Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) schreibt nicht nur Spielerinnen und Spielern ganz genau vor, unter welchen Bedingungen sie legal im Internet daddeln dürfen. Auch Anbieter müssen sich vor allem bei der Werbung für ihr Angebot an strikte Vorgaben halten. Ein Blick in den Gesetzestext führt zu dem Ergebnis, dass Glücksspielwerbung grundsätzlich nur nachts erlaubt ist.

Erst vor wenigen Wochen veröffentlichten wir bei GambleJoe einen Artikel, bei dem es um eine Studie ging, die besagt, dass Online-Werbung für Glücksspiele zu 90 % illegal ist. Wer mehr über die gesetzlichen Vorgaben erfahren möchte, die die zulässigen Werbemaßnahmen betreffen, muss in den § 5 GlüStV blicken. Hier geht es in insgesamt sieben Absätzen um die Vorgaben für Glücksspielwerbung in Deutschland.

GlüStV: Keine Glücksspielwerbung zwischen 6 und 21 Uhr

Im GlüStV haben sich die beteiligten Politiker darauf geeinigt, dass täglich in der Zeit zwischen 6 Uhr in der Früh und 21 Uhr am Abend keine Glücksspielwerbung erfolgen darf. Folglich müssen auch Drittanbieter dafür Sorge tragen, dass am Tage keine Werbung im Internet für Online-Slots, Online-Casinospiele oder Online-Poker angezeigt wird. Konkret heißt es im § 5 Absatz 3 GlüStV:

„Täglich zwischen 6 Uhr und 21 Uhr darf keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erfolgen (…) Unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis nicht zulässig. (…)"

Bild.de sperrt Zugriff auf Glücksspielinhalte zwischen 6 und 21 Uhr

Ein kurzer Blick auf die reichweitenstarke Plattform von Bild.de zeigt, dass der Mediengigant diverse Glücksspielinhalte in der Zeit von 6 bis 21 Uhr für alle User sperrt. Wer am Tage auf die glücksspielrelevanten Inhalte auf der Website zugreifen möchte, bekommt den nachfolgenden Hinweis angezeigt:

„Dieser Inhalt ist nur zwischen 21 und 6 Uhr verfügbar.“

Welche weiteren Vorgaben gibt es für die Glücksspielwerbung in Deutschland?

Im relevanten § 5 Absatz 1 GlüStV heißt es zunächst vollmundig, dass „Inhaber einer Erlaubnis für die erlaubten Glücksspiele werben und Sponsoring betreiben“ dürfen. Es gibt jedoch die Ergänzung „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen“. In den darauffolgenden Absätzen hat der Gesetzgeber zum Teil nicht ganz eindeutig formulierte Wünsche und Vorstellungen:

  • „Die Werbung darf nicht übermäßig sein“ (§ 5 Absatz 2 GlüStV)
  • „Irreführende Werbung für öffentliches Glücksspiel (…) ist verboten“ (§ 5 Absatz 2 GlüStV)
  • „Werbung für Sportwetten mit aktiven Sportlern und Funktionären ist unzulässig“ (§ 5 Absatz 3 GlüStV)
  • „Keine Werbung an gesperrte Spieler" (§ 5 Absatz 5 GlüStV)
  • „Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele sind verboten“ (§ 5 Absatz 7 GlüStV)

Erst Ende Mai entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt darüber hinaus, dass die Werbenebenbestimmungen im GlüStV rechtmäßig sind.

Dass nicht nur die Glücksspielbehörde mit Sitz in Halle an der Saale, sondern unter anderem auch der Fachverband Glücksspielsucht die Umsetzung der geltenden Werbebestimmungen im Blick hat, zeigt das Beispiel der unerlaubten Werbung im Bayern-Stadion. Am 28. Mai haben wir nämlich einen Artikel veröffentlicht, bei dem es speziell um die unerlaubte Glücksspielwerbung von Tipico im Bayern-Stadion ging.

Fazit

Laut den Vorgaben im Glücksspielstaatsvertrag darf täglich zwischen 6 und 21 Uhr keine Werbung im Internet und im Radio für virtuelle Automatenspiele und andere Glücksspielarten erfolgen. Interessant wird dabei die Antwort auf die Frage sein, ab welchem Zeitpunkt es sich tatsächlich um Glücksspielwerbung handelt. Reicht bereits das dezente Aufleuchten eines Firmenlogos oder muss wirklich aktiv für die Teilnahme geworben werden?

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/unternehmer-idee-kompetenz-vision-1340649/

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15 Kommentare zu: GlüStV: Glücksspielwerbung nur noch nachts?

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Hochgradig gefährlich und penetrant nervig 🤮🤮🤮🤬 Von 10 Spots...8 verschiedene Casinos mit ihrer Werbung. 2 davon jeweils 2 Spots... Somit !!!10 von 10 Spots!!! bestehen aus Onlinecasino Werbung 🤦🏼
Eine leicht überhöhte Affinität...   Mehr anzeigen
Bei welchen TV-Sendungen hast Du denn so eine hohe Quote von Glücksspielwerbung festgestellt?
Meiner Meinung nach gehört die Werbung für Glücksspiel genauso verboten wie die für Tabakwaren und Alkohol. Auch für Produkte mit zuviel Zucker dürfte keine Werbung gemacht werden.
Ja, das stimmt ich zu, denn Glücksspiel ist viel gefährlicher als Tabak und Alkohol . Warum so was erlaubt ist, dann kann man nur den Kopf schütteln .
Ich persönlich finde, dass in einigen Bereichen wie zum Beispiel beim Fußball die (Sportwetten)Werbung viel zu aggressiv und geradezu omnipräsent ist. Ich stelle es mir zum Beispiel schwierig bis nicht umsetzbar vor, als...   Mehr anzeigen
@Christian_1994: Wenn es nicht gerade mein Verein ist, habe ich auch kaum Interesse Fußball zu schauen wenn ich nicht drauf gewettet habe. Da ist der Reiz irgendwie weg, war früher mal anders. Aber da gab es noch viele Traditionsvereine und nicht...   Mehr anzeigen
Kenne jemanden der schon sein ganzes Leben Fußball schaut und noch nie eine Sportwette abgegeben hat. Der hat schon hunderte Werbeblöcke gesehen macht es aber trotzdem nicht. Wenn jemand von vornherein keine Sportwetten machen...   Mehr anzeigen
@Donnie: Das mag auf jeden Fall stimmen. Problematisch sind aber die "Sportfans", die Spaß am Sport (gucken) haben, aber zeitgleich auch empfänglich für Sportwetten(werbung) sind. Das ist dann eine ungünstige Kombination, spätestens dann,...   Mehr anzeigen
Absolut! Meine Rede!!! Hochgradig gefährlich und penetrant nervig 🤮🤮🤮🤬 Von 10 Spots...8 verschiedene Casinos mit ihrer Werbung. 2 davon jeweils 2 Spots... Somit !!!10 von 10 Spots!!! bestehen aus Onlinecasino Werbung 🤦🏼
Eine...   Mehr anzeigen
Sollen doch Werbung schalten. Heutzutage sollte man sowieso kein TV mehr schauen. Es läuft doch nichts gescheites.
Ja heutzutage läuft eh nur Asi-Tv mit irgendwelchen Möchtegernschauspielern und Fake-Bullen
Irgendwo stand, Werbung darf nicht übermäßig sein....

In den Werbeblöcken auf bestimmten Sendern, ist gefühlt jede 3te Werbung von einem OC, bzw. einer Online- Spielort.
Ja meinst du warum die alle die deutsche Lizenz wollten jetz dürfen die endlich im TV Werbung machen das war der einzige grund das zuvor schon supergeile Programm noch grausamer zu machen !!!😈😤...Mir fehlen die super netten Damen...   Mehr anzeigen
@zurek1989: fremdgehen 69...was für ein ohrwurm
Meinem persönlichen Empfinden zufolge wäre Werbung unter diesen Umständen auf jeden Fall "übermäßig". Da muss man wohl abwarten, bis die GGL dagegen vorgeht und es irgendwann in ein, zwei oder drei Jahren ein Urteil dazu gibt

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