Schweiz: Hintermann einer illegalen Glücksorganisation steht vor Gericht
In der Schweiz muss sich ein mutmaßlicher Drahtzieher einer landesweiten Glücks- und Wettspielorganisation vor Gericht verantworten. Es handelt sich um einen 53-jährigen Türken. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Insgesamt soll er 20 Millionen Franken unrechtmäßig erwirtschaftet haben.
Von 2013 bis 2017 soll der 53-Jährige in der Schweiz ein illegales Casinosystem mit all notwendiger Organisation aufgebaut, betrieben und ständig vergrößert haben. Da er keine gültige Glücksspielkonzession der Schweiz hatte, wird er nun von der Staatsanwaltschaft wegen Veranstaltung von illegalem Glücksspiel angeklagt.
War es ein Einzeltäter oder hatte er Komplizen?
Mehr als 90 Standorte soll sein landesweit verzweigtes Netz des illegalen Glücksspiels in der Schweiz beinhaltet haben. Dabei sollen ihm verschiedene Komplizen geholfen haben. Sie gehörten wohl zu einer kurdisch-türkischen Wettmafia, die in den Kantonen Solothurn, Bern, Basel-Stadt und Basel-Landschaft aktiv war. Der 53-jährige Hintermann hat Techniker, Geldeintreiber und Buchhalter beschäftigt, damit er sein Imperium betreiben konnte.
Innerhalb des Zeitraums habe der Angeklagte mit mehreren Komplizen mindestens 20 Millionen Franken (umgerechnet 17,7 Millionen Euro) erwirtschaftet. Zudem soll der 53-Jährige immer wieder Spielern gedroht haben, die bei ihm Schulden hatten, diese zu begleichen. Er soll sie gleichfalls von Aussagen in Strafverfahren abgehalten haben.
Die meisten Standorte waren mit illegalen Wettannahmeautomaten und Geldspielgeräten ausgestattet. Die zuständigen Behörden stellten bei 20 Hausdurchsuchungen mehr als 200 Geräte sicher, außerdem Fahrzeuge und Waffen.
Des Weiteren hat man mehr als 100.000 Franken (rund 89.000 Euro) Bargeld sichergestellt. Rund 300 Vernehmungen wurden bei den Untersuchungen durch die Polizei vorgenommen.
Frauen aus Osteuropa als Servicepersonal
Weiterhin wird dem Türken vorgeworfen, dass er als Servicemitarbeiter Frauen aus Osteuropa verpflichtet hat, die keine Arbeitsbewilligung in der Schweiz hatten. Die Frauen mussten 12 Stunden am Tag und 6 Tage in der Woche arbeiten. Erhalten hätten sie lediglich den Niedriglohn, sie wurden demnach nicht adäquat entlohnt.
Ansonsten soll die Organisation relativ professionell gewesen sein. Alle Standorte verfügten über Techniker und Türsteher. Letztere haben wohl dafür gesorgt, dass es zu zahlreichen weiteren Delikten wie Nötigung oder Erpressung gekommen ist.
Damit die Millionenumsätze sicher weitergeleitet werden konnten, wurden mehrere Buchhalter beschäftigt. Die Geschäftszahlen wurden über diverse Scheinunternehmen in dem Netzwerk so manipuliert, wie man es brauchte.
Wie flog die ganze Sache auf?
Am Beginn der Ermittlungen stand ein anonymes Schreiben mit Hinweis auf kurdisch-türkische Gruppen, die ein flächendeckendes Netz aus illegalem Glücks- und Wettspielgeschäften betrieben haben. Verschiedene Strafbehörden hatten solche Schreiben zwischen 2012 und 2015 erhalten. Es soll zu Drohungen, Nötigungen, Erpressungen und Gewalt mit Waffen gekommen sein. Daraufhin wurden die Ermittlungen aufgenommen.
Was passiert mit den Tätern?
15 Personen sollen einen gültigen Wohnsitz im Kanton Solothurn haben. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Personen Untersuchungen und Strafverfahren eröffnet. 13 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Eine Person wurde in einem verkürzten Verfahren wegen Verstößen gegen das Schweizer Spielbankengesetz rechtskräftig verurteilt. Er wurde zu 14 Monaten Haft und einer Geldbuße verurteilt. Unter dem Terminus „abgekürzte Verfahren“ versteht man, dass sich Staatsanwaltschaft und Angeklagte über das Strafmaß geeinigt haben. Das Gericht muss nur noch das entsprechende Strafmaß prüfen und eine endgültige Verurteilung vornehmen.
Bei solchen verkürzten Verfahren soll es wohl immer wieder zu Deals zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidiger kommen, wenn Insider-Informationen weitergegeben werden. Sie können zur Milderung der Strafe führen, wenn sie die Ermittlungen erleichtern oder zur Aushebung des gesamten Ringes führen.
Der jetzt angeklagte 53-jährige Hintermann soll ebenfalls in einem abgekürzten Verfahren vom Richteramt Bucheggberg-Wasseramt verurteilt werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Verfahren weitergehen. Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, ist das nur ein kleiner Anfang. Es waren deutlich mehr Personen an dem illegalen Glücksspielnetzwerk beteiligt. Es bleibt abzuwarten, wie viele wirklich verurteilt werden können und vor allem wie lange sich die Prozesse noch hinziehen.
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