Immer mehr Rechtsanwälte scheinen zu versuchen, das Geschäftsmodell „Spielen ohne Risiko“ durchzusetzen. Dazu animieren sie erfolglose Casino-Spieler, ihre erlittenen Verluste im Online Casino zurückzufordern. Während einige Gerichte den klagenden Spielern bisher recht gaben, verneinen andere wiederum den Anspruch auf Rückerstattung, – so auch die siebte Kammer beim Landgericht Wuppertal vor wenigen Wochen.

Erst Mitte Juni dieses Jahres berichteten wir darüber, dass sich immer mehr Online Casinos gegen Spielerklagen verteidigen. Wie ein aktuelles Urteil des LG Wuppertal zeigt, scheint das Geschäftsmodell „Spielen ohne Risiko“ tatsächlich mehr und mehr zusammenzubrechen. Aber mit welcher Begründung lehnt das Landgericht eine Rückforderung erlittener Casino-Verluste ab und was bedeutet das für andere Verfahren?

LG Wuppertal: Rückforderung von Casino-Verlusten treuwidrig

Wie die siebte Kammer beim LG Wuppertal in einem aktuellen Urteil festgestellt hat, ist die Rückforderung erlittener Casino-Verluste zunächst einmal treuwidrig. Darüber hinaus scheitert die Rückforderung an der sogenannten Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB. Hierin heißt es:

„Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung der Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden“.

Des Weiteren haben die Richter klargestellt, dass ein Zahlungsanspruch selbst dann nicht besteht, wenn die Legalität der Teilnahme des Spielers gemäß § 762 Absatz 1 Satz 2 BGB angenommen werden würde. Im Gesetzestext heißt es dazu:

„Das auf Grund des Spielers oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat“.

Ebenso hat das Landgericht festgestellt, dass der Antragsteller nicht schutzbedürftig ist. Schließlich habe das Online Casino nicht vorgetäuscht, eine deutsche Glücksspiellizenz zu besitzen. Darüber hinaus müsse sich der Spieler vorwerfen lassen, sowohl den subjektiven als auch den objektiven Tatbestand des § 285 StGB zu verwirklichen und sich demnach selbst strafbar gemacht zu haben.

Das Verfahren richtet sich gegen einen Glücksspielanbieter aus einem Drittland. Es handelt sich um ein Prozesskostenhilfeverfahren. Erst vor wenigen Tagen berichteten wir über einen anderen Fall aus Österreich. Hier verurteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) den Anbieter PokerStars dazu, einem Spieler seine Verluste in Höhe von ca. 1,6 Millionen Euro zurückzuzahlen.

Ist die Rückforderung erlittener Casino-Verluste eine gute Idee?

Zweifellos gibt es einige überzeugende Argumente dafür, zumindest zu versuchen, seine erlittenen Casino-Verluste zurückzufordern. Allerdings gibt es ebenso Argumente, die dagegensprechen. In einem etwas älteren Artikel haben wir deshalb bereits versucht, die Frage zu beantworten, ob es eine gute Idee ist, seine Casino-Verluste im Nachhinein zurückzufordern.

Die deutschen Gerichte entscheiden bislang noch in beide Richtungen. Teilweise geben sie dem klagenden Spieler recht und verurteilen den Anbieter zur Rückzahlung der erlittenen Verluste. Teilweise lehnen sie einen Rückzahlungsanspruch – wie im aktuellen Fall beim LG Wuppertal – aber auch ab. Spieler sollten jedoch bedenken, dass selbst ein (rechtskräftiges) Gerichtsurteil keine Garantie dafür ist, dass der Spieler seine Verluste tatsächlich zurückerstattet bekommt. Das zeigt ein Fall, bei dem das LG Osnabrück ein auf Malta lizenziertes Online Casino bereits im März dieses Jahres zur Rückzahlung verurteilt hat. Wir berichteten erst kürzlich darüber, dass der Anbieter die Spielerverluste trotz rechtskräftiger Verurteilung noch nicht erstattet hat.

Fazit

Das LG Wuppertal schiebt dem Geschäftsmodell des „Spielens ohne Risiko“ vorerst einen Riegel vor. Das Gericht lehnt einen Rückzahlungsanspruch ab, sodass der Spieler seine erlittenen Casino-Verluste nicht zurückerstattet bekommt. Zum einen verwiesen die Richter darauf, dass sich der Spieler selbst strafbar gemacht habe. Zum anderen würde die Rückforderung verlorener Casino-Einsätze an der Konditionssperre des § 817 BGB scheitern und außerdem auch noch treuwidrig sein.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/armdrücken-wette-einfarbig-sport-567950/

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5 Kommentare zu: LG Wuppertal: Keine Erstattung von Casino-Verlusten

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das wäre doch das selbe, wenn Casinos die wenigen Gewinne zurückfordern würden, die sie an ihre Spieler in der Vergangenheit auszahlten. Glückspiele sollten Glückspiele bleiben, wer sich darauf einlässt, muss mit Verlusten...   Mehr anzeigen
Das sehe ich im Prinzip ähnlich wie Du. Wobei es dann für die Casinos wahrscheinlich "einfacher" wäre, die Gewinne gar nicht erst auszuzahlen. Beides wäre natürlich sehr schädlich für das Image und wird deshalb denke ich nicht...   Mehr anzeigen
finde ich richtig.solang keine lizenz vorgetäuscht wurde gibt es kein grund seine verluste zurück zu bekommen.
Das Landgericht Wuppertal scheint ebenfalls Deiner Meinung zu sein
Sehe ich ebenfalls so

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