Neues vom maltesischen Glücksspielschutzschirm
Es war schon ein echter Hammer, als Malta im Sommer dieses Jahres ankündigte, Verlustrückforderungen gegen die heimische Glücksspielindustrie aus dem Ausland künftig per Gesetz abschmettern zu wollen. Es dauerte etwas, bis die deutschen Behörden bzw. die Politik reagierten. Zuletzt gab es Hinweise auf eine Beschwerde bei der EU-Kommission. Vor Kurzem hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder eine neue Stellungnahme veröffentlicht. Was bedeutet das für die maltesischen Casinos oder Sportwettenportale und die Spieler in Deutschland?
Es ist erst einige Wochen her, dass Malta das Gesetz mit der Bezeichnung „Bill No. 55“ offiziell beschlossen hat. Mit dieser Regelung können nur noch Gerichte aus Malta Urteile gegen Unternehmen der maltesischen Glücksspielbranche vollstrecken. Die gesetzliche Anpassung ist offensichtlich eine Antwort auf die zahlreichen Forderungen zur Rückzahlung von Spielverlusten aus dem Ausland, mit denen sich vor allem viele Online Casinos und digitale Sportwettenanbieter mit einer Lizenz im Inselstaat über die letzten Jahre konfrontiert sahen und weiterhin sehen. Entsprechende Klagen haben ihren Ursprung oftmals in Deutschland oder Österreich. Sie weisen eine hohe Erfolgsquote auf, womit die hiesigen Unternehmen nicht unwesentliche Verluste hinnehmen müssen.
- Wir berichteten Mitte Juni zum ersten Mal über die Planung des sogenannten maltesischen Glücksspielschutzschirms: Zu diesem Zeitpunkt wurden die Aktivitäten des maltesischen Gesetzgebers bei den deutschen Behörden und Politikern noch recht gelassen hingenommen.
- Im weiteren Verlauf hat sich das aber geändert: Nach der Verabschiedung der neuen Regelung berichteten wir von ersten wirklichen Reaktionen zum maltesischen Glücksspielschutzschirm, die unter anderem eine Beschwerde bei der EU-Kommission von zwei Juristen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Glücksspielrecht“ einschlossen.
Jetzt hat sich die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zum ersten Mal umfassender zu der Entwicklung geäußert. Hier geht es in erster Linie um Zuständigkeiten. Ob sich die Inanspruchnahme des Gesetzes durch Unternehmen, die auch eine deutsche Lizenz haben, negativ auf diese Genehmigung auswirken könnte, wurde nur beiläufig angesprochen.
Das sagt die GGL zum maltesischen Bill No. 55
Offensichtlich bekam die GGL viele Anfragen in Bezug auf das maltesische Gesetz mit der Nummer 55: So viele, dass man sich dazu entschlossen hat, eine offizielle Stellungnahme in Form einer Pressemitteilung herauszugeben.
Was wird die Behörde hinsichtlich der Gesetzesänderung zum Schutz der Glücksspielunternehmen in Malta unternehmen? Kurz gesagt: erst einmal gar nichts.
- Im Pressetext wird zunächst davon gesprochen, dass man die „Entwicklungen rund um das Thema ‚Bill No. 55‘ aus Malta im Blick“ hat. Davon war auch schon zuvor die Rede, die Verantwortlichen werden nun aber doch etwas konkreter. So heißt es: „Wir vertreten die Auffassung, dass dieses Gesetz mit europäischen Vorgaben zur Anerkennung von Entscheidungen (Verordnung (EU) 1215/2012) nicht vereinbar sein dürfte.“
- Dabei macht die GGL aber auch klar, dass eine abschließende Bewertung und die folgliche Ergreifung von Schritten gegen die Gesetzgebung nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt. Die Einschätzung der Behörde wurde an die Länder herangetragen und man stehe im Austausch zu der Thematik.
- Weiterhin wird kundgetan, dass der von Malta aufgesetzte Schutzschirm sich ausschließlich auf zivilrechtliche Ansprüche der Spieler beziehe – und für diese Sachverhalte bzw. die Durchsetzung betreffender Klagen sei die GGL nicht zuständig. Das Bundesministerium der Justiz sei in der Angelegenheit bereits mit der Europäischen Kommission in Kontakt getreten. Die GGL geht davon aus, dass ein Verfahren eingeleitet wird.
Auf einem Gebiet wäre die GGL aber durchaus handlungsfähig: Sie ist verantwortlich für die Lizenzierung der Glücksspielangebote in Deutschland. Es wurde bereits im Vorfeld angesprochen und in der aktuellen Pressemitteilung noch einmal indirekt bestätigt, dass sich das Berufen durch einen Glücksspielanbieter auf Bill No. 55 eventuell auch auf die „glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit durchschlagen kann“. Im Klartext heißt das, das schließlich abzuwägen bleibt, ob solche Unternehmen vielleicht keinen Anspruch mehr auf eine deutsche Lizenz haben.
Fazit
Aus der Stellungnahme der GGL zum Glücksspielschutzschirm von Malta lässt sich langfristig nicht allzu viel schließen. Man legt in erster Linie Zuständigkeiten dar, bezieht aber auch Stellung zur Einschätzung der Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Zwischen den Zeilen können wir immerhin lesen, dass bislang noch keine Schritte gegen Malta unternommen wurden. Denn „die GGL geht davon aus, dass ein Verfahren eingeleitet wird“, es ist aber wohl noch nichts sicher.
Ebenso hält sich die Behörde hinsichtlich der möglichen Maßnahmen zur Entscheidung über die Lizenzwürdigkeit von Glücksspielunternehmen, die sich hinter den Schutzschirm begeben, sehr zurück. Hier wartet man womöglich noch ab, bis tatsächlich ein Urteil durch die EU gefallen ist. Ob dann eine eventuelle Aberkennung der deutschen Genehmigung aufgrund der Nutzung des Bill No. 55 rechtens wäre, steht wieder auf einem anderen Blatt.
Erst einmal gibt es für maltesische Online Casinos oder Sportwettenplattformen und letztlich für die Spieler in Deutschland bislang keine wirklichen Konsequenzen. Es bleibt aber spannend – in den kommenden Monaten könnte hier einiges passieren.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/illustrations/mann-silhouette-aktentasche-96587/
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22 Kommentare zu: Neues vom maltesischen Glücksspielschutzschirm
Kommentar verfassenTigerbaby2004
28.09.2023 um 09:38 UhrGoldmann
28.10.2023 um 05:14 Uhrjasminberlin
28.09.2023 um 04:26 UhrTigerbaby2004
28.09.2023 um 09:44 UhrFalko
27.09.2023 um 16:03 UhrTigerbaby2004
27.09.2023 um 16:22 UhrStromberg
27.09.2023 um 19:28 UhrEs ist aber schwierig da was über die Höhe zu finden in den Jahren vor der regulierung.aber es wurde anscheinend durchaus Umsatzsteuer... eingenommen, aber man konnte nicht sagen wieviel etc und bei weitem wohl auch nicht von allen...
So entnehme ich es diesem Artikel zumindest...
https://www.deutschlandfunk.de/sportwetten-und-online-casinos-im-paradies-fuer-100.html
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Tonkabohne
27.09.2023 um 14:19 UhrThomas520
27.09.2023 um 13:52 UhrTonkabohne
27.09.2023 um 14:21 UhrTigerbaby2004
27.09.2023 um 14:45 Uhrschwede666
27.09.2023 um 08:23 UhrStromberg
27.09.2023 um 11:51 UhrHausgemacht ist das Problem trotzdem, weil man in Ländern mit, wohlwollend... ausgedrückt, unklarer Rechtslage seine Leistungen angeboten hat. Mehr anzeigen
Tigerbaby2004
27.09.2023 um 13:48 UhrTonkabohne
27.09.2023 um 14:17 UhrTigerbaby2004
27.09.2023 um 16:23 UhrTonkabohne
27.09.2023 um 17:48 UhrTigerbaby2004
27.09.2023 um 18:00 UhrPass aber auf. Ich habe schon gehört das große Gewinne an deutsche und österreichische Spieler öfter mal nicht mehr ausgezahlt werden, da sie... ja illegal gespielt hätten.
Also gleiches Recht für Alle. Mehr anzeigen
Tigerbaby2004
27.09.2023 um 08:11 UhrFalke
27.09.2023 um 20:02 UhrFalko
27.09.2023 um 20:10 Uhrhustlehoff
28.09.2023 um 08:16 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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