Urteil: Sozialhilfeempfängerin verschwieg Casino-Gewinn
Eine arbeitslose Schweizerin hat nach einem Casino-Gewinn in Höhe von 9.000 CHF die zuständige Behörde nicht über die zusätzlichen Einnahmen in Kenntnis gesetzt. Da die junge Frau allerdings Sozialhilfe vom Staat bezieht, hätte sie den Gewinn melden müssen. Dafür musste sie sich vor wenigen Wochen vor einem Gericht verantworten. Aber welche Strafe droht ihr nun?
Bereits im April dieses Jahres beschäftigten wir uns in einem Artikel mit der Frage, ob Arbeitslose am Glücksspiel teilnehmen dürfen. Eine 35-jährige Frau aus der Schweiz besuchte ein Casino und hatte tatsächlich Glück – sie gewann 9.000 Schweizer Franken, also umgerechnet etwa 8.600 Euro. Das Problem: Die Schweizerin ist Sozialhilfeempfängerin und hätte einen Gewinn in dieser Höhe entsprechend melden müssen.
Casino-Gewinnerin lebt am Existenzminimum
Wie vor wenigen Wochen bekannt wurde, lebt die Casino-Gewinnerin mit ihren drei Kindern am Existenzminimum. Sie bezieht Sozialhilfe und freute sich natürlich enorm, als sie im Casino den Betrag von 9.000 CHF gewann. Im Nachhinein gab die arbeitslose Frau an, nicht gewusst zu haben, dass sie den Casino-Gewinn hätte melden müssen.
Allerdings gilt natürlich der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aus diesem Grund musste sich die Sozialhilfeempfängerin vor wenigen Wochen vor einem Gericht im Aargau für ihre Tat verantworten. Leider hat die Frau zusätzlich zum Casino-Gewinn dem zuständigen Sozialamt auch noch eine Erbschaft verschwiegen. Dafür wurde sie letztendlich zu einer Geldstrafe in nicht näher bezifferter Höhe verurteilt. Zusätzlich muss die Frau wohl ein Bußgeld bezahlen.
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Wie ist die Situation in Deutschland?
In Deutschland kommt es darauf an, ob es sich um einen Empfänger von Arbeitslosengeld l oder Arbeitslosengeld ll (Hartz IV) handelt. Da das Arbeitslosengeld l offiziell als Versicherungsleistung gilt, fallen Casino-Gewinne in diesem Fall unter die Rubrik „mühelose Einkünfte“. Diese Art von Einkünften müssen dem Sozialamt nicht gemeldet werden und führen auch nicht zu einer Reduzierung der staatlichen Transferleistungen.
Anders sieht die Situation aus, wenn Hartz IV bezogen wird. In diesem Fall müssen alle Einkünfte gemeldet werden. Darunter fallen auch kleinere Casino-Gewinne. Häufig ist es in diesem Fall so, dass sämtliche Gewinne voll auf die staatlichen Bezüge angerechnet werden, sodass es sich unter diesen Umständen kaum lohnt, zu gewinnen. Wer die Casino-Gewinne allerdings nicht meldet, muss auch hierzulande mit einer empfindlichen Strafe sowie hohen Nachzahlungen rechnen.
Fazit
Die Sozialhilfeempfängerin aus der Schweiz ist mit einer Geldstrafe in nicht genannter Höhe vergleichsweise gut bedient. Unklar ist, ob sich die staatlichen Transferleistungen für die Casino-Gewinnerin entsprechend reduziert haben oder ob sie den Gewinn trotzdem für sich und ihre kleine Familie behalten durfte. Dennoch ist es nicht ratsam, den Sozialämtern erspielte Casino-Gewinne zu verheimlichen, da dies zu Strafen und Nachzahlungen führen kann.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/frau-strickwaren-augen-gesicht-2563491/
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15 Kommentare zu: Urteil: Sozialhilfeempfängerin verschwieg Casino-Gewinn
Kommentar verfassenEngraver
11.01.2022 um 08:07 UhrKatharina2
31.12.2021 um 12:10 UhrFalke
30.12.2021 um 20:29 UhrHaben sich eh schon genug hier auf GambleJoe darüber aufgeregt wie frech das ist... dass sie trotz Sozialhilfe noch in ein Casino gehen kann? Haben sich schon genug darüber echauffiert dass es ja so hart erarbeitetes Steuergeld sei und man dringend den Bedürftigen noch weniger geben sollte? Vielleicht Essensmarken?
Habt ihr schon an die zuständigen Minister geschrieben die sich gerade in der Corona Zeit mal wieder ihr Gehalt erhöht haben? Ja, ist in der Schweiz, aber ihr findet doch bestimmt auch genug Fälle von '' Schmarotzern'' in Deutschland die so wunderbar vom Hartz Menschenunwürdig äh ich meine Hartz 4 leben können. Mehr anzeigen
Falko
30.12.2021 um 20:40 Uhrkyosuma
Ichbins2018
31.12.2021 um 09:03 UhrHinzu kommt das du es nur aus Deiner Sicht, also aus der Sicht eines... Zockers betrachtest – wobei ich persönlich sehr stark bezweifle das „Zocken“ zu einem Menschenwürdiges Leben beiträgt und eher das Gegenteil der Fall ist.
Letztere sind persönliche Erfahrungswerte mit sehr sehr sehr viele Zocker/innen....
Madame aus den Beitrag hat nicht nur Sozialhilfe bezogen, hat zudem 3 kleine Kinder und wenn nicht Du, ich kann schon verstehen das einige für diese „zockende Mutter“ die also ihre Sozialhilfe riskiert, sich das Verständnis der Allgemeinheit im Rahmen hält.
Zusammengefasst: Madame hat 3 kleine Kinder und Madame bezieht Sozialhilfe, Madame Zockt und Madame hat geerbt.
Irgendwie passen da nur die ersten ( Madame hat 3 kleine Kinder und Madame bezieht Sozialhilfe) oder die letzten beiden ( Madame Zockt und Madame hat geerbt) zusammen?!
Bei alle vier gleichzeitig läuft doch grundsätzlich etwas falsch, einmal was das „System“ betrifft und einmal mit Madame - und das ist meine Meinung!
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Felixrl
31.12.2021 um 17:50 Uhrschwede666
30.12.2021 um 18:18 UhrAnonym
Sind die aktuellen Regelsätze, die ein Hartz 4 (oder auch Grundsicherungs-) Empfänger bezieht zu üppig?
Der Denkfehler, der sich bei Deiner Aussage eingeschlichen hat,... zeigt sich in dem Wort "grundsätzlich"... Das Beispiel aus dem Artikel (bzw. das Urteil) ist ein Einzelfall, und nicht die Regel.
Ich zumindest kenne Niemanden, der von Hartz 4 (oder sonstigen Transfer- und / oder Sozialleistungen) ein angenehmes Luxusleben führen kann... Mehr anzeigen
Christian_1994
31.12.2021 um 12:54 UhrIch habe dazu die Verteilung der Hartz4-Gelder noch einmal genauer unter die Lupe genommen: https://www.lpb-bw.de/regelsatz-hartziv
Da steht z.B., dass vom mtl. Harz4 Satz ca. 11 Euro für Hotel/Gaststättenleistungen, 35 Euro für "sonstige Dienstleistungen" sowie 43 Euro für Freizeit/Unterhaltung vorgesehen sind. Das ist ja grundsätzlich Geld, was man "ruhigen Gewissens" verspielen könnte, insbesondere das Budget für "Unterhaltung".
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Cheeseburger
01.01.2022 um 05:45 UhrChristian_1994
11.01.2022 um 15:40 UhrFalko
30.12.2021 um 13:46 Uhrgamble1
bigbig
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