Urteil: Netzsperren in Deutschland rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat vor rund zwei Wochen in einem Eilverfahren entschieden, dass Netzsperren in Deutschland rechtswidrig sind. Zuvor hatte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) einem in Rheinland-Pfalz ansässigen Internetprovider mit einem hohen Bußgeld gedroht, wenn eine bestimmte illegale Glücksspielseite nicht gesperrt wird. Damit erleidet die GGL nun ihren ersten gerichtlichen Rückschlag.
Bereits im Dezember 2021 berichteten wir bei GambleJoe über die Sinnhaftigkeit von Netzsperren in Deutschland. Die bundesweit zuständige Glücksspielbehörde mit Sitz in Halle (Saale) scheint jedenfalls vom Nutzen und von der Rechtmäßigkeit der Netzsperren überzeugt zu sein. Die Behörde forderte nämlich einen Internetservice Provider (ISP) zur Sperre ausländischer Glücksspielangebote auf. Im gleichen Atemzug wurde dabei mit einem hohen Bußgeld gedroht, wenn der Internetprovider die Forderung nicht erfüllt. Vor dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz musste die Glücksspielbehörde nun jedoch im Eilverfahren eine Niederlage verkraften.
OVG: Keine Rechtsgrundlage für Netzsperren
Selbstbewusst hat die Glücksspielbehörde in Sachsen-Anhalt damit begonnen, die Internetprovider dazu aufzufordern, illegale Glücksspielangebote zu sperren. Wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kürzlich in einem Eilverfahren entschied, gibt es für die von der GGL geforderten Netzsperren aktuell allerdings keine Rechtsgrundlage (Az. 6 B 11175/22. OVG). Dementsprechend sind Netzsperren in Deutschland (noch) rechtswidrig. Konkret heißt es in der Pressemitteilung 2/2023 des OVG Rheinland-Pfalz, die hier online abgerufen werden kann:
„Für die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gegenüber einem Zugangsvermittler (Access-Provider) angeordnete Sperrung von Internetseiten eines ausländischen Glücksspielanbieters besteht keine Rechtsgrundlage.“
Im weiteren Verlauf der Pressemitteilung wird die Wortwahl sogar noch deutlicher:
„Die gegenüber der Antragstellerin getroffene Sperrungsanordnung sei offensichtlich rechtswidrig."
Im konkreten Fall sollte der umstrittene Glücksspielanbieter Lottoland gesperrt werden. Der Internet Service Provider (ISP) mit Sitz in Rheinland-Pfalz weigerte sich jedoch, der Aufforderung der Glücksspielbehörde Folge zu leisten. Deshalb landete der Fall vor Gericht. Während die Behörde in erster Instanz noch Recht erhielt, schoben die OVG-Richter dem Vorhaben nun einen Riegel vor. Bei dem klagenden Internet Service Provider soll es sich um den in rheinland-pfälzischen Montabaur ansässigen Anbieter 1&1 handeln. Schon im Sommer vergangenen Jahres berichteten wir über das Verwaltungsverfahren, das die Glücksspielbehörde gegen Lottoland und Lottohelden eingeleitet hat.
GGL berief sich auf neuen GlüStV
Die Glücksspielbehörde hatte sich zuvor auf den § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des GlüStV 2021 berufen. Damit ging die GGL davon aus, dass sie nach dieser Bestimmung die notwendigen Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote gegen im Sinne der Paragrafen 8 bis 10 des Telemediengesetzes (TMG) verantwortliche Diensteanbieter treffen darf. Dazu müssten jedoch die entsprechenden Maßnahmen gegenüber dem Veranstalter entweder nicht erfolgversprechend oder nicht durchführbar sein. Das OVG Rheinland-Pfalz sah das Problem jedoch darin, dass die Paragrafen 8 bis 10 die Verantwortung der Provider ausschließen. Die Provider sind nämlich gemäß TMG für fremde Informationen, zu denen sie den Zugang vermitteln, immer dann nicht verantwortlich, wenn sie die Übermittlung nicht selbst veranlasst haben und den jeweiligen Adressaten nicht ausgewählt haben und die übermittelten Informationen nicht verändert oder ausgewählt haben.
Folglich gab es für die Aufforderung zur Sperre illegaler Glücksspielseiten keine Rechtsgrundlage. Die rechtskräftige Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz im Eilverfahren kann im Hauptverfahren theoretisch noch umgedreht werden.
Fazit
Aktuell können deutsche Internet Service Provider nicht zur Sperre ausländischer Glücksspielangebote im Internet gezwungen werden. Die bundesweit zuständige Glücksspielbehörde kann damit vorerst nicht mit Netzsperren gegen nicht lizenzierte Glücksspielangebote aus dem Ausland vorgehen. Der Behörde bleiben jedoch noch andere Werkzeuge wie beispielsweise das Payment-Blocking, um gegen illegales Online-Glücksspiel zu kämpfen.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/illustrations/gerechtigkeit-gerade-zuständigkeit-2071539/
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11 Kommentare zu: Urteil: Netzsperren in Deutschland rechtswidrig
Kommentar verfassenbtssultan
Christian_1994
13.03.2023 um 14:44 UhrT0uchTheSky
21.02.2023 um 21:33 UhrChristian_1994
08.03.2023 um 09:27 Uhrgamble1
Almoehi
18.02.2023 um 13:41 Uhrdavid84
18.02.2023 um 21:28 Uhrzumindest ist es ja so in den staatlichen spielbanken.
Niroht
19.02.2023 um 14:38 UhrOnline völlig überreguliert, 5 Sek Schnarchregel, fehlendes Autoplay wo alles... (Anzahl, Gewinn /Verlustlimit usw.) selbst eingestellt werden konnte...
Jetzt zählt man gedanklich die Anzahl getätigter Spins, VOLL Übersichtlich....
Einzig sinnvoll finde ich die Reduzierung der Wetteinsatzhöhe, wobei die auch auf 2 bis 3 € einstellbar sein könnte.
Limit 1000€ auch OK, aber auch da für die Kunden die es sich leisten wollen und können müsste es auch mit entsprechendem Nachweis möglich gemacht werden dieses Limit auf Wunsch erhöhen zu können.
Weil wofür wir Menschen und in welcher Form auch immer unser Geld ausgeben wollen ist meiner Meinung nach Privatsache und geht jeden anderen außer sich selbst nichts an.
Aber in der staatlichen Spielbank offline, da geht Zocken völlig ohne Limit und Einschränkung.??!? Mehr anzeigen
Christian_1994
08.03.2023 um 09:23 UhrAlmoehi
08.03.2023 um 20:57 UhrChristian_1994
13.03.2023 um 14:49 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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