Landgericht Hamburg entscheidet gegen Kreditkarten-Chargeback
Das Zurückbuchen von Glücksspieleinsätzen bei Einzahlungen über Kreditkarte und PayPal polarisiert derzeit. Einige Spieler versuchen, ihre Verluste in Online Casinos von den Zahlungsdienstleistern und Banken zurückzubekommen. Die Gerichte müssen entscheiden, ob Zahlungen an ausländische Glücksspielanbieter illegal sind und die Zahlungsanbieter diese hätten sofort stoppen sollen.
Die Rückbuchungen von Glücksspieleinsätzen, welche manchmal auch als Chargeback betitelt werden, sorgen immer noch in der Online Casino Szene für hitzige Diskussionen. Die Rückbuchung ist seit einigen Jahren schwieriger geworden, da einige Gerichte bereits gegen die Spieler und für die Zahlungsanbieter entschieden haben. Das Landgericht Wuppertal, das Landgericht Berlin und das Landgericht München hatten dem „Zocken ohne Verlustrisiko“ bereits eine Abfuhr erteilt.
In der Vergangenheit hatten die Amtsgerichte Leverkusen, München und Wiesbaden für die Spieler entschieden und somit das Zurückbuchen von Glücksspieleinsätzen als rechtmäßig beurteilt.
In zwei neuen Fällen hat das Landgericht Hamburg mit den Urteilen 330 O 111/19 und 330 O 385/19 vom 03.01.2020 erneut einem Kreditkartenunternehmen Recht gegeben.
Ich hatte in früheren Artikeln bereits beschrieben, dass Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen rechtlich eigentlich problematisch sind. Teilweise können die Zahlungsdienstleister nicht abschätzen, ob die Zahlungen für illegales Glücksspiel verwendet werden. Daher überraschen die neuen Urteile des Landgerichtes Hamburg eigentlich nicht. Es zeigt auch einmal mehr, dass nicht alle Gerichte das „Zocken ohne Verlustrisiko“ unterstützen.
Der erste Chargeback-Fall von Glücksspieleinsätzen (330 O 111/19)
Ein Spieler hatte vom 30. Dezember 2017 bis 16. Dezember 2018 über seine Barclay-Kreditkarte an Online-Glücksspielanbieter wie bwin und premium.com Zahlungen in Höhe von 105.735 Euro geleistet.
Der Spieler hatte gegen die Bank Barclay geklagt. Sie hätte gemäß § 4 GlüStV Zahlungsvorgänge für illegales Glücksspiel vorgenommen. Über den MCC-Code sei dies erkennbar gewesen und der Zahlungsdienstleister sei seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Er hätte die Zahlungen gar nicht erst zulassen dürfen.
In der Begründung hatte sich das Landgericht Hamburg den Begründungen vom Landgericht Düsseldorf und dem Landgericht München angeschlossen. Man ist der Meinung, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Zahlung einen großen Mehraufwand für den Zahlungsdienstleister darstelle. Zwar wurden die Zahlungen über eine Barclay Mastercard veranlasst, aber letztlich habe der Spieler die Zahlungen autorisiert. Eine Überprüfung seitens der Bank sei lediglich in begründeten Fällen nötig. Ein Abgleich mit der „White-List“ der Glücksspielangebote für deutsche Spieler sei ebenfalls kein Standardprozedere.
Aus den Gründen wurden dann auch die Schadensersatzansprüche des Spielers an die Bank für nicht berechtigt angesehen.
Die Klage wurde schlussendlich abgewiesen und der Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, es besteht immer noch die Möglichkeit der Berufung.
Der zweite Chargeback-Fall von Glücksspieleinsätzen (330 O 385/18)
Ein weiterer Spieler hatte ebenfalls über die Barclay Mastercard eingezahlt. Zwischen dem 27. September 2015 und dem 30. September 2017 hatte er laut eigenen Angaben 9.150 Euro bei Online Casinos eingezahlt und bei illegalen Glücksspielangeboten wie Blackjack, Roulette und Poker eingesetzt. Er habe bei Glücksspielportalen wie Betsafe, PokerStars und Winamax gespielt.
Der Kläger war auch in diesem Fall der Meinung, dass sich die Bank strafbar gemacht habe, als sie Transaktionen für illegales Glücksspiel abgewickelt hat. Über den MCC-Code hätte der Beklagte die Illegalität erkennen müssen. Aus dem Grund hat der Spieler 9.150 Euro von der Bank zurückgefordert.
Die Klage wurde in diesem Fall ebenfalls abgewiesen. Man verwies auf das ausführliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf und des Landgerichts München mit ähnlichen Fällen.
Es sei auch hier der Bank nicht zumutbar, dass die Rechtmäßigkeit der Transaktion geprüft werden müsse. Es sei ein Mehraufwand, der nur bei einem stark begründeten Verdacht vorgenommen werden müsse. Die Bank könne grundsätzlich davon ausgehen, dass sich ein Kunde an das deutsche Recht halte. Mit dieser Begründung wurden ebenfalls die Schadensersatzansprüche des Spielers abgewiesen.
Rückbuchungen von Glücksspieleinsätzen werden immer schwieriger
Zwar haben sich einige Rechtsanwaltskanzleien auf die Rückbuchung von Online-Glücksspieleinsätzen spezialisiert, aber immer mehr Gerichte entscheiden in höheren Instanzen gegen die Spieler. Sicherlich gibt es in Deutschland immer noch keine einheitliche Rechtsauffassung zu den Rückbuchungen von Glücksspieleinsätzen, aber die Fälle, in denen Spieler verlieren und die Kosten des Verfahrens tragen müssen, werden zahlreicher. Aus dem Grund sollte man sich genau überlegen, ob man wirklich seine Glücksspieleinsätze zurückbuchen sollte. Man hat viel Stress und nicht einmal eine Garantie auf ein Gelingen. In jedem Fall wird man aber das Konto bei der Bank oder dem Zahlungsdienstleister verlieren.
Fakt ist, dass Rückbuchungen von Glücksspieleinsätzen keine Probleme lösen. Wenn man zu viel Geld verspielt hat und die Schulden nicht mehr tragen kann, sollte man über eine Spielsuchttherapie und eine Schuldnerberatung nachdenken. Rückbuchungen von Glücksspieleinsätzen alleine werden die eigentlichen Probleme, welche zur Situation geführt haben, nicht lösen. Man sollte daher Verantwortung übernehmen und nicht die Verluste bei Zahlungsanbietern zurückfordern.
Bildquelle: AdobeStock 191377886; Online shopping and paying concept, © Aris Suwanmalee
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1 Kommentar zu: Landgericht Hamburg entscheidet gegen Kreditkarten-Chargeback
Kommentar verfassenRasmik12
21.02.2020 um 16:16 UhrDanke
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