen, die 2016 Bestandsschutz beansprucht haben, müssen bis auf 120 Standorte alle anderen schließen. Die Frist läuft Ende des Jahres aus.
Man wertet die Umsetzung des Berliner Spielhallengesetzes als Erfolg. Bei der Umsetzung der Mindestabstände zwischen den Glücksspielstandorten und zu Schulen oder Kitas hätte man ein gutes Erfolgsbeispiel abgegeben. Zumal man die Zusammenarbeit zwischen Ordnungsbehörden und Senatsverwaltung positiv bewertet.
Wie erfolgt die Umsetzung des neuen Spielhallengesetzes?
In Berlin wurde ein Mindestabstand von 500 Metern unter den Spielhallen beschlossen. Das Berliner Spielhallengesetz (SpielhGV), welches seit Mai 2011 schrittweise umgesetzt wird, gehört zu den striktesten Gesetzen in Deutschland. Seit Mitte 2016 sind verschiedene Übergangsfristen abgelaufen. Seitdem prüfen die Ordnungsämter, welche Spielhallen in Berlin zukünftig eine Betriebserlaubnis erhalten. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist für die Koordination verantwortlich.
Regelmäßige Abstimmungs- und Koordinierungsrunden zwischen der Senatsverwaltung und den Ordnungsämtern wurden etabliert, damit die gesetzlichen Vorgaben einheitlich umgesetzt werden. Ziel ist es, seitens der Senatsverwaltung in Berlin flächendeckend den Mindestabstand von 500 Metern unter den Spielotheken zu gewährleisten.
Von den 496 Anträgen konnten 244 erfolgreich die Vorprüfungsschritte der Ordnungsbehörden durchlaufen. 144 unzuverlässigen Spielhallenbetreibern wurde die Betriebserlaubnis versagt. 36 Spielotheken haben keine Betriebserlaubnis erhalten, weil der Standort näher als 200 Meter an Schulen angrenzte. 72 Anträge wurden aus sonstigen Gründen abgelehnt.
Prüfung der Mindestabstände seit Juni 2019
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) prüft seit Juni 2019 bei den 244 verbleibenden Anträgen die Abstände zwischen den Standorten untereinander. Die Daten wurden in eine Software eingegeben, welche die Humboldt-Universität Berlin entwickelt hat. Durch Computerberechnungen hat man dann die Varianten gewählt, welche die wenigsten Standorte zur Schließung zwingt. Das Ergebnis der Berechnung war, dass nur noch 120 Spielhallen eine Betriebserlaubnis erhalten können.
Übermitteln der endgültigen Entscheidungen
Die Ordnungsämter müssen im letzten Schritt die Erlaubnisse für den Betrieb der jeweiligen Spielhallen erlassen. Ebenfalls müssen die notwendigen Versagungsbescheide ausgeschickt werden. Wenn bei mehreren unterschiedlichen Standortkombinationen die gleiche Anzahl an Spielhallen erhalten bleiben kann, wird ein Losverfahren als letztes Mittel eingesetzt. Dies gilt auch, wenn mehrere Spielhallen eine Konzession für den gleichen Standort erhalten möchten. Das ist bei ehemaligen Mehrfachkonzessionen der Fall. In der Vergangenheit gab es an einem Standort teilweise mehrere Spielhallen. Durch die neuen Abstandsregeln wurden auch solche Mehrfachkonzessionen verboten. Bis zum Ende des Jahres sollen alle Verfahren in Bezug auf Spielhallen abgeschlossen sein.
Reduzierung wurde schrittweise durchgeführt
Daniel Buchholz ist Abgeordneter der SPD. Er gilt als Mitbegründer des strikten Berliner Spielhallengesetzes und setzt sich massiv für einen besseren Spielerschutz ein. Zwischen 2011 und 2016 ist nach seinen Angaben die Anzahl der Spielhallen in Berlin von 584 auf 496 zurückgegangen. Ende 2019 habe es noch 305 Spielotheken gegeben. Die Verringerung auf 120 Spielhallen ist noch einmal eine drastische Reduzierung.
Es gab mehrere Klagen von den Betreibern der Spielhallen gegen die Vorgänge und das Gesetz. Daraufhin wurde durch Urteile des Berliner Verfassungsgerichtshofes vom Juni 2014 und vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom Juni 2016 die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt.
Nicht alle sind von dem Erfolg überzeugt
Der Branchenverband Deutsche Automatenwirtschaft e. V. vertritt die Interessen der Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller. Man sieht dort die Entwicklungen sehr kritisch. Zumal durch die neuen Regeln eher Glücksspiel in illegalen Sektoren gestärkt wird. Der Sprecher des Vorstandes, Georg Stecker, kommentierte aus dem Grund:
Das Berliner Spielhallengesetz ist ein Konjunkturprogramm für den illegalen Markt, der die Hauptstadt bestimmt. Gleichzeitig fallen diesem Gesetz hunderte staatlich-konzessionierte Spielhallen zum Opfer. Wir fordern einen konsequenten Vollzug gegen illegale Anbieter und eine Stärkung des legalen Angebots. Das beste Mittel gegen den Schwarzmarkt ist und bleibt ein attraktives legales Angebot.
Alles für den Spielerschutz
Als Gründe für die Spielhallenschließung wird immer wieder der Spielerschutz und die Prävention gegen Spielsucht angeführt. Daher kommentierte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop vom Bündnis 90/ Die Grünen in der Pressemeldung die Vorgänge wie folgt:
Mit der Umsetzung des Berliner Spielhallengesetzes geht das Land Berlin effektiv und konsequent gegen die Gefahren der Glücksspielsucht vor. Wir wollen nicht, dass unsere Kieze und Einkaufsstraßen vor allem aus Glücksspielhallen bestehen. Durch kluge Regulierung reduzieren wir die Zahl der Hallen um drei Viertel und verteilen die verbleibenden Hallen durch Abstandsregelungen besser.
Buchholz hatte sich in der Vergangenheit schon erfreut über die Erfolge gezeigt. Er sieht das Berliner Gesetz als strengstes Spielhallengesetz in Deutschland. Durch die Vorgaben habe man effektiv die Flut an neuen Glücksspielstandorten gestoppt, was am Ende auch das Aussehen der Berliner Kieze verbessern soll. Wettbüros sollen noch in diesem Jahr (Ende September 2020) ähnlich wie Spielhallen behandelt werden. Man geht in Berlin demnach gegen jegliche Form von Glücksspiel (außerhalb der Berliner Spielbanken) vor.
Bildquelle: Adobestock 185727536, Bahnhof Friedrichstraße Berlin © MeerPixel
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