Seit kurzem hat die bekannte Malta Gaming Authority einen neuen Vorsitzenden. Charles Mizzi übernimmt die Führung des Lizenzgebers. Er wird sich unter anderem mit der Kontroverse rund um das Bill 55, den sogenannten Glücksspielschutzschirm, auseinandersetzen müssen, das in mehreren EU-Ländern stark angezweifelt wird. Wie steht es aktuell eigentlich um das Gesetz?

Charles Mizzi ist offiziell seit Ende Januar in seiner neuen Position der Malta Gaming Authority (MGA) tätig. Als Chef löst er Charles Brincat ab, der nach zwei Jahren an der Spitze der Behörde zurückgetreten war. Mizzi hat bereits Erfahrung als CEO, kommt, was diese betrifft, aber aus einem anderen Bereich. So war er vor seinem neuen Job fünf Jahre lang Leiter der Residency Malta Agency, die die Regularien rund um Aufenthaltsgenehmigungen im Staat durchsetzt. Hier ging es auch um die Anliegen von ausländischen Investoren.

Bei der MGA beschäftigt er sich ebenfalls mit Gesetzen und Regeln für Unternehmen, wird aber natürlich vor allem mit Glücksspielanbietern zu tun haben. Vermutlich ist einer seiner ersten Tätigkeitsschwerpunkte das im Sommer 2023 verabschiedete Bill 55, mit dem Malta seine Glücksspielfirmen vor Klagen aus dem Ausland schützt.

Das letzte, was wir von dem Schutzschirm gehört haben, ist schon etwas her: Im Spätsommer nahm die GGL offiziell Stellung zum Bill 55 - schon zuvor wurde die EU-Kommission eingeschaltet, um die Rechtmäßigkeit der Bestimmungen zu prüfen. Gibt es hier etwas Neues?

Mizzi und die MGA freuen sich auf die Zusammenarbeit

Charles Mizzi wird in der Pressemitteilung der MGA zu seinem Dienstantritt in höchsten Tönen gelobt. Er habe während seiner Tätigkeit bei der Residency Malta Agency maßgeblich dazu beigetragen, dass Malta zu einem der angesehensten und begehrtesten Residenzländer für Investitionen geworden ist. Man habe keine Zweifel daran, dass er auch bei der MGA entsprechend vorteilhafte Leistungen bringen wird.

Mizzi sagt dazu selbst: „Ich fühle mich geehrt, dass mir die Möglichkeit gegeben wurde, die Behörde zu leiten. Ich möchte auf den Erfolgen der Vergangenheit aufbauen und gemeinsam mit dem Team unter der Leitung des zuständigen Ministers und des Gouverneursrats die Behörde strategisch so ausrichten, dass Maltas bereits solide Position in diesem Bereich weiter gestärkt wird und alle Beteiligten einen Mehrwert erhalten.“
Der maltesische Minister für Wirtschaft, EU-Fonds und Ländereien, Silvio Schembri, gratulierte Mizzi zu seiner Ernennung: „Mit seiner Erfahrung in der Leitung einer Reihe von Einrichtungen und seinen Beiträgen zu Großprojekten ist Charles Mizzi zweifellos der richtige Kandidat, um auf dem bisher Erreichten aufzubauen und seine hervorragenden Kollegen innerhalb der Behörde zu weiterem Erfolg zu führen.“

Die internationale Presse geht davon aus, dass eine seiner Hauptaufgaben darin liege, das Bill 55 zu stärken bzw. zu rechtfertigen.

Dieses Gesetz hat sich bei anderen europäischen Interessengruppen als umstritten erwiesen, da es nach Ansicht vieler mit dem europäischen Recht unvereinbar sei. Der Gesetzentwurf, der auch als Artikel 56A des maltesischen Glücksspielgesetzes bekannt ist, schützt in Malta zugelassene Anbieter vor Klagen aus dem EU-Ausland, die aus ihren dortigen Glücksspielaktivitäten resultieren.

Und wie steht es um den Glücksspielschutzschirm?

Das Bill 55 ist nach wie vor in Kraft. „Die maltesische Regierung verteidigt ihre Gesetzgebung als Hüter des Grundsatzes des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU. Man schlägt eine nuancierte Debatte über das Gleichgewicht zwischen nationaler Souveränität und EU-weiten Vorschriften vor.“ So ist es der internationalen Berichterstattung zu entnehmen. Malta stellt sogar infrage, ob die lokalen Lizenzregelungen – zum Beispiel in Deutschland – ihrerseits mit dem europäischen Recht vereinbar sind.

„Der maltesische Glücksspielrahmen steht in vollem Einklang mit dem EU-Recht und basiert auf den Freiheiten, die einem im Binnenmarkt ansässigen Unternehmen gewährt werden“, so die Regulierungsbehörde wortwörtlich.

Europäische Regulierungsbehörden und Regierungen haben zuvor auf eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2017 hingewiesen: Demnach könnten Glücksspiele nicht als ein Dienst angesehen werden, der europaweit mit einer MGA-Lizenz verfügbar sein dürfte. Die Europäische Kommission erklärte, dass sie den Glücksspielschutzschirm auf seine Vereinbarkeit mit dem EU-Recht prüfen werde. Die maltesischen Behörden wurden zu diesem Zweck um weitere Informationen gebeten.

Bislang gibt es noch keine Entscheidung. Sobald die Kommission einen Beschluss gefasst hat, besteht die Möglichkeit, dass der Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht. Der EuGH ist seit jeher der letzte Entscheidungsträger bei Streitigkeiten zwischen europäischem und nationalem Recht.

Fazit

Charles Mizzi könnte in seiner neuen Position bald vor ziemlich gewichtige Aufgaben gestellt werden. Sollte die EU feststellen, dass das Bill 55 nicht rechtens ist, bedeutet das nämlich nicht nur, dass ausländische Klagen im Zusammenhang mit in Malta lizenzierten Glücksspielangeboten wieder durchgehen. Wahrscheinlich wird zudem das ganze Lizenzsystem mit seiner EU-weiten Ausrichtung genauer unter die Lupe genommen und letztlich hinterfragt werden. Ob es dann wie gehabt mit der MGA-Genehmigung weitergehen kann, bleibt abzuwarten. Bisher ist aber noch nichts entschieden.

Quelle des Bildes: Screenshot von https://www.mga.org.mt/charles-mizzi-appointed-mga-ceo/

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0 Kommentare zu: Neuer MGA-Chef und der Stand des Glücksspielschutzschirms

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