Online-Glücksspiel in Deutschland: Verboten oder geduldet?
Während das Verwaltungsgericht Darmstadt Ruhestellungen bei Eilverfahren um Untersagungsverfügungen im Bereich Online-Glücksspiel beschließt, hat die Hamburger Innenbehörde Strafanzeige gegen namhafte Glücksspielanbieter gestellt. Der Vorwurf lautet, dass unerlaubtes Glücksspiel angeboten wird. Diesmal geht es bei Tipico und bwin nicht um Sportwetten, sondern deren Online Casino ist Streitpunkt.
Im Bereich Online-Glücksspiel gehen die Meinungen in Deutschland auseinander. Die Liberalisierung des Glücksspiels ist beschlossen, der erste Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages wurde entwickelt und liegt derzeit der EU vor. Dennoch macht sich eine Blockadehaltung in der Politik breit.
Aktuell scheinen Gerichte langsam das Online-Glücksspiel zu dulden, während Teile der Politik (oder zumindest Hamburgs Innenbehörde) gegen das Glücksspiel im Internet vorgehen. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten neuen Entwicklungen.
VG Darmstadt: Untersagungsverfügung gegen Online-Glücksspiel unverhältnismäßig
Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte gegen einen privaten Glücksspielanbieter eine Untersagungsverfügung erwirken wollen. Es gab dazu ein Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt (VG Darmstadt L2218/19.DA). Das Gericht hat jetzt die Ruhestellung des Eilverfahrens beschlossen.
Das Gericht trug damit dem Umstand Rechnung, dass der Markt für Online-Casino und Online-Poker ab dem 1. Juli 2021 liberalisiert wird. Durch die Ruhestellung sollen die Aufsichtsbehörde und der Glücksspielanbieter die Möglichkeit haben, nach einvernehmlichen und konstruktiven Lösungen für eine Übergangsregelung zu suchen. Während der Ruhestellung darf daher keine Vollstreckungsmaßnahme der Aufsichtsbehörde ergriffen werden.
Bereits vorher hatte das VG Darmstadt unionsrechtliche Zweifel am Glücksspielverbot im Internet durch den Glücksspielstaatsvertrag geäußert. Mit der Neuregulierung am 1. Juli 2021 bestünde kein Vollzugsinteresse mehr, daher wäre der Vollzug der Untersagungsverfügung unverhältnismäßig.
Andere Gerichte urteilten bereits ähnlich
Ende März 2020 hat es ein ähnliches Verfahren am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegeben (VGH Baden-Württemberg 6 S 7/19). Dort ist das Regierungspräsidium Karlsruhe gegen einen Glücksspielanbieter vorgegangen. Der Fall endete ebenfalls in einer Ruhestellung. Die zukünftige Regulierung wurde ebenfalls als Grund für die Ruhestellung angeführt.
Das Ruhen des Verfahrens wird normalerweise lediglich beschlossen, wenn eine ähnliche Rechtsfrage beim zuständigen Bundesgericht, beim Bundesverfassungsgericht oder beim Europäischen Gerichtshof vorliegt. In diesen Fällen sei aber auf die Öffnung des Glücksspielmarktes verwiesen worden.
Hamburg stellt Strafanzeige gegen Glücksspielanbieter
Die Hamburger Innenbehörde hat für Aufsehen gesorgt. Anfang der Woche wurde bekannt, dass Strafanzeige gegen private Glücksspielanbieter wie Tipico, bwin und Bet3000 gestellt wurde. Man warf den Anbietern die Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel vor. Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass man die Anzeigen gegen die drei Firmen derzeit prüfe.
Der Sportwettenanbieter bwin, der wie andere Unternehmen durch Werbekooperationen mit deutschen Fußballclubs bekannt ist, weiß anscheinend noch nichts von der Anzeige. Man beruft sich auf die Glücksspiellizenz aus Gibraltar. Als EU-Lizenz würde sie auch das Angebot in Deutschland erlauben. Das Verbot zur Veranstaltung von Online-Casinospielen findet laut Auffassung des Unternehmens keine Anwendung. Tipico beruft sich ebenfalls auf das europäische Recht. Man ist hier der Meinung, dass das Online-Glücksspielverbot gegen das Unionsrecht verstößt.
In der letzten Woche gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit von Glücksspielanbietern. Das Gericht kam zu dem Schluss:
Handelt der Täter ohne behördliche Erlaubnis, so kommt es für die Erfüllung des Tatbestands des § 284 Abs. 1 StGB nicht darauf an, ob sein Vorhaben materiellrechtlich genehmigungsfähig ist.
Dieses Urteil wird den Behörden Rückenwind geben, um gegen die Glücksspielanbieter vorzugehen. Ob dieses Vorgehen wirklich noch nach mehr als 9 Jahren sinnvoll ist, scheint dabei nicht von Interesse zu sein. Es bleibt abzuwarten, ob die Verwaltungsgerichte ihren Kurs jetzt ändern oder weiterhin auf die Öffnung des Marktes verweisen.
Forderungen nach Übergangslösungen
Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien e.V. (DVTM) hat ebenfalls Glücksspielanbieter als Mitglieder (Cherry-Gruppe, bwin oder LV BET) und setzt sich auch für deren Interessen ein. Renatus Zilles ist Vorstandsvorsitzender und kommentierte die Situation wie folgt:
Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass sich jetzt alle Stellen dem politischen Willen unterordnen und die Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrages konstruktiv mit vorbereiten. Aber so ist es nicht. […] Wir brauchen deshalb unbedingt eine klare Ansage der Politik an all diejenigen, die den Kompromiss und den dahinterstehenden politischen Willen ignorieren. Wir können uns diese permanente Blockadehaltung nicht mehr länger leisten, denn dies spielt nur den illegalen Anbietern aus Asien und der Karibik in die Karten, die sich weder für Jugend-, Verbraucherschutz noch Suchtprävention interessieren und zudem keine Steuern zahlen. Das kann nicht die Intention der Politik sein.
Der Vorstand sieht, dass die Blockadehaltung von Bundesländern ausgeht, bei denen die SPD an der Regierung beteiligt ist. Die Bundesländer wären gegen Online-Glücksspiel gewesen und versuchen es nach wie vor zu verhindern. Die Ruhestellungen der Fälle vor den Gerichten sieht man als Appell an die zuständigen Behörden, um eine Übergangslösung zu finden.
Der Innenminister von Hessen, Peter Beuth (CDU), hatte bereits gefordert, dass sich die Rechtsänderung in den heutigen Ermessensabwägungen widerspiegeln sollte. Er warnte auch davor, dass Untersagungsverfügungen andernfalls als unverhältnismäßig bewertet werden könnten. Er sprach sich für ein Überleitungsverfahren aus.
Es bleibt abzuwarten, wie es wirklich weitergeht und was die Staatsanwaltschaft in Hamburg entscheidet. Die Strafanzeige ist zwar gegen die Anbieter erst einmal gestellt. Ob es wirklich ein Verfahren geben wird, ist noch offen. Letztlich kommt das Vorgehen gegen die privaten Glücksspielanbieter relativ spät. Aufhalten wird man das Online-Glücksspiel nicht mehr, da es 2021 reguliert wird.
Aus dem Grund sind diese Aktionen wohl nicht mehr als ein politischer Schachzug, um ein letztes Mal Stärke zu demonstrieren. Die Situation schafft einmal mehr Unsicherheiten und verfehlt wohl ihr eigentliches Ziel. Die Diskussionen um das Online-Glücksspiel in Deutschland werden demnach weitergehen und so schnell auch nicht langweilig.
Bildquelle: Adobestock 1247716, tug of war © James Steidl
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1 Kommentar zu: Online-Glücksspiel in Deutschland: Verboten oder geduldet?
Kommentar verfassennadezhda8989
26.06.2020 um 21:28 UhrEs sollte keinen so einfachen Zugang zu Spielautomaten geben
Der Verlust von Spielautomaten in Deutschland ist viel schneller
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