Bereits vor vielen Jahren wurde der „Krypto-Hype“ vorhergesagt. Zuletzt hielt sich die deutsche Begeisterung für Kryptowährungen aber immer noch in Grenzen. Gerade einmal 13 % der Deutschen nutzen oder besitzen laut Statista Kryptowährungen. Aber der Anteil stieg in den letzten zwei Jahren immerhin um 4 %. Werden Spieler in Online Spielotheken also die Möglichkeit haben, in absehbarer Zeit mit Kryptowährungen Zahlungen vorzunehmen?

Schon im Herbst 2021 haben wir uns bei GambleJoe die Frage gestellt, ob deutsche Online Spielotheken Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptieren. Damals sind wir zum Ergebnis gekommen, dass es aus rechtlichen Gründen leider nicht zulässig ist, Ein- und Auszahlungen in der Online Spielothek mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin oder Ethereum durchzuführen. Mittlerweile sind die behördlichen Vorgaben zumindest in mancher Hinsicht etwas gelockert worden. Könnte das auch für das Angebot an Zahlungsmethoden gelten?

Welche Zahlungsmethoden sind laut Glücksspielstaatsvertrag zulässig?

Im §6b GlüStV finden sich die gesetzlichen Vorgaben zum Thema „Ein- und Auszahlungen beim Online-Glücksspiel“. Zunächst wird hier darauf hingewiesen, dass ein Spielkonto existieren muss, auf dem alle Guthaben des Spielers übersichtlich in Euro und Cent ausgewiesen werden müssen (Absatz 1). Wer sich nun die Frage stellt, ob Kryptowährungen als Zahlungsmittel im Online-Glücksspiel zugelassen sind, sollte einen Blick auf den Absatz 4 werfen, wo es heißt:

„Zahlungen auf ein oder von einem Spielerkonto dürfen ausschließlich von einem Zahlungskonto nach §1 Absatz 17 des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes, das auf den Namen des Spielers läuft, (…) geleistet werden. Ein- oder Auszahlungen über anonyme Zahlungsmittel sind im Fernbetrieb nicht zulässig“.

Im genannten Absatz des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes heißt es weiter:

„Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer laufendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird“.

Ergebnis: Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum scheiden als zulässiges Zahlungsmittel aus, da sich die jeweiligen Wallets nicht auf den Namen des Inhabers zuordnen lassen. Deshalb gelten Zahlungen mittels Kryptowährung zumindest als pseudonym.

Warum dürfen Kryptowährungen in Online Spielotheken nicht angeboten werden?

Der Hintergrund ist, dass Geldwäsche und andere kriminelle Aktivitäten verhindert bzw. wesentlich erschwert werden sollen. Bereits im September vergangenen Jahres haben wir uns bei GambleJoe die Frage gestellt, wie einfach Geldwäsche im Online Casino funktioniert.

Würden Online Spielotheken mit deutscher Lizenz Kryptowährungen akzeptieren, dann wäre es für die zuständigen Stellen kaum noch möglich, Geldströme nachzuvollziehen und die Herkunft von Geldern zu ermitteln. Aus diesem Grund hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, Kryptowährungen (vorerst) nicht als Zahlungsmittel im Online-Glücksspielsektor zuzulassen.

Auf dem Schwarzmarkt und in vielen anderen Ländern der Welt nimmt die Bedeutung von Kryptoeinzahlungen im Online Casino aber bereits seit Jahren immer weiter zu. So berichteten wir im Dezember 2021 darüber, dass laut SOFTWISS bereits knapp die Hälfte der Casino-Einzahlungen mit Kryptowährungen durchgeführt werden.

Tipp: In unserer Übersicht der besten Online Spielotheken können unsere Leserinnen und Leser linksseitig das Angebot nach „Einzahlungsmethoden“ filtern. Möglich ist so beispielsweise eine Filterung nach den Zahlungsoptionen PayPal, Neteller oder Banküberweisung.

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Wie sehr interessieren sich die Deutschen aktuell für Kryptowährungen?

Laut einer Befragung von Statista Consumer Insights hält sich die Begeisterung der Deutschen für Kryptowährungen bislang noch in Grenzen. Unter den Befragten im Alter zwischen 18 und 64 Jahren gaben im vergangenen Jahr 13 % an, Kryptowährung zu besitzen oder zu nutzen. Zum Vergleich: Zwei Jahre vorher betrug der Anteil der Befragten, die Kryptowährung besitzen oder nutzen noch 9 %.

In anderen Ländern der Welt ist der „Krypto-Hype“ bereits viel größer. So soll im Jahr 2023 bereits mehr als jeder vierte Brasilianer Kryptowährungen besitzen oder nutzen (27 %). Ähnlich hoch ist die „Krypto-Begeisterung“ laut Statista in Indien (23 %), Südafrika (23 %) und den USA (17 %).

Fazit

Der Glücksspielstaatsvertrag schreibt klar vor, dass Kryptowährungen als Zahlungsmittel derzeit nicht zulässig sind. Das liegt zum einen daran, dass bei Kryptowährungen kein Zahlungskonto auf den Namen des Spielers existiert, und zum anderen daran, dass solche Zahlungen Geldwäsche und andere kriminelle Machenschaften begünstigen. Aktuell gibt es von Seiten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) auch keine Bestrebungen, an der derzeit gültigen Vorschriftenlage etwas zu ändern.  

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/bitcoin-kryptowährung-währung-3327635/

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3 Kommentare zu: Mit Bitcoin in der Online Spielothek einzahlen - ist das realistisch?

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also wer mit btc einzahlt bzw spielt hat sie eh nicht mehr alle
wird angelegt und später der wohlhabende Opi sein 😇
sehr interessant
Es liegt natürlich vor allem an der Regulierung. Ansonsten schöner Artikel.

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