Kommunen könnten Verlierer des GlüStV sein
Die Kritik am neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist schon lange nicht zu überhören. Das betrifft nicht nur die strengen Spielerschutzmaßnahmen in Online Spielotheken, sondern auch die Vorgaben für landbasierte Spielstätten. Insbesondere die neuen Vorgaben zu Mindestabständen zwischen einzelnen Spielhallen stoßen nicht nur bei den Unternehmern auf wenig Gegenliebe.
Bereits mehrfach berichteten wir in letzter Zeit von kritischen Stimmen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Trotzdem tritt dieser am 1. Juli 2021 in Kraft. Während der Fokus bisweilen auf die Entwicklung des Online-Glücksspiels lag, wollen wir heute das Augenmerk auf den stationären Glücksspielsektor legen. Denn hier droht das Aus Hunderter oder gar Tausender Arbeitsplätze. Außerdem wird ein gigantisches „Steuerloch“ befürchtet.
Sind die Kommunen die Verlierer des GlüStV?
Der Chefredakteur der Zeitschrift „KOMMUNAL“ hat die deutschen Kommunen als „Verlierer“ der Neuregelungen zum Glücksspiel betitelt. Aber die Kritik von Christian Ebert geht noch viel weiter. Er bezeichnet das neue Regelwerk aus kommunaler Sicht sogar als „absurd“.
Tatsächlich ist im § 25 des GlüStV geregelt, dass zwischen Spielhallen ein Mindestabstand einzuhalten ist. Wie groß dieser Abstand ausfällt, können die einzelnen Bundesländer in ihren Ausführungsbestimmungen selbst festlegen. Während sich Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise dazu entschieden hat, dass zwischen Spielhallen und Kinder- bzw. Jugendeinrichtungen ein Abstand von 500 Meter eingehalten werden soll, gelten anderswo in der Bundesrepublik sogar noch strengere Regeln.
Allein die Tatsache, dass es nun einen strengeren Abstand zwischen Spielhallen geben soll, führt jedoch dazu, dass zwangsläufig zumindest ein Teil der Spielstätten schließen muss. Das wiederum würde bedeuten, dass etliche Mitarbeiter der Spielhallen ihren Arbeitsplatz verlieren würden. Und nicht nur das: Hinzu kommt, dass die Kommunen in diesem Fall auf Steuereinnahmen im Millionenbereich verzichten müssen.
Bundesländer gehen beim Mitbestimmungsrecht der Kommunen unterschiedlich vor
Interessant ist der Umstand, dass die Bundesländer in ihren Ausführungsbestimmungen ganz unterschiedlich vorgehen. Einige Bundesländer räumen den Kommunen beim Festlegen der Mindestabstände ein Mitspracherecht ein – so zum Beispiel in Niedersachsen. Hier beschloss der Landtag, dass man den Kommunen bestimmte Auswahlkriterien zur Verfügung stellen wolle, anhand derer dann in eigener Verantwortung Entscheidungen getroffen werden können.
Ganz anders sieht die Situation beispielsweise in Baden-Württemberg oder in Mecklenburg-Vorpommern aus. Hier wurde die Forderung der Kommunen nach einem diesbezüglichen Mitspracherecht nicht ernst genommen. Im Ergebnis entscheidet also das jeweilige Bundesland und nicht die Kommune.
„Klagen sind vorprogrammiert“
Der KOMMUNAL-Chefredakteur kritisiert zudem die Tatsache, dass die Landesgesetze insbesondere von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern „rechtlich eine Katastrophe“ seien. Demnach sei es bis heute noch vollkommen unklar, welche Gewerbebetriebe schließen müssen, wenn der festgelegte Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Behörden können hier augenscheinlich nur willkürlich vorgehen und dementsprechend seien rechtliche Auseinandersetzungen bereits vorprogrammiert.
Die Angst vor dem Glücksspiel im Hinterzimmer
Wenn im Online-Glücksspiel die Spielerschutzmaßnahmen zu streng sind, ist die Kanalisierung auf den legalen Markt gefährdet. Die Folge: Immer mehr Spieler wandern zu Online Casinos ohne Lizenz ab, wo sie vollkommen ungeschützt und ohne Limits spielen können.
Eine ähnliche Entwicklung könnte nun auch im landbasierten Glücksspielsektor in Deutschland drohen. Wenn nämlich etliche Spielhallen aufgrund des neuen GlüStV schließen müssen, könnte das Glücksspiel in das Hinterzimmer verschwinden. Gemeint damit ist ein nicht lizenzierter Ort, an dem ebenfalls ohne Spielerschutzmaßnahmen und damit ohne Kontrolle gespielt werden kann. Vor allem in der jüngeren Vergangenheit häuften sich während der Zeit des Lockdowns die Fälle von illegalen Glücksspielaktivitäten. Wir berichteten beispielsweise von einer illegalen Glücksspielrunde in einem Hamburger Kulturverein.
Fazit
Tatsächlich könnten die Kommunen in Deutschland zum großen Verlierer des GlüStV werden. Denn wenn die Mindestabstände wie festgelegt auch in der Praxis umgesetzt werden, dann droht die Schließung Hunderter Spielhallen. Damit könnten einerseits Tausende Arbeitsplätze verloren gehen und andererseits gehen den Kommunen auf diese Weise Steuereinnahmen in Millionenhöhe verloren. Zeitgleich wird das Online-Glücksspiel in Deutschland – wenn auch unter strengen Bedingungen – liberalisiert und Spielerinnen und Spieler können rund um die Uhr von jedem beliebigen Ort auch mit dem Smartphone spielen.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/feld-tal-landschaft-wiese-176602/
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