Linz: Sozialbetrug in Millionenhöhe für die Spielsucht
In der oberösterreichischen Stadt Linz stand die Vorsitzende eines Sozialvereins vor dem Landesgericht. Mit manipulierten Abrechnungen soll sie das Land Oberösterreich um 766.000 Euro betrogen haben. Außerdem hat sie Geld von zwei Vereinen in Höhe von 1,65 Millionen Euro veruntreut. Die 40-Jährige hat wohl ein Spielproblem und das Geld zur Finanzierung von Sportwetten ausgegeben.
Die ehemalige Obfrau eines Sozialvereins soll 4 Jahre lang das Land Oberösterreich um 766.000 Euro betrogen haben. Ferner hat sie zwei Vereine um 1,65 Millionen Euro gebracht. Das Geld soll sie bei einem Online Sportwettenanbieter eingesetzt haben, um ihre Spielsucht zu finanzieren. Ihr Lebenspartner hat ihr bei der Vertuschung der Unterschlagung der Gelder geholfen.
Ein Betrugsfall mit „außergewöhnlichem Umfang“
Die 40-Jährige war Vorsitzende bei einem Verein, der im Auftrag des Landes Oberösterreich die Organisation einer persönlichen Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung gewährleisten sollte. Die Klienten gingen dabei für die Kosten in Vorleistung, sollten diese aber rückerstattet bekommen. Die Obfrau beantragte wohl auch die Betreuungsgelder bei der Abteilung für Soziales beim Land. Sie stellte jedoch überhöhte Rechnungen aus, sodass von April 2014 an bis zum ersten Verdacht 2017 das Land um 766.000 Euro betrogen werden konnte. Es handelt sich in diesem Fall um einen Förderungsbetrug, da sie bei der entsprechenden Stelle nachweislich zu viel Geld beantragt hatte.
Weiterhin hat sie aber ihren Verein und einen weiteren Sozialverein zur „Enthinderung der Sexualität“ um 1,65 Millionen Euro betrogen. Seit 2011 habe sie sich wohl an beiden Vereinskassen bedient, wenn es um private Anschaffungen ging. Laut Aussage der Angeklagten sollen alleine 1 Million Euro an diverse Online Sportwettenanbieter geflossen sein. Der Insolvenzverwalter des Sozialvereins hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie zunächst wöchentlich, teilweise aber täglich Beträge vom Vereinskonto auf Konten der Wettanbieter transferiert hatte. Aufgefallen war der Schwindel wohl nicht, weil sie die genutzten Konten bei einer Rechnungsprüfung verheimlicht hatte. Erst 2017 ist ein erster Verdacht über den Betrug aufgekommen, sodass das Land eine Steuerberatungskanzlei mit einer Sonderprüfung beauftragt hat.
Die Angeklagte war geständig und zeigte Reue
Die 40-Jährige gehörte eine relativ lange Zeit dem Verein an und hat ebenfalls körperliche Beeinträchtigungen, sodass sie im Rollstuhl sitzt. Am Ende der Verhandlungen entschuldigte sie sich für die Tat. Sie wird den Schaden nie wieder gut machen, ist aber bereit, ihr ganzes Vermögen einzusetzen, um die Ansprüche der Privatkläger, des Insolvenzverwalters und des Landes zumindest teilweise zu bedienen. Vor allem wolle sie aber eine Therapie gegen ihre Spielsucht beginnen.
Der Lebensgefährte bekannte sich ebenfalls schuldig
Der mitangeklagte Lebenspartner hat ebenfalls eine Mitschuld eingestanden. Er hatte zugegeben, dass er Spuren verwischt hatte, nachdem die Tat bekannt wurde. Ferner habe er Leistungen als persönlicher Assistent seiner Freundin für knapp 17.000 Euro ohne Rechtfertigung abgerechnet.
Wie geht es für die Angeklagte jetzt weiter?
Seit Dezember 2017 sitzt die 40-Jährige in Untersuchungshaft. Für den Betrug bekam sie jetzt 4 Jahre ohne Bewährung. Ihr Lebenspartner hat 9 Monate mit Bewährung erhalten. Sie wird wohl mit einer Suchttherapie beginnen und den Schaden, soweit es geht, wiedergutmachen. Dennoch bleibt es einer der spektakulärsten Fälle der vergangenen Jahre im Bereich Betrug zur Finanzierung von Spielsucht.
Insgesamt hat sie sich mehr als 2,4 Millionen Euro unrechtmäßig angeeignet. Im Vergleich dazu gab es beispielsweise in Berlin einen Fall, bei dem eine Buchhalterin 1,4 Millionen Euro beim Roulette verspielt hatte, sie bekam damals eine Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten.
In Saarbrücken wurde im November 2017 ein Buchhalter angeklagt, der 1,4 Millionen Euro von seinem Betrieb erschlichen hatte. Das Geld hatte er dann in diversen Spielhallen verzockt. Als Strafe standen damals ebenfalls 4 Jahre Haft im Raum.
In Niederösterreich hatte ein Mitarbeiter der Ärztekammer fast eine Viertelmillion Euro unterschlagen und für Sportwetten ausgegeben. Er war damals um die Wiedergutmachung bemüht und hatte daher nur eine Geldstrafe bekommen.
Die Strafe scheint dem Vergehen also angemessen zu sein, wobei sich mir persönlich immer noch die Frage stellt, warum die Vereine von dem Betrug nichts mitbekommen haben oder warum es Konten gibt, die kein anderer in dem Verein kannte. Sicherlich rechnet man mit so einem außergewöhnlichen Betrugsfall nicht unbedingt, aber letztlich ist Vorsicht immer noch besser als Nachsicht. Zumindest die bestehenden Organisationen sollten vielleicht noch einmal über Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Geldern nachdenken.
Bildquelle: 165307781 - Linz, Austria. Holy Trinity column on the Main Square (Hauptplatz). © emperorcosar
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