Erstes Urteil zu Rückbuchungen von Glücksspieleinsätzen über Skrill
In Sachen Chargeback von Glücksspieleinsätzen über Skrill wurde mittlerweile das erste rechtskräftige Urteil gesprochen. Das eigentliche Urteil erging am 18.12.2018 (Az. 2 O 31/15) am Zivilgericht Duisburg. Inzwischen wurde es durch einen Beschluss vom OLG Düsseldorf vom 03.01.2020 (Az. I-16 U 88/19) bestätigt. Die Berufung wurde vom Spieler zurückgenommen und das Urteil ist rechtskräftig.
Im Forum spielen immer wieder Fragen zu Rückbuchungen von Glücksspielverlusten durch Zahlungen via Kreditkarten, Sofortüberweisung oder anderen E-Wallets eine große Rolle. Mittlerweile gibt es ein rechtskräftiges Urteil in Sachen Skrill, wobei es sich hier strenggenommen nicht um eine Rückbuchung handelt. Der Spieler hatte Skrill per Lastschrift verwendet und das Konto war nicht gedeckt. So war eine Abbuchung für den Zahlungsdienstleister nicht möglich. Es zeigt dennoch einmal mehr, dass dem „Zocken ohne Risiko“ nicht so einfach nachgegeben wird.
Skrill-Rückbuchungen – der Fall vor dem Zivilgericht Duisburg
In diesem Fall hatte die Skrill Limited gegen den Spieler geklagt. Der Angeklagte soll seit 2012 ein Konto bei Skrill gehabt haben. Im August 2014 hat das Unternehmen den Angeklagten aufgefordert, die bisher offenen Zahlungen von 117.164,26 Euro zu begleichen. Eine Frist von einer Woche wurde eingeräumt. Der Kunde hatte bei Skrill ein Lastschriftverfahren verwendet. Das Unternehmen hatte Zahlungen im Auftrag des Angeklagten geleistet und wollte diese sofort von einem hinterlegten Konto abbuchen. Da das Konto aber nicht gedeckt war, konnte nichts abgebucht werden.
Der Angeklagte hatte alle Zahlungen einzeln autorisiert. Der Angeklagte muss laut Anklage von dem nicht gedeckten Konto gewusst und somit den Zahlungsdienstleister betrogen haben.
Seitens Skrill bestand man auf eine Zahlung von 100.000 Euro und Zinsen von 5 %.
Glücksspieleinsätze seien nicht rechtmäßig
Im Zuge des Gerichtsverfahrens hatte Skrill belegt, dass ein summierter Betrag von 172.500 Euro an die EveryMatrix Limited autorisiert wurde. Der Spieler hatte auch in diesem Fall angeführt, dass es sich um Glücksspieleinsätze handle und die Zahlungen eigentlich nicht hätten ausgeführt werden dürfen.
Das Gericht entschied: Es sei für den Gerichtsprozess unerheblich, dass die Forderungen der EveryMatrix Limited eventuell nicht bestanden haben. Selbst wenn es sich um Glücksspieleinsätze handele, sei davon der Vertrag zwischen Skrill und dem Kunden nicht betroffen.
Spielsucht als weiteres Problem
Der Spieler hatte ebenfalls im Gerichtsverfahren ausgeführt, dass er spielsüchtig gewesen sei. Für den vorliegenden Fall war das aber ebenfalls nicht relevant, da nicht ausgeführt wurde, dass er bei den einzelnen Autorisierungen der Zahlungen geschäftsunfähig war.
Dem Spieler wird Computerbetrug vorgeworfen
Eine Zahlung von Skrill erfolgt komplett automatisch. Durch seine Angaben hätte der Spieler vorgetäuscht, dass für die Rückzahlung der vorgenommenen Zahlungen genug Geld auf seinem Konto sei. Das Computerprogramm hat die Zahlung durch die Autorisierung veranlasst. Die Folgen sind in der Begründung des Gerichts so beschrieben:
Dies hatte zur Folge, dass bei der Klägerin ein Vermögensschaden eingetreten ist. Sie hat für die verauslagten Kosten keinen Ersatz bekommen und mangels Vermögens des Beklagten auch keinen werthaltigen Ersatzanspruch. Der Beklagte handelte zudem vorsätzlich und mit der für einen Computerbetrug erforderlichen rechtswidrigen Bereicherungsabsicht. In Anbetracht der erheblichen Summen, die der Beklagte an die Firma EveryMatrix Limited autorisiert hat, musste er zum Zeitpunkt der Zahlungsautorisierungen davon ausgehen, dass sein Konto keine ausreichende Deckung aufweist und die Klägerin daher keinen werthaltigen Gegenanspruch für die von ihr erbrachten Zahlungen erhält.
Der Angeklagte hatte zudem ausgeführt, dass er dachte, er könne nur mit Geld auf dem Konto spielen. Seitens des Gerichts ist die Argumentation „lebensfremd und nicht nachvollziehbar“.
Welche Strafe wird dem Spieler auferlegt?
Der Spieler muss 100.000,00 Euro und die Zinsen von 5 %, die seit dem 04.09.2014 angefallen sind, zahlen. Außerdem müssen die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.084,40 € inklusive Zinsen (seit dem 03.10.2014) gezahlt werden.
Weiterhin wurde festgehalten, dass es sich um eine vorsätzliche und unerlaubte Handlung des Spielers handelt. Der Angeklagte muss auch die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.
An diesem Fall zeigt sich einmal mehr, dass Glücksspielverluste gezahlt werden müssen. Selbst wenn es sich um einen spielsüchtigen Menschen handelt, ist es kein Freifahrtschein. Zumal eine Rückbuchung oder Nichtzahlung von Glücksspielverlusten das eigentliche Problem nicht löst. Solange man nicht eine Spielsuchttherapie beginnt und sie auch erfolgreich abschließt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, wieder in die Spielsuchtspirale zu gelangen. Aus dem Grund sollte man von Rückbuchungs- und Nichtzahlungsaktionen an Glücksspielanbieter absehen. Zumal die Gerichte immer öfter auf der Seite der Zahlungsdienstleister sind.
Bildquelle: AdobeStock 206193525 Statue of justice. Law concept. Legal law, advice and justice concept © prime1001
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13 Kommentare zu: Erstes Urteil zu Rückbuchungen von Glücksspieleinsätzen über Skrill
Kommentar verfassenFalko
17.05.2020 um 21:43 UhrBegbie
17.05.2020 um 22:54 UhrChristoph
Ichbins2018
17.05.2020 um 19:20 UhrRückbuchung bzw. Chargeback, darum ging es in diesem Urteil nicht.
Der Typ wollte/konnte seine schulden bei Skrill nicht... ausgleichen!
Gegenstand des Verfahrens war der Aufwendungsersatzanspruch für die von dem klägerischen Zahlungsdienstleister Skrill ltd. in dessen Kundenauftrag (§§ 675 f Fortfolgende BGB) ausbezahlten Geldbeträge an Glückspielanbieter ohne deutsche Lizenz. Dieser wurde in beiden Instanzen bejaht. Dass die dem Aufwendungsersatz zugrundeliegenden Forderungen aus unerlaubtem Glücksspiel (Casino – und Pokereinsätze) entstanden waren, berührt die Rückzahlungsverpflichtung dabei grundsätzlich nicht. Das unerlaubte Glücksspiel hat keinen Einfluss auf das Valutaverhältnis zwischen Zahlungsdienstleister und dessen Kunden, sondern ausschließlich auf das Valutaverhältnis zwischen dem beklagten Glückspieler und dem Glückspielanbieter.
Besonderheit des Verfahrens war, dass der Beklagte krankhaft spielsüchtig war. Dies ist allerdings solange unerheblich, soweit keine Geschäftsunfähigkeit nachgewiesen wird, wie im vorliegenden Fall.
Zudem urteilten die Gerichte, dass der Nichtausgleich des negativen Kontosaldos eine vorsätzliche, unerlaubte Handlung des Beklagten darstellte.
Nachdem der Beklagte zunächst in Berufung gegangen war, ist diese aufgrund des ausführlichen und eindeutigen Beschlusses des OLG zurückgenommen worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Christoph
Ichbins2018
18.05.2020 um 20:25 UhrIm besagten Fall konnte der Spieler seine Schulden nicht mehr bezahlen und als... Grund gab er an spielsüchtig zu sein.
Sein Anwalt war anscheinend auch nur an sein Geld interessiert und die Gegenseite hatte in diesem Fall wirklich ein leichtes Spiel bzw. sie konnten den Prozess überhaupt nicht verlieren. Skrill hat also vollkommen korrekt gehandelt und zu Recht gewonnen.
Störend fand ich dennoch das Du das Urteil verbuchst mit den Worten: "Erstes Urteil zu Rückbuchungen von Glücksspieleinsätzen über Skrill" -und wohl salopp gesagt weil es nicht der Wahrheit entspricht.
Vor allem hat zu keiner Zeit -auch nicht nur annähernd den versuch einer Rückbuchung stattgefunden, wie auch -es gab nichts was er zurückbuchen konnte!
Aber gut jedem das seine - die Überschrift hast Du wahrscheinlich nicht Grundlos, sondern mit bedacht gewählt?
Gruß aus Germany
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Christoph
gamble1
Auch wenn ich nichts von Rückbuchen verlorener Einsätze halte finde ich in diesem Fall das Verhalten von Skrill... auch sehr fragwürdig mir kann keiner erzählen das dort nie ein Mensch darüber geschaut hat
Ich habe in meinen Besten Jahren auch 8k von PayPal Kredit erhalten pro Tag fürs zocken über Lastschrift aber dort war irgendwann auch mal Schluss es hat sich meines Erachtens nach jedes mal erhöht als sie merkten es kann Tatsächlich abgebucht werden
Aber 100k ? Wie schafft man das bitte und welches System lässt sowas zu sollte nur eine LS nicht gedeckt sein wars das in der Regel mit LS bis alles ausgeglichen ist also müssen die 100k sehr schnell dort rein gewandert sein und das währe grob fahrlässig
Ich habe kein Mitleid mit der Spielerin aber ich finde Skrill hat die Fürsorgepflicht auch zumindest vernachlässigt meine Bank pumpt auch nicht Milliarden von Euros auf mein Konto ohne zu Prüfen
Ich hätte das eher so gedreht das die Schuld und der Betrag 50:50 aufgeteilt wird Mehr anzeigen
Insa24
27.05.2020 um 08:57 UhrRebellYell
S****8
17.05.2020 um 13:03 UhrRebellYell
S****8
17.05.2020 um 18:25 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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