Der neue Glücksspielstaatsvertrag für 2021 liegt der EU-Kommission vor
Das Glücksspiel soll in Deutschland spätestens bis Juli 2021 reguliert werden. Am 30. Juni 2021 läuft der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag aus. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den neuen Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag am 18. Mai 2020 der EU-Kommission vorgelegt. Die nächste Hürde in Sachen Regulierung wurde damit in Angriff genommen.
Im März 2019 hatten sich die Ministerpräsidenten auf eine Neuregulierung des Glücksspiels geeinigt. Sportwetten im Internet, Online Casinos und Online Poker sollten damit in Deutschland zum ersten Mal reguliert werden. Es gab daraufhin einen ersten Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag im Januar 2020. Im März 2020 konnte man sich unter den Ministerpräsidenten dann auf einen konkreten Entwurf einigen.
Dieser Entwurf wurde am 18. Mai 2020 laut dem Automaten-Verband (AVS) der EU-Kommission vorgelegt. Das Notifizierungsverfahren wurde gestartet. Unter der Notifizierungsnummer 2020/0304/D – H10 wird das Verfahren derzeit gelistet. Bis 19. August 2020 können die EU-Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben. Bis dahin darf es an dem Entwurf erst einmal keine weiteren Änderungen geben.
Die wichtigsten Änderungen durch den Glücksspielstaatsvertrag
Der neue Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) soll den alten Glücksspielstaatsvertrag von 2011 ablösen. Dieser läuft am 30. Juni 2021 aus. Der neue Vertrag soll somit ab dem 1. Juli 2021 gelten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstreicht folgende Punkte, die der neue Staatsvertrag ändern soll:
- Lizenzen für virtuelle Automatenspiele (Online Slot Machines) und Online-Poker dürfen zukünftig erteilt werden.
- Die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten sind ebenfalls erlaubt.
- Die Bundesländer können Online-Casinospiele (Bankhalterspiele/Tischspiele im Internet) für ihr Bundesland erlauben. Die Anzahl der Veranstalter bleibt aber begrenzt.
- Beim Online-Glücksspiel gilt eine Registrierungspflicht.
- Es gibt ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat beim Online-Glücksspiel.
- Man soll nur bei einem Online-Glücksspielanbieter an einem Spielautomaten spielen können. Das gleichzeitige Spielen mehrerer Automaten soll verhindert werden.
- Für alle Spielformen soll es ein anbieterübergreifendes Sperrsystem geben.
- Das Sportwetten-Monopol wird abgeschafft. Das Lotteriemonopol bleibt erhalten.
- Die Regulierung von Pferdewetten, stationären Spielhallen sowie Spielbanken wird kaum verändert.
- Die Schaffung einer zentralen Glücksspielbehörde für Internetglücksspiel ist vorgesehen.
Den Angaben der Ministerpräsidenten zufolge stand beim neuen Glücksspielstaatsvertrag der Spieler- und Jugendschutz sowie die Bekämpfung von illegalen Glücksspielangeboten im Fokus.
Wie prüft die Europäische Union den Gesetzesentwurf?
Die Europäische Union hatte 2014 „Grundsätze für den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen und für den Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen“ verabschiedet. Es handelt sich um Richtlinien und Empfehlungen, die bei der Regulierung von Glücksspiel wichtig sind. Unter anderem finden sich dort recht allgemeine Formulierungen:
Den Mitgliedsstaaten wird empfohlen, durch die Übernahme von Grundsätzen für Online-Glücksspieldienstleistungen und eine verantwortungsvolle kommerzielle Kommunikation für diese Dienstleistungen ein hohes Maß an Schutz für Verbraucher, Spieler und Minderjährige zu erzielen.
Gemäß den Vorgaben des Grundsatzpapiers wird jetzt der neue Glücksspielstaatsvertrag aus Deutschland geprüft. Die Staatskanzlei in Nordrhein-Westfalen war wesentlich für die Ausarbeitung des neuen Glücksspielstaatsvertrages verantwortlich. Sie ist der Meinung, dass man alle Empfehlungen und Grundsätze eingehalten hätte. Daher sieht man das Notifizierungsverfahren nur als eine Formsache an.
Wie geht es mit der Regulierung des Glücksspiels weiter?
Ab 18. Mai 2020 begann eine sogenannte Stillhaltefrist. Der Entwurf des GlüStV 2021 darf von Deutschland nicht weiter bearbeitet werden. Bis 19. August 2020 haben die EU-Staaten und die EU-Kommission jetzt die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Ist dies der Fall, kann sich die Frist bis zum 19. September 2020 verlängern.
Wenn es nach Ablauf der Stillhaltefrist keine Einsprüche von anderen EU-Staaten oder der EU-Kommission gibt, muss der Entwurf von den Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet werden. Erst danach erfolgt die Ratifizierung durch die Parlamente der Bundesländer.
Bis 31. März 2021 braucht man dann die Zustimmung von wenigstens 13 Bundesländern. Am wichtigsten ist für viele Beobachter das Bundesland Sachsen-Anhalt. Dort soll nämlich die Glücksspielbehörde für Online-Glücksspiel aufgebaut werden.
Es wird in Deutschland viel am neuen Glücksspielstaatsvertrag kritisiert
In der Vergangenheit gab es heftige Kritik um das anbieterübergreifende Limit von 1.000 Euro im Monat. Vor allem in puncto Datenschutz stellt es für viele Spieler ein Problem dar. Aber es gibt weitere Kritikpunkte. Es ist beispielsweise interessant, dass man die Länder jetzt entscheiden lässt, ob sie Tischspiele in Online Casinos erlauben. Das könnte dazu führen, dass Deutschland wieder einmal zu einem Flickenteppich wird. Darf man in Schleswig-Holstein dann vielleicht Blackjack online spielen, aber in Bayern nicht?
Es bleibt abzuwarten, was wirklich geschieht. Den letzten blauen Brief der EU zu den Sportwetten-Lizenzen, die 2020 vergeben werden sollten, hatte man seitens der verantwortlichen Politiker auch nicht kommen sehen. Eine Überraschung war ebenfalls, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt das Vergabeverfahren für die Online-Sportwetten-Lizenzen stoppte.
Deutsche Politiker haben in Sachen Regulierung von Glücksspiel in den letzten Jahren kein gutes Händchen bewiesen. Es wäre zwar lobenswert, wenn es jetzt besser würde, aber bis zum Inkrafttreten eines neuen Glücksspielstaatsvertrages Mitte 2021 kann es noch ein langer und steiniger Weg werden.
Bildquelle: AdobeStock 241548036, The EU European Parliament Room in Brussels on July 30, 2014 © VanderWolf Images
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7 Kommentare zu: Der neue Glücksspielstaatsvertrag für 2021 liegt der EU-Kommission vor
Kommentar verfassenAlmoehi
01.11.2020 um 04:44 UhrN****4
05.08.2020 um 09:21 UhrLG Mehr anzeigen
mowolum
Stelle mir die Umsetzung relativ schwer vor.Wenn man bedenkt,das es viele gibt die mit weit höheren Beträgen da ran gehen.
Bei einem Anbieter an... einem Automaten spielen,für mich ein bißchen undurchsichtig.
Kann man nun bei allen Anbietern nur an einem Automaten spielen ,oder generell nur bei einem Anbieter.
Wirft doch noch einige Fragen auf. Mehr anzeigen
Falko
31.05.2020 um 21:06 UhrBegbie
31.05.2020 um 11:43 UhrIchbins2018
31.05.2020 um 12:41 UhrGlücksspielindustrie, Spieler und vieles was damit... zusammenhängt sind "Gier" gesteuert und somit eignet sich der neue Staatsvertrag bestenfalls die Tonne.
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k****r
31.05.2020 um 20:33 UhrDer Punkt Datenschutzbedenken von Spielern ist ja lachhaft....
Schicken Kontoauszüge, Ausweisdaten, Kreditinformationen, Arbeitsverträge,
Vermögensauskunft etc. zum Casino, und haben dann Datenschutzbedenken.
Genau mein Humor!
Witziger find ich Mehr anzeigen
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