LG München: Klage zur Rückzahlung von Casino-Verlusten abgelehnt
Im Laufe der vergangenen Monate wurde in der Presse immer wieder darüber berichtet, dass Online Casinos zur Rückzahlung von Verlusten verurteilt worden sind. Es folgte eine hitzige Diskussion darüber, ob es möglich und moralisch vertretbar ist, erlittene Casino-Verluste zurückzufordern. Dass in diesem Thema das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, beweist ein aktuelles Urteil des Münchener Landgerichts.
Ein Spieler klagt vor dem Landgericht München I und fordert hierbei von einem Online Casino die Rückerstattung erlittener Verluste. Die bayrischen Richter entschieden nun jedoch gegen den Spieler und damit für das Online Casino (Az. 8 O 16058/20). Damit erhält der Spieler seine Casino-Verluste nicht zurück. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang vor allem die meist einseitige Berichterstattung der „Mainstream-Medien“. Während über Urteile, in denen Online Casinos zur Rückzahlung verurteilt werden, präsent berichtet wird, bleiben die Fälle wie jetzt aus München weitestgehend unerwähnt.
§ 817 BGB als Hauptargument gegen den Spieler
Das Landgericht München I hat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 13. April 2021 gegen den klagenden Spieler entschieden. Damit ist eine Rückerstattung erlittener Casino-Verluste in diesem Fall nun komplett ausgeschlossen. Die Münchener Richter argumentierten hierbei hauptsächlich mit den Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Genauer gesagt heißt es hier im § 817 S. 2 BGB:
„Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt, es sei denn, dass die Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand; das zur Erfüllung einer solchen Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden“.
Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass der Kläger immer dann keinen Anspruch auf Rückzahlung der Verluste hat, wenn er selbst auch gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat. Dadurch, dass der Spieler als Kläger in einem illegalen Online Casino gespielt hat, hat er selbst auch gegen ein Gesetz verstoßen und verliert damit seinen Anspruch auf Rückforderung der Verluste. Bereits vor mehreren Wochen stellten wir uns in einem Artikel die Frage, ob es eine gute Idee ist, seine Casino-Verluste hinterher wieder zurückzufordern.
Weiterhin verweist das Gericht darauf, dass die Rückerstattung der Spielverluste gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen würde. Dieser ist im § 242 BGB geregelt. Hier heißt es im Wortlaut:
„Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern“.
Im Urteil führt das Gericht weiterhin aus, dass sowohl das Online Casino als auch der Spieler gegen das Verbot illegaler Glücksspiele verstoßen hätten. Es sei geradezu „lebensfremd“, dass sich der Spieler nicht über die Illegalität von Online-Glücksspielen in seinem Bundesland bewusst gewesen sein will.
Jurist lobt sorgfältige Urteilsbegründung
In einem aktuellen Kommentar im „Beck-Blog“ hebt Prof. Dr. Marc Liesching hervor, dass die Klage des Spielers vom Landgericht München I mit „sorgfältiger Begründung“ abgewiesen wurde. In seiner juristischen Kurzbewertung stellt Prof. Dr. Liesching Folgendes dar:
„Anders als im Fall der BGH-Rechtsprechung zu sittenwidrigen Schneeballsystemen scheint eine teleologische Reduktion des § 817 S. 2 BGB bei Online-Glücksspielen schon deshalb nicht angezeigt, weil den Teilnehmern an Online-Glücksspielen das Verlustrisiko bewusst sein dürfte und die Anbieter den Spielern zugleich tatsächliche Gewinnchancen einräumen, die bei Schneeballsystemen schon naturgemäß nicht gegeben sind. Des Weiteren erscheint es nicht nachvollziehbar, weshalb ein Spieler, der die Augen vor der Rechtslage verschließt und das Risiko von Spielverlusten bewusst in Kauf nimmt, im Nachhinein den Schutz der Rechtsordnung genießen soll.“
Der vollständige Kommentar kann hier abgerufen werden.
Rückerstattung von Spielerverlusten, fatales Signal für Suchtprävention
Insgesamt ist es ein fatales Signal für die Spielsuchtprävention, wenn Spielerinnen und Spieler im Nachhinein Casino-Verluste zurückfordern können. Vor mehreren Monaten berichteten wir beispielsweise von der Verurteilung des Glücksspielanbieters Mr Green. Hier wurde der Anbieter unter anderem vom Landgericht Traunstein zur Rückzahlung von Spielerverlusten in Höhe von über 25.000 Euro verurteilt, da die Zahlungen ohne Rechtsgrundlage erfolgt seien. Das aktuelle Urteil vom LG München I hat jedoch in der Gesamtwürdigung die überzeugenderen Argumente und begründet seine Entscheidung sorgfältiger. Von daher darf man gespannt sein, ob zukünftig weitere Klagen, in denen Spieler ihre Casino-Verluste zurückfordern wollen, mit ähnlichen Begründungen abgewiesen werden.
Fazit
Unterm Strich gibt es zum aktuellen Zeitpunkt noch keine eindeutige Meinung seitens der Gerichte. Es kommt – wie immer im juristischen Bereich – auf den Einzelfall an. Wer also denkt, dass er seine erlittenen Casino-Verluste vor einem deutschen Gericht zurückfordern kann, der nimmt im Prinzip am nächsten (erlaubten) Glücksspiel teil. Insgesamt bleibt die Thematik über die Rückforderung von Casino-Verlusten also weiterhin spannend – und ein Ende ist bislang auch noch nicht in Sicht.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/richter-hammer-urteil-gericht-rat-1587300/
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17 Kommentare zu: LG München: Klage zur Rückzahlung von Casino-Verlusten abgelehnt
Kommentar verfassenThomas520
29.04.2021 um 15:27 UhrAnonym
29.04.2021 um 16:48 UhrChristian_1994
29.04.2021 um 18:30 UhrThomas520
29.04.2021 um 22:38 UhrThomas520
29.04.2021 um 22:41 UhrAnonym
30.04.2021 um 07:50 UhrHätte auch mal ein... Vorschlag für dich: Öffne doch mal ein Thread und zeig uns auf, was du genau meinst und wo du den Zusammenhang zu deinen Links und diesem Urteil siehst bzw. nicht siehst. Mehr anzeigen
Thomas520
30.04.2021 um 14:41 UhrChristian_1994
02.05.2021 um 17:34 UhrThomas520
02.05.2021 um 18:58 Uhrbtssultan
bigbig
Christian_1994
29.04.2021 um 18:33 UhrAnonym
29.04.2021 um 10:50 UhrChristian_1994
29.04.2021 um 11:44 UhrAnonym
29.04.2021 um 17:25 UhrAnonym
29.04.2021 um 18:24 UhrHidaruma
29.04.2021 um 09:32 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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