Glücksspiel-Sponsoring ist europaweit ein ewiges Streitthema. Dennoch passiert vergleichsweise wenig – und betreffende Regulierungen scheinen oft unzureichend bzw. mit Schlupflöchern versehen zu sein. In den Niederlanden, wo sowieso strenge Werberichtlinien gelten, sticht nun ein akribisches Vorgehen der hiesigen Glücksspielbehörde hervor. Es wurden mehrere Anbieter verwarnt, die gegen geltende Sponsorenvorschriften verstießen.

Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (KSA) hat in einer Untersuchung mehrere Anbieter wegen Verstößen gegen die geltenden Sponsoring-Richtlinien verwarnt. Damit untermauert das Land seinen Ruf als Vorreiter bei der konsequenten Regulierung der Glücksspielbranche. Die Identität der betroffenen Unternehmen wurde nicht öffentlich gemacht. Das Vorgehen der KSA stellt dennoch klar, wie ernst die Einhaltung der Vorschriften genommen wird – besonders im Hinblick auf die neuen Werbebeschränkungen, die seit 2023 gelten.

Die Glücksspielregulierung in den Niederlanden zählt zu den strengsten in Europa, ist aber mit einer Kanalisierungsrate von rund 87 Prozent auch sehr erfolgreich: Dabei sticht das umfassende Verbot für sogenannte „untargeted“ Werbung, die breite Zielgruppen ohne spezifische Ansprache erreicht, besonders hervor. Damit ist es Glücksspielunternehmen tatsächlich komplett untersagt, Fernseh-, Radio- und Printwerbung oder generell Promotionen in öffentlichen Räumen durchzuführen. Einzige Ausnahme blieb bislang das Sport-Sponsoring – allerdings nur unter klar definierten Bedingungen. So dürfen Glücksspielanbieter beispielsweise keine direkten Vereinbarungen mit Sportvereinen oder Veranstaltungsorten treffen. Ein vollständiges Verbot tritt dann auch in diesem Bereich am 1. Juli 2025 in Kraft. Neben einem kompletten Werbeverbot steht der Ausschluss von Slots weiterhin im Raum.

Um eine reibungslose Umsetzung der Übergangsregelungen zu gewährleisten, forderte die KSA bereits im März 2023 alle Anbieter auf, detaillierte Informationen zu bestehenden Sponsoring-Verträgen offenzulegen. Diese Maßnahme sollte sicherstellen, dass nach Ablauf der Frist keine ungeklärten oder illegal verlängerten Vereinbarungen bestehen.

Trotz der proaktiven Herangehensweise zeigten jüngste Kontrollen, dass mehrere Unternehmen die neuen Vorgaben nicht ausreichend beachtet haben. Die aktuellen Verwarnungen untermauern die konsequente Vorgehensweise der KSA und die Bereitschaft, gegebenenfalls weitere Sanktionen durchzuführen. Was kann bei entsprechenden Verletzungen drohen?

Verwarnung wegen Sponsoring-Verstößen auf T-Shirts, Werbematerialien und bei Turnieren

In drei exemplarischen Fällen legte die KSA Details zu Verstößen gegen geltende Sponsoring-Regeln offen, die zeigen, dass selbst kleinere Nachlässigkeiten Konsequenzen haben können. Die Behörde geht offenbar sehr akribisch gegen alle möglichen Verfehlungen vor.

Die zentralen Probleme betrafen unzulässige Werbebotschaften auf T-Shirts, Werbematerialien und bei einem Sportturnier. Mit den Maßnahmen wurde laut KSA jeweils eine potenziell gefährdete Zielgruppe erreicht. Übrigens wurde in England kürzlich ein Verhaltenskodex zum Glücksspiel-Sponsoring festgelegt. Dort weichen die Glücksspielunternehmen in der Premier League zunehmend Kryptofirmen.

  1. Veraltete Werbematerialien bei einem nationalen Event: Ein Betreiber war früher Sponsor eines großen nationalen Events. Obwohl der Vertrag vor Inkrafttreten der neuen Regelungen auslief, wurde sein Logo weiterhin auf Werbematerialien des Veranstalters verwendet. Die KSA stellte klar, dass selbst ausgelaufene Vereinbarungen keine Grundlage für die weitere Verwendung solcher Materialien bieten. Nach einer Verwarnung ließ der Betreiber die entsprechenden Werbemittel sofort überarbeiten und die Logos entfernen. Der Fall unterstreicht die Sorgfaltspflichten von Sponsoren auch über ein Vertragsende hinaus.
  2. Sichtbarkeit von Logos während eines Sportturniers: Ein weiterer Vorfall betraf ein internationales Sportturnier, bei dem ein Anbieter durch eine Drittpartei sichtbar werbetechnisch vertreten war. Problematisch wurde die Situation, als das Branding des Betreibers auch außerhalb des eigentlichen Turniers auftauchte – etwa während Begleitveranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche Sportarten ausprobierten. Die KSA machte unmissverständlich klar, dass die Verantwortung für die Kontrolle von Werbematerialien immer beim Anbieter selbst liegt. Branding in Umfeldern, die eine vulnerable Zielgruppe erreichen, ist streng untersagt.
  3. T-Shirts mit Glücksspielwerbung in Kindergrößen: Besonders kritisch wurde ein Fall eingestuft, bei dem eine Marke auf T-Shirts eines prominenten Athleten als Sponsor vertreten war. Die Trikots wurden in einem Onlineshop angeboten – darunter auch in Kindergrößen. Die KSA sah hier eine gezielte Ansprache einer besonders schutzbedürftigen Zielgruppe. Der Betreiber reagierte auf die Verwarnung und stellte sicher, dass künftig keine Kindergrößen mehr mit dem Logo des Unternehmens verfügbar sind. Im Sommer haben wir uns gefragt, ob Bundesligisten überhaupt noch ohne Glücksspiel-Sponsoren auskommen können?

Was kann nach dem niederländischen Glücksspielrecht auf die Anbieter zukommen?

Die KSA hat die jüngsten Verwarnungen zum Anlass genommen, die Unternehmen erneut auf ihre Rechte und Pflichten im Sponsoring hinzuweisen.

Gemäß den niederländischen Gesetzen sind Glücksspielanbieter verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Sponsoring-Aktivitäten keine gefährdeten Gruppen, insbesondere Minderjährige und junge Erwachsene, ansprechen. Diese Verantwortung obliegt den Betreibern selbst, auch wenn Drittparteien in das Sponsoring involviert sind. Es können also primär keine Sportvereine oder Veranstalter von Events zur Rechenschaft gezogen werden.

Sollten die betroffenen Marken den Aufforderungen der Behörde nicht nachkommen, drohen weitere juristische Schritte. Die KSA hat mehrfach betont, dass sie bei wiederholten Verstößen gegen die Sponsoring-Richtlinien nicht zögern wird, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese können folgende Sanktionen umfassen:

  • Geldstrafen: Die KSA ist befugt, erhebliche Bußgelder zu verhängen. So wurde beispielsweise im Februar 2024 gegen ein maltesisches Unternehmen eine Rekordstrafe von fast 20 Millionen Euro verhängt, weil es ohne niederländische Lizenz Online-Glücksspiele anbot.
  • Lizenzentzug: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann die KSA die Lizenz eines Anbieters entziehen, was einem Verbot des weiteren Betriebs im niederländischen Markt gleichkommt. Diese Maßnahme dient als hartes abschreckendes Mittel, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
  • Veröffentlichung von Verstößen: Die KSA kann Verstöße öffentlich machen, was den Ruf des Unternehmens erheblich schädigen würde.

Die KSA betont zudem, dass es in der Verantwortung der Anbieter liegt, klare Vereinbarungen mit externen Partnern zu treffen. Dies umfasst die Nutzung von Sponsoring-Materialien, den Zeitpunkt der Veröffentlichung von Sponsoring-Botschaften und deren Verbreitungswege. Die Glücksspielfirmen sind dazu angehalten, sicherzustellen, dass Dritte diese Verträge einhalten, um Verstöße gegen die Glücksspielgesetze zu vermeiden.

Fazit

Die Maßnahmen der KSA zeigen, wie akribisch die niederländische Glücksspielbehörde selbst kleinste oder gegebenenfalls versehentliche Verstöße verfolgt. Diese Vorgehensweise mag für manche überzogen wirken, sie ist jedoch Ausdruck einer konsequenten Regulierung, die den Schutz vulnerabler Gruppen in den Mittelpunkt stellt. Neben der klaren Durchsetzung bestehender Regeln werden auch zukünftige Beschlüsse wie das ausnahmslose Sponsoring-Verbot ab 2025 deutlich machen, dass der niederländische Markt auf Integrität setzt. Eine Sache, die große Kritik und Besorgnis hervorruft, ist jedoch die schrittweise Erhöhung der Glücksspielsteuer in Holland.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/illustrations/oops-mistake-fault-speech-bubble-7227010/

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