Kontrolloffensive ergab zahlreiche Verstöße in Hessens Wettlokalen
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat vor kurzem fast 100 Sportwettenlokale bzw. –vermittler in ganz Hessen kontrolliert. Damit wollte man laut Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt einen wichtigen Beitrag für den Spieler- und Jugendschutz in Hessen leisten. Dementsprechend wurden spezifische Faktoren geprüft, wobei man feststellte, dass es längst nicht überall läuft, wie es soll.
Die stationären Wettanbieter in Hessen und ganz Deutschland gelten grundsätzlich als seriöse Unternehmen, die ihren Kunden sichere und faire Spielmöglichkeiten bieten müssen, um überhaupt eine Konzession zu erhalten. Trotz dieser professionellen Rahmenbedingungen kommt es immer wieder zu Verstößen in den Bereichen Spieler- und Jugendschutz, die die Integrität der Branche schädigen. Typische Vergehen sind das Ignorieren von Alterskontrollen, unzureichende Maßnahmen zur Prävention von Spielsucht sowie Mängel bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Kundenidentifikation. So gibt es zum Beispiel regelmäßig Berichte darüber, dass minderjährige Spieler beim Betreten der Lokale nicht aufgehalten werden oder die vorgeschriebenen Warnhinweise vor den Risiken des Glücksspiels unzureichend sind.
Die immer wieder kritische Lage hat wohl auch das Regierungspräsidium Darmstadt dazu veranlasst, verschärfte Kontrollen durchzuführen, um den Schutz der Spieler – und insbesondere der Jugendlichen – zu gewährleisten und die Branche zu mehr Verantwortung zu verpflichten. Bei einer groß angelegten Kontrolloffensive der Behörde Ende Mai wurden laut dem offiziellen Pressebericht diverse Missstände aufgedeckt. Die Inspektoren verzeichneten in rund 100 Wettlokalen insgesamt 63 Ordnungswidrigkeiten, darunter 17 schwerwiegendere Fälle.
Es wurden Konzessionen und weitere betriebliche Must-haves geprüft
Im Rahmen der umfassenden Kontrolloffensive des Regierungspräsidiums Darmstadt wurden in Hessens Wettlokalen zahlreiche Verstöße festgestellt. Aber was wurde überhaupt geprüft? Grundsätzlich führt die Behörde – wie es in der Pressemeldung zu lesen ist – regelmäßig entsprechende Inspektionen durch, um die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts in den Wettvermittlungsstellen zu gewährleisten. Ein besonderes Augenmerk läge dabei auf dem notwendigen Spieler- und Jugendschutz.
- Die jüngsten Begutachtungen konzentrierten sich unter anderem auf die Inaugenscheinnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Aushänge bzw. deren Vollständigkeit sowie einer gut sichtbaren Anbringung. Das bezog sich vor allem auf spezifische Informationen über die Suchtrisiken von Glücksspielen.
- Zudem wurde überprüft, ob Kundendaten mit dem Spielersperrsystem OASIS abgeglichen werden und ob das Personal korrekt geschult ist - insbesondere hinsichtlich Verdachtsfällen von Geldwäsche.
- Auch der generelle Abgleich der Konzessionen gehörte zu den Schwerpunkten der Aktion.
Die Bilanz: 63 Ordnungswidrigkeitsverstöße mit 17 schwerwiegenden Fällen, die ein Widerrufsverfahren nach sich ziehen
Einige der Wettlokalbetreiber müssen sich auf etwas gefasst machen: Bei der Kontrolloffensive des Regierungspräsidiums Darmstadt wurden insgesamt 63 Ordnungswidrigkeitsverstöße registriert, wobei man in 17 Fällen so gravierende Mängel feststellte, dass ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden musste.
- Zu den Delikten zählen unter anderem die Öffnung der Lokale während der gesetzlich vorgeschriebenen Sperrzeiten von 4 bis 10 Uhr sowie an besonderen Feiertagen.
- Ein weiterer kritischer Punkt war der illegale Verkauf von Alkohol.
- Zudem ergaben die Überprüfungen, dass einige Betreiber die zwingende Anbindung an das Spielersperrsystem OASIS nicht einhielten. Gemäß den Vorschriften müssen Wettanbieter sicherstellen, dass jeder Kunde im System überprüft wird, bevor die Freischaltcodes für die Wettterminals ausgehändigt werden. Dies soll verhindern, dass gesperrte Spieler Zugang zu den Angeboten erhalten.
- Ein spezielles Problem lag darin, dass mitunter eine bauliche Verbindung der Wettlokale zu angrenzenden Gaststätten besteht, was laut den geltenden Bestimmungen untersagt ist. Entsprechende Zugänge können die Durchsetzung von Jugendschutzmaßnahmen bzw. die Kontrolle des Zugangs erheblich erschweren. Laut dem hessischen Glücksspielgesetz und dem Glücksspielstaatsvertrag sind Wettvermittlungsstellen verpflichtet, strikte Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, wobei die räumliche Trennung von gastronomischen Betrieben weit oben auf der To-do-Liste steht.
Die Einleitung von Widerrufsverfahren ist eine direkte Folge aus besonders schwerwiegenden Verstößen. Ein typischer Auslöser ist, wie es im Presse-Statement geschrieben wird, fehlendes Personal, da zu wenig Mitarbeiter vor Ort oft zu einer unzureichenden Umsetzung der erforderlichen Informations- und Sicherheitsmaßnahmen führen. Besonders der Jugend- und Spielerschutz bleibe in solchen Fällen auf der Strecke. Die Lokale, auf die solche oder ähnliche Mängel zutreffen, können ihre Genehmigung verlieren.
Fazit
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/illustrations/quality-control-quality-1257235/
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