Spielautomaten in Kneipen bald nur noch mit Alterskontrolle und Sperrabgleich?
Mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) im Sommer dieses Jahres stehen nicht nur im Bereich des Online-Glücksspiels zahlreiche Neuerungen bevor. Auch der landbasierte Glücksspielsektor steht vor einem historischen Wandel. Konkret geht es um Spielersperrabfragen sowie um eine Alterskontrolle, die in Zukunft auch an den Spielgeräten in der Gastronomie durchgeführt werden sollen.
Bereits seit einigen Monaten laufen im Hintergrund die Vorbereitungen dafür, zukünftig in Kneipen und Bistros nicht nur Alterskontrollen, sondern auch Spielersperrabfragen durchführen zu können. Damit soll der Spielerschutz in den gastronomischen Einrichtungen verbessert werden. Bislang konnten die Gäste hier in der Regel ohne strenge Altersprüfung ihr Geld einsetzen. Darüber hinaus mussten sich weder der Gastronom noch der Automatenhersteller darum kümmern, die Daten des Spielers mit einer Sperrdatei abzugleichen.
Gastronomen sollen Spielgeräte an OASIS-System anbinden
Bereits in einigen Monaten sollen die Verantwortlichen in den gastronomischen Einrichtungen verpflichtet werden, ihre Geldspielgeräte an das OASIS-System anzubinden. Hierbei handelt es sich um eine Zutrittskontrolle mit Abgleich der Sperrdatei, um sicherzustellen, dass keine Gäste spielen können, die sich zum Beispiel in Spielbanken oder Spielhallen bereits sperren lassen haben. Bislang war es in gastronomischen Lokalitäten wie Bars, Kneipen oder Bistros meist ungehindert möglich, trotz Spielsperre weiterzuspielen. Geplant ist, dass die Gastronomen vom jeweiligen Aufsteller der Spielautomaten ein separates Freischaltterminal zur Verfügung gestellt bekommen. Hiermit sollen sich die Spielerinnen und Spieler vor Spielbeginn mit ihrem Ausweisdokument verifizieren.
Wie sollen Altersprüfung und Sperrabgleich in Gaststätten funktionieren?
Damit der Gast an Spielautomaten in Kneipen oder Imbissen spielen kann, muss er sich in der Regel schon jetzt mit seinem Personalausweis identifizieren. Das funktioniert, indem das Ausweisdokument durch einen Schlitz am Freischaltterminal gezogen wird. Sofern das System die Volljährigkeit des Spielers bestätigen kann, erhält dieser am Freischaltterminal einen PIN-Code angezeigt. Diesen muss sich der Kunde merken und am gewünschten Spielautomaten eingeben. Dann kann das Spiel gestartet werden.
Zukünftig soll das Freischaltterminal in den Gaststätten jedoch noch eine weitere Aufgabe übernehmen. Das System soll nämlich nicht nur eine Altersprüfung durchführen, sondern darüber hinaus einen Spielersperrdatenabgleich durchführen. Das hat zur Folge, dass die Wirte in Zukunft einen Internetzugang bereitstellen müssen, damit das System die Ausweisdaten des Gastes mit der Spielersperrdatei abgleichen kann. Insgesamt soll dieser Vorgang nur wenige Sekunden dauern. Wer als gesperrter Spieler identifiziert wird, erhält keinen PIN-Code auf dem Freischaltterminal angezeigt und kann dementsprechend auch nicht an den Automaten spielen.
Gastronomen sollen jeden Vorgang kontrollieren
Geplant ist weiterhin, dass die Gastronomen ebenfalls stärker in die Verantwortung genommen werden. Konkret ist damit gemeint, dass diese überprüfen sollen, ob jeder Spielgast auch seinen eigenen Ausweis am Freischaltterminal verwendet. Darüber hinaus gibt es verschiedene Ausweisarten, die zur automatischen Freischaltung nicht verwendet werden können. In diesem Fall soll der Wirt einspringen und mit einer Servicekarte die Personalien des Gastes manuell eintippen, um den Abgleich mit der Spielsperrdatei vornehmen zu können.
Wenn die Überprüfung entsprechend negativ verläuft, wird auch dann wieder ein PIN-Code angezeigt, mit dem am Spielautomaten gespielt werden kann. Fraglich ist, inwieweit dem Gastronomen derart zeitintensive Kontrollmaßnahmen überhaupt zuzumuten sind. Schließlich haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel genug damit zu tun, die Gäste zu bewirten.
Fazit
Zweifellos stellen die Glücksspielgeräte für viele Gastronomen eine attraktive Einkunftsquelle dar. Mit dem Inkrafttreten des neuen GlüStV im Sommer dieses Jahres sollen jedoch deutlich strengere Spielerschutzmaßnahmen gelten, sodass nicht nur eine Altersüberprüfung, sondern auch ein Sperrabgleich durchgeführt werden soll. Die Wirte sollen darauf Acht geben, dass jeder Gast auch tatsächlich seinen Personalausweis verwendet. In der Praxis wird das vermutlich kaum kontrollierbar sein, sodass es zumindest in Einzelfällen dazu kommen wird, dass das Prüfsystem ausgetrickst werden kann.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/sicherheit-mann-rolltreppe-polizei-869216/
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8 Kommentare zu: Spielautomaten in Kneipen bald nur noch mit Alterskontrolle und Sperrabgleich?
Kommentar verfassenoldschoolmeisje
Christian_1994
30.06.2021 um 15:54 UhrDutch78
25.04.2021 um 11:46 UhrDelarion
und solange DU das nicht zahlen willst, ist es der logische schluss, die inhaber der läden dazu zu zwingen, alles andere würde nur wieder millionen an stuergelder verbrennen. Mehr anzeigen
Falko
25.04.2021 um 15:38 UhrCashOut
25.04.2021 um 23:20 UhrDelarion
@falko dann sollen die gastronomen sich das ding nicht in die gaststätten stellen, wenns denen zuviel aufwand ist.
Christian_1994
26.04.2021 um 10:11 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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