Der Polizei in Nordrhein-Westfalen ist es gelungen, einen sogenannten Cold Case nach rund 30 Jahren aufzuklären. In dem Kriminalfall aus dem Jahr 1991 hat der Täter bei einem Überfall auf eine Spielhalle die Mitarbeiterin lebensgefährlich verletzt. Aber wie konnte die Tat nach so langer Zeit doch noch aufgeklärt werden?

Die brutale Tat ereignete sich am 27. Februar 1991 im nordrhein-westfälischen Bochum. Der Täter betrat die Spielhalle „Forum 2000“ und bedrohte hier die Mitarbeiterin im Kassenraum mit einem Hammer. Noch bevor der Täter mit der Beute geflüchtet ist, fügte dieser der Angestellten mit dem Hammer schwere Verletzungen am Kopf zu. Die Mitarbeiterin überlebte den Überfall glücklicherweise. Von dem Täter fehlte jedoch über mehrere Jahrzehnte jede Spur.

LKA Nordrhein-Westfalen rollte Fall neu auf

Rund 30 Jahre nach dem brutalen Überfall auf die Spielhalle hat das Landeskriminalamt NRW den Fall neu aufrollen lassen. Dies geschah durch eine spezialisierte Fachdienststelle im Rahmen einer Cold-Case-Ermittlung. Aufgrund der deutlich besseren kriminaltechnischen Untersuchungsmethoden ist es den Ermittlern gelungen, eine DNA-Spur vom damaligen Tatort auszuwerten und zuzuordnen.

Bei dem Tatverdächtigen soll es sich um einen heute 55-jährigen Mann handeln, der in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügt. Nachdem die DNA-Spur entsprechend zugeordnet werden konnte, beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den Verdächtigen. Allerdings konnte der Haftbefehl über einen längeren Zeitraum nicht vollstreckt werden, da sich der Tatverdächtige wohl im Ausland auf einem Schiff aufhielt.

Am 1. November dieses Jahres klickten dann jedoch die Handschellen. An diesem Tag reiste der Mann nämlich gegen 19 Uhr als Besatzungsmitglied eines großen Schiffes nach Deutschland ein und wurde von der Polizei in Bremen kontrolliert und im Anschluss festgenommen. Der ältere Mann sitzt nun in der Justizvollzugsanstalt und wartet auf seinen Prozess. Die Mordkommission und die Staatsanwaltschaft sind derweil weiter darum bemüht, die Details des Tattags vor rund drei Jahrzehnten aufzuklären. Ein Bundespolizist, der an der Festnahme beteiligt war, äußerte gegenüber der BILD: „Der Verdächtige war völlig überrascht, als wir ihn auf dem Schiff verhafteten. Er kam ruhig und gelassen mit uns mit“.

Die „Cold Cases“-Datenbank des LKA ist deutschlandweit einzigartig. Der Innenminister von NRW, Herbert Reul, äußerte sich zu dem aktuellen Ermittlungserfolg unter anderem wie folgt:

„Diese Datenbank gegen das Vergessen ist für die Polizei eine große Arbeitserleichterung und zugleich unser Versprechen an die Angehörigen, dass alte Fälle neu angegangen werden, wenn es eine neue Spur gibt.“

Fazit

Mord ist der einzige Verbrechenstatbestand in Deutschland, der niemals verjährt. Deshalb war es den Strafverfolgungsbehörden auch rund 30 Jahre nach der Tat noch möglich, den Mann festzunehmen und ihm den Prozess zu machen. Natürlich bleibt abzuwarten, ob der Mann letztendlich auch für den Mordversuch an der Mitarbeiterin der Spielhalle verurteilt werden wird. Sollte sich der Mordverdacht nicht bestätigen und das Gericht die Tat beispielsweise nur als gefährliche Körperverletzung werten, könnte der Mann jedoch wieder auf freien Fuß kommen. Denn eine Körperverletzung wäre schon längst verjährt, sodass eine Bestrafung in diesem Fall dann nicht mehr möglich wäre.  

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/bremerhaven-hafen-weser-schiff-4888296/

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8 Kommentare zu: Nach 30 Jahren: Mordversuch in Spielhalle aufgeklärt

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Wie will man ihm überhaupt nachweisen dass er das vor 30 Jahren war? DNA Spuren? Wo sollen die gewesen sein? Irgendwo in der Spielhalle? An der Kleidung der Frau die davor vielleicht einen Tisch abgewischt hat wo der Mann Tage...   Mehr anzeigen
Ist natürlich nur Spekulation, aber vielleicht war ja auf einer Aufnahme zu sehen was er angefasst hat und genau die DNA Spur konnte man nun auswerten? Vorstellen kann ich es mir aber auch nicht wirklich, dass das durchgeht
@Felixrl: Ich glaub dass vor 30 Jahren noch gar kein Kamerasystem installiert gewesen ist. Da waren Kameras noch was völlig neues. Da gab's noch nicht mal die ersten massentauglichen Handys.
Ja, ich halte es strafrechtlich auch für sehr schwierig. Mal schauen, wie sich das Ermittlungsverfahren entwickeln wird. Vielleicht befand sich die DNA-Spur ja auf dem Tatwerkzeug und auf dem Opfer. Und wenn auf dem Opfer...   Mehr anzeigen
Ich denke mal da wird nichts dabei rauskommen, das ist wahrscheinlich einfach nur ein schwerer Raub mit Körperverletzung. Für einen Mord müßte ja eine geplante Tötungsabsicht da gewesen sein und wer soll das heute noch beweisen....   Mehr anzeigen
Seh ich aucz so
Genau das wird das Problem sein, der Täter erinnert sich wahrscheinlich selbst nur noch halb 😂
Das habe ich ebenfalls als Knackpunkt an dem Fall gesehen. Die Tötungsabsicht wird sehr, sehr schwer nachweisbar sein. Aber mal abwarten, die Staatsanwaltschaft oder das LKA müssen ja bereits gute Argumente gehabt haben, sonst...   Mehr anzeigen

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