Paderborner Glücksspielbande nach Zugriff direkt wieder aktiv!

Erst kurz vor Weihnachten 2024 machten zwei Paderborner Schlagzeilen, die mithilfe von illegalen Spielautomaten ein kleines Vermögen angehäuft haben sollen. Bei einer Razzia gingen die beiden den Beamten ins Netz. Mehrere Spielgeräte, aber auch Luxusautos, Rolex-Uhren und andere Werte wanderten zu den Asservaten. Die Ermittlungen dauern an. Man sollte meinen, dass die Machenschaften damit ein Ende haben. Aber weit gefehlt: Die Täter wurde nun wieder bei der Vermittlung illegaler Glücksspiele erwischt. Dieses Mal klickten die Handschellen.
Manche lernen es einfach nicht – oder sie sind sich ihrer Sache vielleicht zu sicher: Die Polizei Paderborn gab am 10. März 2025 in einer Pressemitteilung bekannt, dass man zwei Tatverdächtige, gegen die wegen unerlaubtem Glücksspiel ermittelt wird, vorläufig festgenommen hat, weil sie ihre illegalen Geschäfte unbeeindruckt weiterführten. Hinweise darauf gab es offenbar schon länger. Bereits Mitte Februar reagierte die Polizei und griff ein.
Der 45-jährige Drahtzieher war sogar bereits zu diesem Zeitpunkt polizeilich bekannt. Weswegen? Na, wer errät es? Tatsächlich illegales Glücksspiel. Das betreffende Delikt geht auf den November 2022 zurück. Schon damals wurde (natürlich) eine unerlaubte Spielstätte hochgenommen, die als harmloser Verein getarnt war. Die Masche scheint trotz Strafverfolgung nicht uninteressant zu werden.
Da fragt man sich doch: Wie kann das sein? Sind die Strafen für illegales Glücksspiel so gering, dass man hier wirklich eine mehrfache Verurteilung in Kauf nehmen kann? Was blüht den Beschuldigten jetzt beim dritten Delikt. Wir haben uns den Fall einmal genauer angesehen.
Casino mit Tischspielen und Automaten, nun als Co-Working-Space getarnt
Neue Fassade, alte Tricks: Da die bisherigen Tarnungen wohl zu riskant geworden waren, griffen die Hauptverdächtigen zu einer frischen Strategie. Statt erneut die Vereinsmasche abzuziehen, gaben sie sich diesmal besonders innovativ. Ihr illegales Casino wurde kurzerhand als Co-Working-Space ausgegeben. Die Adresse: Alois-Lödige-Straße in Paderborn. Doch statt Freelancer und Start-up-Gründer füllten hier Glücksspieler die Räume.
Als die Polizei das Gebäude betrat, bot sich ein Bild, das schon den vorherigen Zugriffen ähnelte: 18 Personen saßen an Spieltischen, vertieft in Poker und weitere Kartenspiele. In einer anderen Ecke drückten sieben Männer auf den Knöpfen illegaler Glücksspielautomaten herum. Man erfasste Spieler im Alter von 31 bis 55 Jahren. Einige der Anwesenden waren sogar bereits im Dezember dabei gewesen, als die Ermittler zum letzten Mal eine ähnliche Einrichtung hochgenommen hatten. Besonders ins Auge fiel den Beamten neben dem 45-Jährigen sein 32-jähriger Komplize, der ebenfalls schon mehrfach in den Akten aufgetaucht war.
- Die Polizei stellte wieder sämtliche Spieltische, Glücksspielautomaten und weiteres Equipment sicher.
- In den Taschen und auf den Tischen fanden sich zudem rund 20.000 Euro in bar – vermutlich die Einnahmen des Abends.
Gegen die beiden Hauptverdächtigen laufen nun zusätzliche Verfahren – diesmal wegen der Organisation unerlaubter Glücksspiele. Doch nicht nur die Betreiber müssen sich jetzt erneut verantworten. Auch die anwesenden Spieler erwarten Ermittlungen wegen der Teilnahme an illegalem Glücksspiel.
Die Kreativität der Drahtzieher ist durchaus beachtlich – doch am Ende landeten sie wieder genau dort, wo sie schon so häufig standen: im Visier der Polizei. Wie oft wird dieses Spiel noch weitergehen, bevor die Konsequenzen wirklich abschreckend werden?
In diesem Zusammenhang auch interessant: Erst Ende 2024 konnte das Oberhaupt des Hagener Spielhallen-Clans nach langer Fahndung festgenommen werden – unter anderem wegen der Beteiligung an Steuerhinterziehung von 48 Millionen Euro!
Wie sehen die Strafen aus – haben die Verdächtigen etwa nichts zu befürchten?
Bei diesen dreisten Wiederholungstaten drängt sich die Frage nach den möglichen Konsequenzen förmlich auf. Ein Blick in das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) liefert klare Antworten und verdeutlicht, dass sich die Verdächtigen nicht zu sicher sein sollten.
§ 284 StGB befasst sich mit der ungenehmigten Veranstaltung von Glücksspielen:
„Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Handelt der Täter jedoch gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, kann sich die Bestrafung auf einen Freiheitsentzug von mindestens drei Monaten und bis zu fünf Jahren erhöhen. Diese Voraussetzungen könnten beim Fall der Paderborner Glücksspielbande durchaus gegeben sein.
Für diejenigen, die an solchen unerlaubten Glücksspielen teilnehmen, greift § 285 StGB:
„Wer sich an einem öffentlichen [unerlaubten] Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.“
Damit müssen sich auch die angetroffenen Zocker auf ein erhebliches Nachspiel einstellen.
Bei den Drahtziehern kommt dann noch der Faktor einer wiederholten Tatbegehung hinzu. Wiederholungstäter müssen generell mit deutlich härteren Sanktionen rechnen, insbesondere dann, wenn sie obendrein gewerbsmäßig oder bandenmäßig handeln.
Was droht ihnen nun? Die Justiz kennt bei Wiederholungstätern wenig Nachsicht:
- Da sie nicht nur Glücksspiel ermöglicht, sondern aktiv organisiert haben, könnten die Sanktionen im oberen Bereich des Strafmaßes angesetzt werden – also mehrere Jahre Freiheitsentzug bedeuten.
- Der wiederholte Verstoß in kurzer Zeit spricht gegen eine milde Behandlung durch das Gericht. Es ist unwahrscheinlich, dass sie noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
- Sollte das Gericht eine kriminelle Vereinigung oder eine gewerbsmäßige Struktur erkennen, könnte das Urteil noch härter ausfallen.
Quelle des Bildes: Screenshot von https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/55625/5987228
Zentrale Textquellen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/55625/5987228, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
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