Vor kurzem gab das schleswig-holsteinische Innenministerium bekannt, dass vier Glücksspielunternehmen eine Genehmigung bekommen haben, um im Bundesland klassische Casino Spiele bereitzustellen. Dass es bei diesem Thema nicht lange dauern würde, bis eine Debatte entbrennt, war abzusehen. Jetzt hat sich die SPD, die in Schleswig-Holstein in der Opposition ist, kritisch zur Lizenzierung geäußert. Der Plan, den die Landesregierung damit verfolge, sei zynisch, die Gefahr einer weiter wachsenden Spielsuchtquote würde unterschätzt und es ginge vornehmlich um Steuereinnahmen. Der Vorschlag: Die Anbieter sollten sich an Therapiekosten beteiligen.

Die kürzlich Erteilung von vier Lizenzen für Online-Tischspiele in Schleswig-Holstein (SH) hat die Glücksspieldebatte neu entfacht. BluBet, Cashpoint, Skill On Net und Tipico sind die Anbieter, die nun offiziell berechtigt sind, Klassiker wie Roulette und Blackjack auf ihren Plattformen für das nördlichste Bundesland zur Verfügung zu stellen.

Das markiert einen weiteren Meilenstein in der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) von 2021. Denn SH ist tatsächlich das erste Land, dass entsprechende Games erlaubt. Dazu muss erwähnt werden, dass der GlüStV den Rahmen für legale Online-Glücksspiele geschaffen hat. Im Gegensatz zu Spielautomaten, die bundesweit geregelt sind, gelten für Online-Tischspiele allerdings länderspezifische und vergleichsweise restriktive Bestimmungen.

Einer der Hauptgründe dafür liegt darin, dass derartige Games offenbar als besonders suchtfördernd angesehen werden. Im Vergleich zu echten Tischspielen in der Spielbank bieten Online-Versionen in der Regel einen schnelleren Ablauf, da es keine Pausen gibt, die normalerweise für die Arbeit des Dealers und die Einsätze andere Teilnehmer stattfinden müssen. Neben der Dynamik erscheint kritisch, dass solche Spiele den Anschein machen, signifikante strategische Vorteile zuzulassen. Weshalb Blackjack, Roulette und Co. ganz genau eine Sonderbehandlung bekommen, ist aber auch im betreffenden § 22c Online-Casinospiele des GlüStV nicht eindeutig beschrieben.

In dieser Gemengelage meldet sich die SPD, derzeit in der Opposition in SH, mit scharfer Kritik zu Wort: Sie sieht in der Zulassung von Casino Spielen eine ernsthafte Gefahr für den Spielerschutz und wirft der Landesregierung vor, primär auf hohe Steuereinnahmen abzuzielen. Die Sozialdemokraten stellen sogar in den Raum, dass die Anbieter der nun genehmigten Tischspiele stärker in die Pflicht genommen werden sollten, um dem wachsenden Problem der Spielsucht entgegenzuwirken. Ein konkreter Vorschlag des Abgeordneten Marc Timmer lautet: „Wie wäre es, wenn sich Glücksspielanbieter an den Therapiekosten beteiligen?“

Die Landesregierung argumentiert mit Kanalisierungsauftrag, die Opposition sieht hingegen Steuereinnahmen im Vordergrund

Die Diskussion um die Zulassung von Casino Spielen in SH steht im Zeichen eines zentralen Konflikts: Während die Landesregierung die Legalisierung als Maßnahme zur Kanalisierung des Glücksspiels verteidigt, sieht die Opposition – allen voran die SPD – in erster Linie wirtschaftliche Motive im Vordergrund.

Der sogenannte Kanalisierungsauftrag, auf den sich die Regierung beruft, ist im GlüStV fest verankert. Er besagt, dass durch die Regulierung und Legalisierung von Glücksspielen der Übergang von Spielern zu illegalen, unregulierten Angeboten verhindert werden soll. Hierbei argumentiert die Landesregierung, dass gerade durch die staatlich lizenzierten Spiele der Zugang zu bestens kontrollierten und überwachten Strukturen gewährleistet werde, was letztlich dem Spielerschutz zugutekomme.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) betont in diesem Zusammenhang, dass die Legalisierung dazu beitragen soll, die Spielenden aus der Grauzone der illegalen Casinos zu holen. Dabei stellt sie offenbar nicht nur die Frage der Marktordnung in den Fokus, sondern auch die Sicherheit der Spieler. Fakt ist: Im unregulierten Glücksspiel gibt es keine bzw. nur vergleichsweise wenige Mechanismen zur Bekämpfung von Spielsucht bzw. präventive Maßnahmen oder Verbraucherschutzregelungen.

Die Opposition, angeführt von der SPD, sieht diese Argumentation jedoch kritisch. Der Abgeordnete Marc Timmer bezeichnet das Vorgehen der Landesregierung als „zynisch“ und wirft der CDU-geführten Koalition vor, vorrangig an den Einnahmen durch Glücksspielsteuern interessiert zu sein. Timmers Kritik zielt darauf ab, dass ein breiteres Angebot – ob reguliert oder nicht – die Verfügbarkeit von Glücksspiel erhöht und damit auch das Risiko einer steigenden Spielsuchtquote. Insbesondere die Werbung für Glücksspiel, die in vielen Bereichen, vor allem im Profisport, allgegenwärtig ist, vergrößere laut Timmer das Problem.

Die SPD untermauert ihre Sorge mit entsprechenden Zahlen: Laut dem aktuellen Glücksspielatlas des Bundesbeauftragten für Sucht- und Drogenfragen leiden 1,3 Millionen Menschen in Deutschland an einer manifesten Glücksspielstörung und weitere 3,25 Millionen gelten als gefährdet. Mit diesen Zahlen möchte man unterstreichen, dass Spielsucht nicht nur eine Randerscheinung ist, sondern ein wachsendes Problem darstellt.

Timmer schlägt daher vor, die Glücksspielanbieter finanziell in die Pflicht zu nehmen. Ein konkreter Vorschlag der SPD ist, die Lizenznehmer an den Therapiekosten zu beteiligen, die durch die Behandlung von Spielsucht entstehen. Die Schlussfolgerung der Sozialdemokraten lautet also, dass diejenigen, die von den enormen Gewinnen des Glücksspielmarktes profitieren, auch eine Verantwortung gegenüber anderen tragen, die durch diese Angebote gefährdet werden. Die hohen gesellschaftlichen Kosten, die durch Spielsucht entstehen – etwa in Form von familiären Konflikten, sozialem Abstieg oder psychischen Erkrankungen – dürften nicht allein auf den Staat abgewälzt werden, so das weitere Resümee des Vorschlags.

Fazit

Im Kern zeigt die Debatte um die Zulassung von Online-Tischspielen in Schleswig-Holstein einen tiefen (politischen) Interessenkonflikt zwischen Landesregierung und Opposition auf. Beide Seiten haben dabei berechtigte Argumente: Einerseits ist die Regulierung ein wirksames Mittel, um Spieler zu schützen und die Kontrolle über den Markt zu behalten, andererseits besteht die reale Gefahr, dass ein erweitertes Angebot die Spielsuchtproblematik verschärfen könnte.

Es ist schließlich noch wichtig zu betonen, dass Glücksspielanbieter bereits jetzt gesetzlich verpflichtet sind, sich sozial zu engagieren. Gemäß § 6 GlüStV müssen sie ein Sozialkonzept mitgehen, das präventive Maßnahmen gegen Spielsucht, Selbstsperren, Schulungen des Personals sowie finanzielle Beiträge zur Suchtprävention und -forschung beinhaltet. Damit tragen die Anbieter eine Mitverantwortung, um negative Folgen des Glücksspiels für die Gesellschaft abzumildern. Der Vorschlag von Marc Timmer geht hier aber natürlich noch etwas weiter.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/vectors/patient-psychologist-therapy-7408733/

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