GlüStV: Glücksspielwerbung nur noch nachts?
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) schreibt nicht nur Spielerinnen und Spielern ganz genau vor, unter welchen Bedingungen sie legal im Internet daddeln dürfen. Auch Anbieter müssen sich vor allem bei der Werbung für ihr Angebot an strikte Vorgaben halten. Ein Blick in den Gesetzestext führt zu dem Ergebnis, dass Glücksspielwerbung grundsätzlich nur nachts erlaubt ist.
Erst vor wenigen Wochen veröffentlichten wir bei GambleJoe einen Artikel, bei dem es um eine Studie ging, die besagt, dass Online-Werbung für Glücksspiele zu 90 % illegal ist. Wer mehr über die gesetzlichen Vorgaben erfahren möchte, die die zulässigen Werbemaßnahmen betreffen, muss in den § 5 GlüStV blicken. Hier geht es in insgesamt sieben Absätzen um die Vorgaben für Glücksspielwerbung in Deutschland.
GlüStV: Keine Glücksspielwerbung zwischen 6 und 21 Uhr
Im GlüStV haben sich die beteiligten Politiker darauf geeinigt, dass täglich in der Zeit zwischen 6 Uhr in der Früh und 21 Uhr am Abend keine Glücksspielwerbung erfolgen darf. Folglich müssen auch Drittanbieter dafür Sorge tragen, dass am Tage keine Werbung im Internet für Online-Slots, Online-Casinospiele oder Online-Poker angezeigt wird. Konkret heißt es im § 5 Absatz 3 GlüStV:
„Täglich zwischen 6 Uhr und 21 Uhr darf keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erfolgen (…) Unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis nicht zulässig. (…)"
Bild.de sperrt Zugriff auf Glücksspielinhalte zwischen 6 und 21 Uhr
Ein kurzer Blick auf die reichweitenstarke Plattform von Bild.de zeigt, dass der Mediengigant diverse Glücksspielinhalte in der Zeit von 6 bis 21 Uhr für alle User sperrt. Wer am Tage auf die glücksspielrelevanten Inhalte auf der Website zugreifen möchte, bekommt den nachfolgenden Hinweis angezeigt:
„Dieser Inhalt ist nur zwischen 21 und 6 Uhr verfügbar.“
Welche weiteren Vorgaben gibt es für die Glücksspielwerbung in Deutschland?
Im relevanten § 5 Absatz 1 GlüStV heißt es zunächst vollmundig, dass „Inhaber einer Erlaubnis für die erlaubten Glücksspiele werben und Sponsoring betreiben“ dürfen. Es gibt jedoch die Ergänzung „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen“. In den darauffolgenden Absätzen hat der Gesetzgeber zum Teil nicht ganz eindeutig formulierte Wünsche und Vorstellungen:
- „Die Werbung darf nicht übermäßig sein“ (§ 5 Absatz 2 GlüStV)
- „Irreführende Werbung für öffentliches Glücksspiel (…) ist verboten“ (§ 5 Absatz 2 GlüStV)
- „Werbung für Sportwetten mit aktiven Sportlern und Funktionären ist unzulässig“ (§ 5 Absatz 3 GlüStV)
- „Keine Werbung an gesperrte Spieler" (§ 5 Absatz 5 GlüStV)
- „Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele sind verboten“ (§ 5 Absatz 7 GlüStV)
Erst Ende Mai entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt darüber hinaus, dass die Werbenebenbestimmungen im GlüStV rechtmäßig sind.
Dass nicht nur die Glücksspielbehörde mit Sitz in Halle an der Saale, sondern unter anderem auch der Fachverband Glücksspielsucht die Umsetzung der geltenden Werbebestimmungen im Blick hat, zeigt das Beispiel der unerlaubten Werbung im Bayern-Stadion. Am 28. Mai haben wir nämlich einen Artikel veröffentlicht, bei dem es speziell um die unerlaubte Glücksspielwerbung von Tipico im Bayern-Stadion ging.
Fazit
Laut den Vorgaben im Glücksspielstaatsvertrag darf täglich zwischen 6 und 21 Uhr keine Werbung im Internet und im Radio für virtuelle Automatenspiele und andere Glücksspielarten erfolgen. Interessant wird dabei die Antwort auf die Frage sein, ab welchem Zeitpunkt es sich tatsächlich um Glücksspielwerbung handelt. Reicht bereits das dezente Aufleuchten eines Firmenlogos oder muss wirklich aktiv für die Teilnahme geworben werden?
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/unternehmer-idee-kompetenz-vision-1340649/
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15 Kommentare zu: GlüStV: Glücksspielwerbung nur noch nachts?
Kommentar verfassenDome868
13.07.2023 um 23:41 UhrEine leicht überhöhte Affinität... zum Glücksspiel reicht aus, manche Menschen zu ruinieren...
Spiele tatsächlich recht gerne, dennoch bin ich für's
komplett abschaffen! 💪 Mehr anzeigen
Christian_1994
19.07.2023 um 13:16 Uhrwettibernd
27.06.2023 um 19:25 UhrT0uchTheSky
27.06.2023 um 23:56 UhrChristian_1994
28.06.2023 um 14:40 UhrDonnie
28.06.2023 um 14:47 UhrDonnie
28.06.2023 um 14:54 UhrChristian_1994
30.06.2023 um 14:22 UhrDome868
13.07.2023 um 23:41 UhrEine... leicht überhöhte Affinität zum Glücksspiel reicht aus, manche Menschen zu ruinieren...
Spiele tatsächlich recht gerne, dennoch bin ich für's
komplett abschaffen! 💪
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Hidaruma
27.06.2023 um 11:06 UhrDonnie
30.06.2023 um 16:18 UhrRasmik12
27.06.2023 um 08:50 UhrIn den Werbeblöcken auf bestimmten Sendern, ist gefühlt jede 3te Werbung von einem OC, bzw. einer Online- Spielort.
zurek1989
roccoammo11
Christian_1994
28.06.2023 um 14:45 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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