Schweiz: Spieler spielt am eigenen Automaten und soll Strafe zahlen
Während der Corona-Pandemie soll ein Schweizer mehrere Bekannte in seinen Hobbyraum eingeladen haben. Das Problem: Hier befanden sich zwei funktionsfähige Spielautomaten. Aufgrund der damals geltenden Kontaktbeschränkungen überprüfte die Polizei die Veranstaltung und löste diese auf. Der Veranstalter erhielt nicht nur eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Vorschriften, sondern auch eine Anzeige, da er die Spielautomaten Dritten bereitstellte.
Vor dem Bezirksgericht Kulm wurde vor wenigen Tagen ein Fall verhandelt, der an eine längst vergessene Zeit erinnert – der Corona-Zeit. Der Anklage zufolge soll sich der Fall im Frühjahr 2020 wie folgt zugetragen haben: Der 41-jährige Angeklagte hat insgesamt sieben Freunde in seinen Hobbyraum eingeladen. Hier befanden sich jedoch zwei Spielautomaten, an denen echtes Geld eingesetzt und auch gewonnen werden konnte. Als wenig später die Kantonspolizei Aargau die Veranstaltung aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen auflöste, wurden die Spielautomaten festgestellt, für die sich der Veranstalter nun vor Gericht verantworten musste.
Schweizer Spielbankkommission forderte 56.000 Franken
Die Eidgenössische Spielbankkommission (ESKB) forderte von dem 41-Jährigen daraufhin im Rahmen einer Strafverfügung 56.000 Franken. Die Begründung: Der Mann habe gegen das Geldspielgesetz verstoßen, indem er ohne Erlaubnis Dritten den Zugang zum Glücksspiel ermöglicht hat.
Da der Angeklagte das geforderte Geld nicht hatte, legte er Einspruch ein, sodass der Fall vor Gericht verhandelt wurde. Eigenen Angaben zufolge sei der Mann bis vor vier oder fünf Jahren spielsüchtig gewesen. Heute besuche er lediglich einmal pro Jahr das Casino in Bregenz. Bereits vor rund einem Jahr ging es auf GambleJoe in einem Artikel darüber, dass trotz neuem Geldspielgesetz immer mehr Schweizer Spielprobleme haben.
Spielsüchtiger kaufte sich zwei Spielautomaten, um Sucht auszuleben
Interessant ist die Erklärung des Angeklagten, dass er die in seinem Hobbyraum befindlichen Spielautomaten selbst für 800 Franken gekauft habe. Diese habe er dazu genutzt, seine Sucht auszuleben. Auch am Tattag habe er an einem der Automaten gespielt. Die Freunde des Angeklagten bestätigten vor Gericht, dass der 41-Jährige teilweise stundenlang an seinen eigenen Spielautomaten beschäftigt war. Zu keinem Zeitpunkt wurden die anderen Gäste dazu animiert, an den Spielautomaten zu spielen. Da es sich um seine eigenen Spielautomaten handelte, besaß der Angeklagte natürlich auch die Schlüssel und konnte dementsprechend das Geldfach öffnen. Folglich konnte er seinen Einsatz beliebig wiederverwenden und dadurch stundenlang spielen, ohne effektiv Geld zu verlieren oder zu gewinnen.
Dennoch sei laut Gericht der Tatbestand erfüllt, da der Schweizer die Spielautomaten spielbereit einem Dritten zugänglich gemacht habe. Letztendlich verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 770 Franken. Darüber hinaus reduzierte das Gericht die Ersatzforderung der Eidgenössischen Spielbankkommission auf 360 Franken statt 56.000 Franken. Erst vor einigen Wochen berichteten wir auf GambleJoe darüber, dass das Casino Baden wegen des schlechten Spielerschutzes zu Recht sanktioniert wurde.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/währung-reichtum-geld-bargeld-3211407/
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7 Kommentare zu: Schweiz: Spieler spielt am eigenen Automaten und soll Strafe zahlen
Kommentar verfassenTonkabohne
02.05.2024 um 14:25 UhrWas hat das bitte mit illegalem Glückspiel zu tun?
Die Schweizer spinnen doch....
Genauso sinnlos wie ihre Löcher im Käse oder die nervenden Tempolimits auf ihren Straßen.
Zum Glück hat das Gericht anders entschieden 👍
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gamble1
btssultan
frapi07
03.05.2024 um 09:57 Uhrgamble1
Tonkabohne
04.05.2024 um 07:19 Uhrfrapi07
04.05.2024 um 07:47 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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