Absage: Keine Casino Spiele in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern will vorerst keine Casino Spiele zulassen. Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) besagt, dass die Bundesländer selbst entscheiden dürfen, ob Casino Spiele wie Blackjack oder Roulette angeboten werden sollen oder nicht. Die Länder gehen dabei offensichtlich ganz verschiedene Wege. Doch bedeutet die Absage der Landesregierung, dass Spieler in Meck-Pomm komplett auf Online-Glücksspiele verzichten müssen?
Erst vor wenigen Tagen berichteten wir bei GambleJoe darüber, dass die erste staatliche Online Spielothek eröffnet wurde. Hierbei handelt es sich um einen Anbieter, der von der Sächsischen Spielbanken-GmbH & Co. KG betrieben wird. Angeboten werden allerdings (vorerst) nur virtuelle Automatenspiele. Aus Mecklenburg-Vorpommern erreicht uns in diesen Tagen die Nachricht, dass man derzeit „keinen Bedarf für die Einführung von Online-Casino-Spielen“ sieht. Folglich müssen Glücksspielfreunde aus Mecklenburg-Vorpommern wohl zumindest vorerst auf Bankhalterspiele wie Blackjack im Internet verzichten.
Meck-Pomm will keine Casino Spiele zulassen
Wie aus einer parlamentarischen Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Rene Domke hervorgeht, plant die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, Casino Spiele nicht zuzulassen. Darüber berichtete erst vor wenigen Tagen die Schweriner Volkszeitung.
Der FDP-Landtagsabgeordnete befürchtet, dass sich die Spielerinnen und Spieler nun andere Wege suchen werden, um in den Online Casinos auf die gewünschten Casino Spiele zugreifen zu können. In der Schweriner Volkszeitung hat sich Domke wie folgt geäußert:
„Nur durch Augen zuhalten ist das Problem nicht beseitigt (…) das Spiel verlagert sich nur und entzieht sich der Kontrolle.“
Fraglich ist, wie attraktiv der Markt in Mecklenburg-Vorpommern für potenzielle Lizenznehmer überhaupt wäre. Schließlich leben im 23.200 Quadratkilometer großen Bundesland lediglich etwas mehr als 1,6 Millionen Menschen.
GlüStV: Länder können selbstständig entscheiden
Der neue Glücksspielstaatsvertrag besagt, dass virtuelle Automatenspiele bundesweit erlaubnisfähig werden. Etwas anders sieht das bei den klassischen Casino Spielen wie Roulette, Blackjack oder Baccarat aus. Hier finden sich die entsprechenden Regelungen im § 22c GlüStV „Online-Casinospiele“:
„Die Länder können Online-Casinospiele für ihr Hoheitsgebiet auf gesetzlicher Grundlage selbst, durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch eine privatrechtliche Gesellschaft, (…) veranstalten, oder eine maximal jedoch so viele Konzessionen erteilen, wie Konzessionen für Spielbanken im Sinne des § 20 nach dem jeweiligen Spielbankenrecht des Landes mit Stand 17. Januar 2020 vergeben werden konnten. Konzessionen nach Satz 1 Nummer 2 sind zu befristen.“
Das bedeutet, dass jedes Bundesland in Eigenregie entscheiden darf, ob Casino Spiele wie Roulette oder Blackjack in ihrem Hoheitsgebiet veranstaltet werden dürfen. Darüber hinaus heißt es im GlüStV, dass „die Länder in landesrechtlichen Bestimmungen das Nähere regeln“. Dementsprechend haben die Landesregierungen in dieser Hinsicht die Freiheit zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen insbesondere Bankhalterspiele erlaubnisfähig gemacht werden können.
Bundesländer gehen unterschiedliche Wege
In den zurückliegenden Monaten haben wir bereits mehrfach über die Vorgehensweisen einzelner Bundesländer in diesem Bereich berichtet. Zuletzt wurde Anfang Dezember bekannt, dass Hessen Casino Spiele wie Roulette oder Blackjack erlauben möchte.
Bereits im März vergangenen Jahres berichteten wir darüber, dass das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen plant, fünf Casino-Lizenzen für klassische Casino Spiele vergeben zu wollen.
Auch Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen planen aktuellen Informationen zufolge die Einführung entsprechender Spielmöglichkeiten. Bislang hat jedoch noch kein Bundesland das Lizenzierungsverfahren, für die klassischen Casino Spiele so weit vorangetrieben, dass derartige Games tatsächlich in den lizenzierten Online Spielotheken zur Verfügung stehen.
Fazit
Der am 1. Juni 2021 in Kraft getretene GlüStV gibt den Bundesländern viel Gestaltungsspielraum bei der Regulierung von klassischen Casino Spielen. Jedes Bundesland kann selbstständig entscheiden, ob Roulette, Blackjack & Co. im Land zugelassen werden sollen oder nicht. Ebenso kann festgelegt werden, ob die entsprechenden Spiele wie in Thüringen geplant von einem staatlichen Monopolisten angeboten oder ob privaten Anbietern Konzessionen erteilt werden sollen. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat sich jedenfalls gegen die Legalisierung von Casino Spielen ausgesprochen bzw. sieht konkret „keinen Bedarf für die Einführung“ solcher Glücksspiele.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/schwerin-schweriner-schloss-schloss-813119/
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4 Kommentare zu: Absage: Keine Casino Spiele in Mecklenburg-Vorpommern
Kommentar verfassenWhatAboutTism
30.01.2023 um 14:48 UhrWomit der gute Mann absolut recht behalten wird. ... ) Mehr anzeigen
btssultan
Almoehi
30.01.2023 um 11:20 UhrChristian_1994
31.01.2023 um 22:16 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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