Geringe Spielauswahl: Warum genehmigt die Glücksspielbehörde so wenige Slots?
Die für Online-Glücksspiele zuständige Aufsichtsbehörde GGL hat strenge Richtlinien für die Zulassung von virtuellen Spielautomaten und prüft jeden Slot gründlich, bevor eine Genehmigung für das Spiel erteilt wird. Wenn eine Online Spielothek legal operieren möchte, muss sie sich auf die von der GGL zugelassenen Spiele beschränken. Allerdings häufen sich in den letzten Monaten kritische Stimmen, welche die schleppende Zulassung von Slots bemängeln.
Übersicht: Welche virtuellen Automatenspiele hat die Glücksspielbehörde bereits genehmigt?
Die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat bereits viele Spiele bekannter Marken wie beispielsweise Novoline und Merkur für die deutschen Online Spielotheken zugelassen. Wenn man die deutsche Spielauswahl jedoch mit dem Spielangebot von Glücksspielanbietern aus dem Ausland vergleicht, fällt das Angebot deutlich geringer als bei diesen Glücksspielplattformen aus. Das hängt neben den strengen gesetzlichen Vorgaben in Deutschland vor allem mit dem schleppenden Zulassungsprozess zusammen.
Eine zentral geführte Whitelist mit durch die GGL genehmigten Slots existiert bislang nicht. Das führt dazu, dass jede Online Spielothek ihre Spiele separat genehmigen lassen muss. Selbst wenn der Slot bereits für einen anderen Anbieter geprüft und genehmigt wurde, ist somit eine erneute Prüfung erforderlich, die immerhin ungefähr eine halbe Stunde dauert. Aus diesem Grund wird für einen schnelleren Zulassungsprozess und damit eine bessere Spielauswahl in den virtuellen Spielotheken von Branchenkennern dringend eine solche Whitelist gefordert.
Derzeit warten tausende von Automatenspielen darauf, von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) überprüft und für die beantragende Online Spielothek zugelassen zu werden. Während die Spieler auf weitere Automaten warten, wandern einige von ihnen zu nicht in Deutschland zugelassenen Anbietern mit einer größeren Auswahl ab. Ein schnellerer Zulassungsprozess würde somit einen Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels leisten.
Geringe Spielauswahl: Warum genehmigt die deutsche Behörde so wenige Games?
Wie viele Spielautomaten genau derzeit zugelassen sind, war bei unseren Recherchen nicht herauszufinden. Da es keine zentrale Whitelist gibt, ist nicht ohne weiteres ersichtlich, ob die für bestimmte Glücksspielanbieter genehmigten Slots bereits vorher in anderen Online Spielotheken zugelassen wurden oder ob es sich bei den durch die GGL erteilten Zulassungen um die erste Erlaubnis für den betreffenden Spielautomaten handelt.
Wenn eine Online Spielothek neue Titel in ihr Angebot aufnehmen möchte, muss sie sich dies von der GGL genehmigen lassen. Während einige Anbieter diesen Aufwand nur für relativ wenige Slots betreiben, haben andere bereits für viele Slots Anträge zur Genehmigung gestellt, die aber bislang aufgrund mangelnder Ressourcen immer noch auf ihre Bearbeitung warten.
- Durch strenge Prüfprozesse für legale Spielautomaten in Deutschland sollen die Spieler geschützt und Suchtrisiken minimiert werden.
- Eine zentrale Whitelist, auf der alle von der GGL genehmigten Slots verzeichnet sind, existiert bislang nicht.
- Viele Anträge liegen der GGL vor und warten auf ihre Bearbeitung.
Top-Slots mit Genehmigung der GGL
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat bereits eine durchaus ansprechende Auswahl an Spielen von bekannten Providern genehmigt. Wenn User die Spielauswahl der in Deutschland zugelassenen Online Spielotheken aufrufen, werden sie dort unter anderem auf Slots der folgenden 5 Provider stoßen:
- Merkur
- Novoline
- Pragmatic Play
- Play’n GO
- Wazdan
Mit beliebten Titeln wie Eye of Horus Megaways™, Book of Ra, El Torero, Big Bass Bonanza, Razor Shark und Book of Dead sorgen die bekannten Provider für gelungene Unterhaltung an qualitativ hochwertigen Slots. Langsam, aber sicher kommen weitere Spiele hinzu, die das Genehmigungsverfahren der GGL durchlaufen und bestanden haben. Ramses Book, Wanted Dead or a Wild, Sweet Bonanza, Gigatoonz und Sword of Ares haben es bereits geschafft.
Top-Slots ohne Genehmigung der GGL
Während die Genehmigung für einige Slots quasi Formsache ist, werden andere Spiele, die vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags Publikumslieblinge waren, keine Lizenz von der GGL erhalten. Dazu zählen insbesondere Slots mit einem progressiven Jackpot wie die folgenden 3 Titel:
- Mega Moolah
- Hall of Gods
- Beach Life
Neben progressiven Jackpots gibt es weitere Gründe, aus denen die GGL eine Zulassung in einer legalen deutschen Online Spielothek verweigern kann. Sind beispielsweise nicht alle Angaben in deutscher Sprache verfügbar, wird keine Genehmigung für die Nutzung des Slots erteilt.
Voraussetzungen für die Genehmigung durch die GGL
Die deutsche Aufsichtsbehörde hat strenge Kriterien festgelegt, die Online Spielautomaten erfüllen müssen, um von ihr zugelassen zu werden. Wenn Entwickler möchten, dass ihre Automatenspiele in der deutschen Glücksspielwelt Fuß fassen, müssen sie sich an die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags halten.
Die Spielregeln, die Gewinnkombinationen mit ihrem zugehörigen Auszahlungsbetrag sowie die Gewinnwahrscheinlichkeiten einschließlich der Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns und der Auszahlungsquote müssen den Spielern klar mitgeteilt werden und während des Spiels jederzeit einsehbar sein. Gewinne müssen stets proportional zum Einsatz sein und dürfen ausschließlich in Euro angegeben werden.
Automaten, an denen Jackpots gewonnen werden können oder die den Begriff „Casino“ im Namen tragen, können keine Genehmigung von der GGL erhalten. Nachfolgend haben wir alle 9 wichtigen Genehmigungskriterien übersichtlich aufgeführt:
- Alle Informationen sind auf Deutsch bereitzustellen.
- Die für einen Gewinn erforderlichen Symbolkombinationen sind gut verständlich zu erläutern.
- Das Wort „Casino“ darf weder im Titel des Spiels noch in der Spielbeschreibung oder auf den Symbolen vorkommen.
- Die Gewinnwahrscheinlichkeiten müssen klar angegeben sein.
- Die Wahrscheinlichkeit für einen Höchstgewinn ist offenzulegen.
- Die geprüfte Auszahlungsquote muss angegeben sein.
- Die Höhe aller potentiellen Gewinne muss vom Einsatz abhängig sein.
- Alle Beträge sind in Euro anzugeben.
- Jackpots sind nicht zugelassen.
So läuft eine Prüfung schrittweise ab
Für die Zulassung eines virtuellen Spielautomaten durch die GGL reicht zunächst der Betreiber der Online Spielothek das Spiel und einen zugehörigen Antrag bei der Behörde zur Bewertung ein. Wenn diese den Antrag bearbeitet, werden folgende 3 Schritte durchlaufen:
- Vorprüfung der Unterlagen und des Spiels auf Vollständigkeit und Erfüllung der Anforderungen
- Technische Überprüfung des Slots inklusive Spielmechanismen, Auszahlungsstruktur und Compliance mit den strengen gesetzlichen Vorgaben in Deutschland
- Erteilung der Genehmigung oder Ablehnung des Antrages
Die Überprüfung dauert ungefähr 30 Minuten. Da aber jeder Glücksspielbetreiber eigene Anträge einreichen muss, so dass dieselben Slots teilweise mehrfach geprüft werden, liegen der GGL derzeit sehr viele Anträge vor, die erst nach und nach bearbeitet werden können.
Fazit
Nur wenn Online Spielautomaten strenge Richtlinien erfüllen, werden sie von der deutschen Regulierungsbehörde GGL genehmigt. Die Vorgaben dienen dem Spielerschutz. Kritiker bemängeln allerdings, dass die schleppende Zulassung und die dadurch immer noch zu geringe Auswahl an virtuellen Spielautomaten in den Online Spielotheken zur Abwanderung von Usern zu illegalen Anbietern führen. Daher sind schnellere Genehmigungsverfahren nötig, die sich unter anderem durch eine zentrale Whitelist für Spielautomaten erreichen ließen.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/illustrations/dokumentieren-zugelassen-briefmarke-4082699/
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16 Kommentare zu: Geringe Spielauswahl: Warum genehmigt die Glücksspielbehörde so wenige Slots?
Kommentar verfassengamble1
Noch dazu warum zum Geier muss... hier alles auf deutsch sein ? Sonst werden tausende Euros in die Hand genommen um ja alles weltoffen und international ins Englische zu übersetzen aber hier muss man ja ein Alleinstellungsmerkmal haben genauso das böse verbotene Wort Casino ??!! Wir alle wissen was es ist und es ändert für niemanden auf diesem Planeten etwas ob es nun Spielothek Spielhalle Spielhaus Bumsbude oder Casino genannt wird
Es fühlt sich irgendwie alles nicht so richtig und ernst an als hätte da jemand kurz eine Entscheidung zum 1 April eingeführt denn alles was diese Regulierung und Behörde bist jetzt geschafft hat ist die Leute zu vergraulen alles kannst in die Tonne hauen außer Oasis und sogar das funktioniert nicht wenn man schaut wie lange jemand mit einer 3 Monate Sperre wartet bis er wieder entsperrt ist
Macht eine vernünftige Regulierung mit Sinn und Spielerschutz und nicht diesen Kindergarten wo niemandem etwas bringt Mehr anzeigen
btssultan
Geh von einem zum... anderen Anbieter in der Liste und kannst nahezu überall 1000€ einzahlen und somit deutlich mehr als gesetzlich erlaubt wären, würde mich interessieren wer hier haftbar ist, der dumme Spieler weil er seine Grenzen nicht kennt, oder der Staat (GGL) die hier auf voller Strecke versagt, mit der eigenen Hauptaufgabe am sog. Spielerschutz. Mehr anzeigen
gamble1
Die wollen... diesen Schwachsinn also dann bestehen wir auch auf eine richtige Umsetzung Mehr anzeigen
Krustenkaese77
Diese gewissen Firmen gehören ja zu den Marktbeherrschern im deutschsprachigen... Sektor... Mehr anzeigen
btssultan
Christian_1994
18.12.2023 um 14:29 UhrDIE-SPIELBANK_de
Christian_1994
22.07.2024 um 23:39 UhrR0UNDER
15.12.2023 um 22:02 UhrDie Vorgaben sind für alle klar und somit muss sich jeder Anbieter/Betreiber darum kümmern, dass sie eingehalten werden. Die Überprüfung muss hier in... unangemeldete Kontrollen/ständigen Stichproben beim aktiven Betreiben der Automaten stattfinden.
Den Spielern kann hierbei nur geholfen werden, in dem die Aufsicht stetig die Spielabläufe, Ausschüttungsquoten etc. überprüft und die Betreiber fortlaufend durchleuchtet.
Werden dabei Abweichungen, genauer gesagt Verstöße durch Nichteinhaltung der Richtlinien/Vorgaben, welche der Gesetzgeber vorschreibt, festgestellt, so muss die zuständige Behörde (hier die GGL) dies ahnden, indem sie empfindliche Strafen verhängt. Angefangen mit Bußgeldern bis hin zum Lizenzentzug.
So und nicht anders. Fertig aus.
" Vote R0UNDER for Kanzleramt !!! " 🖐️ Mehr anzeigen
Christian_1994
18.12.2023 um 14:24 UhrStromberg
15.12.2023 um 11:59 UhrDa geht's mir gar nicht um die games jetzt, einfach um die Geldverschwendung.
Und dann bekommt man noch eine heftige Tariferhöhung.... Sei jedem Polizisten oder auch nicht so gut verdienendem Mitarbeiter im ÖD etc. gegönnt.... Aber wer sich so was leistet, der gehört erstmal unbezahlt zum Überstunden machen geschickt. Wobei länger als eine Stunde kann es ja auch nicht dauern so eine whitlist anzulegen... 😄
Also ernsthaft jetzt, die Spiele Versionen werden doch irgendiwe gekennzeichnet sein vom Anbieter, irgendeine ID haben. Sobald eine davon einmal geprüft wurde irgendwo eintragen, fertig...
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Frankey
Christian_1994
15.12.2023 um 13:38 UhrFrankey
Ob ich mein 1000euro Limit nun durch 1000 einzelne spins verbrate oder das in 100 oder 50 spins tue is doch egal. Was genau 'schutzt' die Behörde dadurch? Mehr anzeigen
Christian_1994
15.12.2023 um 13:42 UhrAber mit Sicherheit hast Du Recht damit, dass einzelne Games (insb. Megaways Slots) unter den aktuellen Bedingungen nicht wirklich attraktiv für die Anbieter sind. Mehr anzeigen
Stromberg
15.12.2023 um 14:16 UhrDann... gab's hier glaub ich mal news, dass sich irgendein behördenfuzzi über noch nicht reguliert bzw geprüften Spiele beschwert hätte. Einige Zeit später waren die dann wieder weg.
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