Eilverfahren: Payment-Blocking für illegale Anbieter zulässig
Ein Online-Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta ist gegen das sogenannte Payment-Blocking der deutschen Glücksspielbehörde vorgegangen. Konkret hat die Behörde einem Zahlungsdienstleister untersagt, Zahlungen an das Casino ohne deutsche Lizenz entgegenzunehmen. Gegen diese Untersagung ist das Online Casino wiederum in einem Eilverfahren vorgegangen – allerdings ohne Erfolg.
Bereits Anfang dieses Jahres berichteten wir bei GambleJoe in einem Artikel über ein Urteil, in dem es darum ging, dass Netzsperren in Deutschland rechtswidrig sind. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat nun in einem Eilverfahren (3 M 72/23) vor wenigen Tagen entschieden, dass die Untersagung von Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel (sog. Payment-Blocking) hingegen rechtmäßig ist.
Online Casino aus Malta geht gegen Payment-Blocking vor
Der namentlich nicht benannte Online-Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz in Malta ist in einem Eilverfahren gegen die Untersagung von Zahlungen für unerlaubtes Online-Glücksspiel vorgegangen. So hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) einem Zahlungsdienstleister die Mitwirkung an Zahlungen für Online-Glücksspielangebote des Anbieters untersagt. Die Begründung: Der Anbieter verfügt nicht über die erforderliche Glücksspiellizenz aus Deutschland.
Daraufhin hat zunächst das Verwaltungsgericht Halle (Saale) den Antrag des Online Casinos abgelehnt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass für den Antrag kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe, da es sich um ein illegales Glücksspielangebot handle. Der Anbieter hatte gefordert, dass der Zahlungsdienstleister die Zahlungen an das Online Casino entgegennehmen und weiterleiten darf. Daraufhin legte der Online-Glücksspielanbieter Beschwerde beim zuständigen Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt ein.
OVG Sachsen-Anhalt lehnt Beschwerde des Online Casinos ab
Der 3. Senat des OVG Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 die eingereichte Beschwerde zurückgewiesen. In diesem Zusammenhang stellte das Gericht jedoch zunächst fest, dass dem Online-Glücksspielunternehmen das Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich nicht abzusprechen sei.
Gleichzeitig entschieden die Richter jedoch, dass die ausgesprochene Untersagungsverfügung gegen den Zahlungsdienstleister rechtmäßig sei. Entscheidend hierfür ist der § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 des Glücksspielstaatsvertrags, wo es heißt, dass die Glücksspielaufsicht
„den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel untersagen, ohne dass es einer vorherigen Inanspruchnahme des Veranstalters oder Vermittlers von öffentlichen Glücksspielen durch die Glücksspielaufsicht bedarf“.
OVG: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht verletzt
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Anordnungen des Payment-Blockings den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht verletzt. Und das selbst dann nicht, wenn ein Zahlungsdienstleister aufgrund der Untersagungsverfügung gezwungen ist, die Geschäfte mit dem jeweiligen Online-Glücksspielanbieter komplett zu beenden.
Die GGL hatte im Vorfeld mit dem Gefährdungspotenzial illegaler Online-Glücksspiele in Kombination mit den Suchtgefahren solcher Angebote argumentiert. Das OVG Sachsen-Anhalt hat diese Begründung nicht beanstandet, sodass die Untersagungsverfügung unterm Strich als rechtmäßig zu bewerten ist. Die Entscheidung des OVGs ist bereits rechtskräftig.
Fazit
Für Online Casinos ohne deutsche Lizenz wird es offensichtlich immer schwieriger, auf dem deutschsprachigen Markt zu agieren. Die Glücksspielbehörde geht immer offensiver gegen illegale Glücksspielangebote vor und greift dazu auch auf Instrumente wie das Payment-Blocking zurück. Es ist damit zu rechnen, dass die Maßnahmen zukünftig weiter fortgeführt oder sogar intensiviert werden, um das legale Glücksspielangebot hierzulande zu stärken.
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Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/konto-bank-geschäft-kaufen-karte-1778/
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26 Kommentare zu: Eilverfahren: Payment-Blocking für illegale Anbieter zulässig
Kommentar verfassenevopower140
13.11.2023 um 09:39 UhrWarum wird in denn beiden Fällen nicht auch einfach... ein System eingeführt 1000 Euro Limit und fertig. Mehr anzeigen
DeinVater
evopower140
10.11.2023 um 11:18 UhrHier wird ja einfach mit zweierlei Maß gemessen was von Stadt kommt wird nicht reguliert.
Was aktuell in Deutschland... passiert hat nix mehr mit Sinn und Verstand zutun hier wird nur noch aus der Laune Unfähigker Politiker entschieden.
Sieht man auch sonst würde es die AFD garnicht geben. Mehr anzeigen
Christian_1994
10.11.2023 um 14:29 UhrStarGames_Official
gamble1
Christian_1994
15.11.2023 um 21:14 UhrChristian_1994
15.11.2023 um 21:20 Uhrgamble1
Christian_1994
28.11.2023 um 19:45 Uhrgamble1
Etwas im Internet zu blocken als Rechtmäßig einzustufen vor Jahren wären die Leute deswegen auf die Straßen gegangen jetzt juckt es irgendwie keinen mehr Mehr anzeigen
Christian_1994
10.11.2023 um 14:18 Uhrgamble1
Maddin
07.11.2023 um 16:18 UhrChristian_1994
10.11.2023 um 14:20 Uhrbigbig
Christian_1994
15.11.2023 um 21:18 UhrTigerbaby2004
07.11.2023 um 08:53 UhrStarGames_Official
Tigerbaby2004
07.11.2023 um 10:45 UhrRateReducer
07.11.2023 um 16:37 UhrMaddin
07.11.2023 um 17:17 UhrTigerbaby2004
07.11.2023 um 18:16 UhrFalko
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