Die Rückbuchung von Einsätzen aus Online Glücksspielen wird von einigen Anwaltskanzleien problemlos und einfach dargestellt. Teilweise gibt es sogar Musterschreiben zum Herunterladen. Mittlerweile gibt es einige Anwälte, die gegen solche Praxis sind und sogar von Computerbetrug durch die Spieler reden, wenn sie geplante Rückbuchungen durchführen.

Für einige Juristen sind neuere Gerichtsurteile in Sachen Online Glücksspiel mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar. Dr. Bernd Berberich von der Kanzlei Salary Partner hat sich in mehreren Publikationen gegen das Urteil des Amtsgerichts (AG) München vom 21.02.2018 zur Zahlungsabwicklung für Online Glücksspiele ausgesprochen.

In dem Gerichtsprozess hatte die Landesbank Berlin (LBB) gefordert, dass die ausstehenden Kreditkartenzahlungen eines Kunden beglichen werden. Bei den Rückständen handelte es sich ausschließlich um Zahlungen an Online Casinos. Da Online Glücksspiel gegen den § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 GlüStV verstoße, sind die Forderungen der Bank nicht gerechtfertigt. In dem Gesetzestext heißt es:

Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.

Einige Kanzleien versuchen derzeit, aus dem Urteil großen Profit zu schlagen. Sie reden ihren Mandanten ein, dass Spieler ungestraft bleiben, wenn sie von ihnen eingesetztes Geld zurückfordern, selbst wenn sie die Rückbuchung des eingesetzten Geldes im Vorfeld bewusst geplant haben. Dr. Berberich warnt davor:

Hierbei handelt es sich um eine für Spieler gefährliche Annahme, denn ein derartiges Verhalten dürfte vielmehr einen strafbaren (versuchten) Computerbetrug darstellen.

Er geht aber noch einen Schritt weiter, indem er fragt, ob bei solchen Urteilen wie am Amtsgericht München nicht der Populismus in der Rechtsprechung einhält. Zumal er bei den Gerichten erkennen möchte, dass sie sich mit der komplexen Thematik nicht richtig auseinandersetzen, besonders im Bereich der rein technischen Prozesse. Dr. Berberich beschreibt das Zustandekommen der Urteile wie folgt:

Das juristische Chaos basiert aber nicht nur auf inkohärenter Gesetzgebung und widersprüchlicher Behördenpraxis, sondern insbesondere auch darauf, dass Urteile mit Bezug zu Online Glücks- und Gewinnspielen offenbar aufgrund ihrer Komplexität zunehmend eine lückenhafte sowie unzutreffende technische Faktenlage zugrunde legen sowie von unzutreffenden Suchtprävalenzen ausgehen. Unzutreffende Tatbestände führen jedoch notgedrungen zu rechtsfehlerhaften Entscheidungen.

Welche Überlegungen könnten zeigen, dass die Urteile vorschnell getroffen wurden?

Er sieht in dem Urteil des Amtsgerichts München lediglich, dass die Richter die Tatsachenbestände nicht richtig erfasst haben. Das Amtsgericht München hatte bereits Anfang Januar 2015 versagt, indem man einen Blackjack Spieler zur Rückgabe der Gewinne gezwungen hatte. Es war bisher der einzige Fall, bei dem ein Spieler angeklagt wurde. Das Landgericht München I hatte am 28.7.2016 den Rechtsfehler erkannt und das Urteil zugunsten des Spielers revidiert. Ich hatte in der Vergangenheit den Fall genauer vorgestellt. Man hatte bereits damals nicht die technischen Zusammenhänge beim Online Glücksspiel erkannt.

Was ist bei Einzahlungen im Online Casinos juristisch wichtig?

Wichtig ist, dass man sich bei einem Online Casino erst einmal registrieren und Geld auf das Casinokonto einzahlen muss. Die Einzahlung beim Internetcasino ist nicht mit dem Einsatz am Glücksspiel gleichzusetzen. Hier besteht ein faktischer Unterschied zu Zahlungen an einen Onlineshop, wo man das Geld für eine konkrete Ware überweist.

Beim Online Casino zahlt man erst Geld ein und kann es dann am Glücksspiel einsetzen. Es handelt sich um einen ähnlichen Vorgang wie in einer Spielbank beim „Großen Spiel“, wo man ebenfalls erst Jetons umtauschen muss, um sie dann einzusetzen.

Die Spielentscheidung wird erst getroffen, nachdem das Geld auf dem Casinokonto ist. Dann entscheidet ein Spieler, ob er spielt, welche Art von Glücksspiel er nutzt, welchen Softwareanbieter er dem Vorzug gibt und von welchem Ort aus er spielt.

Laut Ansicht von Dr. Berberich kann erst zum Zeitpunkt des Einsatzes überhaupt über die Legalität oder Illegalität des Glücksspiels entschieden werden. Dann ist aber die Einzahlung bereits getätigt und die Bank hat keinen Einfluss mehr darauf. Vor der Durchführung des eigentlichen Glücksspiels ist ein Urteil über die Rechtmäßigkeit des Glücksspiels unmöglich. Der Zahlungsanbieter kann nicht wissen, ob sich der Kunde beispielsweise in einem Land befindet, indem Online Glücksspiel rechtlich erlaubt ist. Der Kunde kann vielleicht an Glücksspielen teilnehmen, die rechtlich erlaubt sind, wie beispielsweise:

  • „White List“-Anbieter - Pferdewetten und Lotterien, auch Sportwetten, die über die Mindestanforderungen für das Konzessionsverfahren verfügen
  • Sportwetten und Online Casinos mit Schleswig-Holstein-Lizenz
  • Geschicklichkeitsspiele
  • Gewinnspiele ohne/mit geringem Einsatz unter 51 Cent

Die letzten beiden Arten brauchen gar keine behördliche Erlaubnis. Außerdem kann nicht gesagt werden, wann ein Kunde die Gelder zum Spielen einsetzt. Theoretisch wäre es möglich, dass er Geld einzahlt und dann solange auf dem Casinokonto belässt, bis es auch in Deutschland eine Regulierung des Online Glücksspiels gibt.

Wer ist überhaupt an der Zahlung beteiligt?

Insgesamt sind meist 5 Parteien bei Zahlungen via Kreditkarte involviert. Der Spieler ist bei Online Zahlungen mit Kreditkarten der Inhaber der Karte. Er hat einen Vertrag mit dem Kartenherausgeber (dem sogenannten Issuer), also einer Bank. Die Zahlung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister, der die Zahlung entgegennimmt und an den Acquirer weiterleitet. Der Acquirer oder die Acquiring Bank rechnet die Kartenumsätze mit dem eigentlichen Vertragspartner (in dem Fall das Online Casino ab).

Jede Partei am Zahlungsverkehr hat einen unterschiedlichen Wissensstand bei der Zahlung. Fakt ist jedoch, dass nur einer von fünf Beteiligten alle Informationen hat, um die Illegalität des Glücksspiels festzustellen. Das ist am Ende der Spieler und keiner der anderen Beteiligten am Zahlungsprozess. Selbst das Online Casino kann zum Zeitpunkt der Zahlung keine Aussagen zur Legalität des Glücksspiels machen. Der Spieler könnte schließlich nur Geld auf das Konto laden, um es irgendwann später in ferner Zukunft zu verwenden.

Welche Fehleinschätzungen ergeben sich dadurch bei den Gerichtsurteilen?

In den Gerichtsurteilen wird nicht zwischen Kartenherausgeber und dem Acquiring-Unternehmen unterschieden. Das ist insofern wichtig, als dass der Herausgeber in keinerlei Vertragsverhältnis zum Glücksspielanbieter steht. Ferner gehen die Gerichte davon aus, dass die Spieler mit ihrer Kreditkarte Spieleinsätze tätigen, was faktisch falsch ist. Die Spieler zahlen lediglich im Online Casino auf ein Konto ein. Es sind keine Spieleinsätze. Die Einzahlung und das eigentliche Spielen sind streng voneinander getrennt.

Abschließend muss noch erwähnt werden, dass eine Bank dem Spieler lediglich einen Kredit in der Höhe der angeforderten Einzahlungen gewährt. Der Spieler selbst wies die Zahlungen an den Acquirer des Online Glücksspielanbieters an. Eine Bank stellt dem Spieler folglich keine Transaktionskosten für die Leistungen aus Wetteinsätzen in Rechnung, sondern lediglich für die Gewährung eines Kredits.

Anwälte und Richter rufen zum Betrug auf

Besonders kritisch geht er auch auf die Aussagen von Jan-Philipp Rock ein. Der Richter hatte beim 5. Symposium Glücksspiel der Forschungsstelle Glücksspiel Universität Hohenheim in seiner Präsentation zur Rückbuchung von Glücksspieleinsätzen geschrieben:

Kein strafrechtlicher Betrug, auch nicht bei anfänglich geplantem Widerruf:

Diese Aussage beschreibt, dass Spieler, die die Rückbuchung geplant haben, ohne Strafe diese durchführen könnten. Dr. Bernd Berberich warnt seine Kollegen davor, denn es handele sich um eine gefährliche Annahme. Normalerweise stellt ein solches Verhalten einen strafbaren Computerbetrug dar. Das kann also für den Spieler und den Juristen, der dazu rät, negative Konsequenzen nach sich ziehen.

Je komplexer die Sachlage, desto einfacher die Antwort!

In dem Aufsatz rät Dr. Bernd Berberich gemeinsam mit seinen Kollegen Claus Hambach und Dr. Stefanie Fuchs, endlich die Komplexität der Zahlungen bei Online Casinos zu begreifen. Derzeit seien die Gerichte immer noch dem analogen Denken verhaftet, aber so lasse sich in Zukunft nicht zuverlässig Recht sprechen. Die Digitalisierung schreite rasant in einigen Bereichen voran, sodass man die technischen Neuerungen verstehen müsse.

Außerdem dürfen Spieler nicht den Eindruck gewinnen, dass sie in Online Casinos alle Gelder verzocken dürfen und es danach einfach von den Banken zurückfordern können. Das würde die Probleme beim Glücksspiel nur vergrößern. Abschließend kommen sie zu dem Schluss, dass es in Deutschland einen vernünftigen Regulierungsrahmen durch die Politik bedürfe. Letztlich sind sie auch der Meinung, dass das staatliche Glücksspielmonopol gescheitert sei, aber letztlich habe ich die Argumente bereits in einem anderen Artikel zusammengefasst.

Am Ende kommen alle Glücksspielexperten zu demselben Schluss. Online Glücksspiel ist in Deutschland angekommen und muss endlich vernünftig reguliert werden.

Vielleicht überlegen sich einige Spieler durch die neuen Überlegungen zum Ablauf von Kreditkartenzahlungen, ob sie ihre Transaktionen via Kreditkarte wirklich zurückfordern, oder doch besser den Verlust aus dem Glücksspiel tragen. Wer möchte schon mit dem Vorwurf des Computerbetrugs in Zusammenhang gebracht werden?

Bildquelle: 169809507 - Hands using computer and holding credit card © sebra

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7 Kommentare zu: Rechtliche Überlegungen zur Rückbuchung von Einsätzen fürs Online Glücksspiel via Kreditkarte

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Ganz ehrlich die Kommentare werden hier immer schlimmer. Der Artikel geht übrigens nicht weit genug.

Erst einmal ist schön, dass jemand ansatzweise das System von Kreditkartenzahlungen verstanden haben - die Gerichte in...   Mehr anzeigen
Avatar von 9****f
Die Spieler nutzen die Lücke aus, die geldgierige Konzerne und Banken überhaupt erst möglich gemacht haben. Auch sie machen sich zur Beteiligung am Glücksspiel strafbar, und das wussten sie vorher. Ebenso wie die Casinos nutzen...   Mehr anzeigen
Avatar von B****r
Dieser Beitrag ist zu einseitig und einfach zu bankenfreundlich. Die künstliche Aufteilung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes, wie in diesem Beitrag vorgenommen, versucht nur die Banken aus der Schusslinie zu nehmen. Doch das...   Mehr anzeigen
Avatar von 9****f
Sehe ich genauso. Aber es ist halt eine Zockerseite. Klar, daß sie sich gegen Rückbuchungen aussprechen bzw einen Artikel raushauen, der einen verunsichern soll. Genauso, wie Kifferseiten jedem eine straffreie geringe Menge zum...   Mehr anzeigen
@Begbie,

Dr. Berberich ist Anwalt und berät Unternehmen im Bereich der Glücksspielbranche. Hierzu zählen insbesondere führende (Online-)Anbieter von Glücks- und Geschicklichkeitsspielen.

Stellt sich für mich die Frage (nach lesen...   Mehr anzeigen
na von wem wurde dr. berberich denn bezahlt sich mit der sachlage zu beschäftigen? doch nicht etwa von der bankenlobby? *hust* schon seltsame sichtweise die er bezüglich der einzahlungen in ein online casino hat.
Avatar von Anonym
Dann kann ich ja jetzt auf einer ausländischen Seite die Drogen verkauft auch erstmal Geld "einzahlen" und sagen ich wollte bereit sein wenn Deutschland das legalisiert

Der Bericht ist jedenfalls nicht objektiv, welche Kanzleien...   Mehr anzeigen

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