Vor etwas mehr als zwei Wochen wurden in Bayern zwei Männer in zweiter Instanz wegen illegalen Glücksspiels zu Geld- bzw. Freiheitsstrafen verurteilt. Das Landgericht Kempten sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer ab 2020 illegales Glücksspiel betrieben und sich so zu Unrecht bereicherten. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Anwälte haben jedoch Revision eingelegt.

Erst im vergangenen Monat berichteten wir bei GambleJoe darüber, dass das LKA in NRW fehlende Mittel gegen illegales Glücksspiel beklagt. Zwei Männer aus dem Landkreis Ostallgäu wurden nun erneut zu Geld- bzw. Freiheitsstrafen wegen illegalen Glücksspiels verurteilt. Doch der Fall dürfte noch nicht endgültig geklärt sein, da weder die Staatsanwaltschaft noch die Rechtsanwälte der Angeschuldigten mit dem Urteil einverstanden sind – beide Seiten legten Revision ein.

Von einem der Brüder sollen 132.000 Euro eingezogen werden

Das Landgericht Kempten hat bereits Mitte Juli die Urteile in einem Fall gesprochen, in dem zwei Brüder ab 2020 illegales Glücksspiel betrieben haben sollen. Zuvor wurden die beiden Angeklagten bereits in erster Instanz schuldig gesprochen, legten jedoch Berufung ein, sodass der Fall nun vor dem Landgericht landete. Die Richter in Kempten verurteilten einen der Brüder zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Zudem ordnete das Gericht an, dass von dem Angeklagten Vermögenswerte in Höhe von 132.000 Euro eingezogen werden sollen.

Der andere Bruder wurde im Gegensatz dazu „nur“ zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Das entspricht einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 7.200 Euro. Zusätzlich soll er eine Geldbuße von 2.000 Euro bezahlen. Bereits kurz nach der Urteilsverkündung kündigten sowohl die Anwälte beider Brüder als auch die Staatsanwaltschaft an, Revision einlegen zu wollen.

Nachdem Revision eingelegt wurde, sind die Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof zuständig. Das Besondere hierbei ist, dass die Urteile der Vorinstanz – anders als bei der Berufung – lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden.

In erster Instanz hat das Amtsgericht Kaufbeuren noch geurteilt, dass allein von einem der Brüder 847.000 Euro eingezogen werden sollen. Von daher ist das Urteil in zweiter Instanz bereits ein enormer Erfolg für die beiden angeklagten Brüder. Erst Ende Mai dieses Jahres berichteten wir bei GambleJoe darüber, dass bei einem Friseur in Hamburg ein illegaler Spielautomat gefunden wurde. Wenige Wochen später berichteten wir zudem darüber, dass auch in NRW ein illegaler Casino-Betrieb ausgehoben wurde.

Illegales Glücksspiel soll entkriminalisiert werden

Wenn es nach dem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geht, soll in Zukunft zumindest die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel entkriminalisiert werden. Geplant ist, dass die bloße Teilnahme dann lediglich nur noch als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat gewertet wird. Bisher gibt es über die Pläne jedoch noch keine Einigung in der Politik.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/allgäu-ostallgäu-bayern-berge-1610370/

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