Glücksspielgesetz in Rheinland-Pfalz wird vorerst nicht geändert
Das Glücksspielgesetz in Rheinland-Pfalz wird vorerst nicht geändert. Das haben die Regierungsfraktionen im Innenausschuss in diesen Tagen beschlossen. Damit geht die Politik nun doch auf die Einwände zahlreicher Kritiker ein, die durch die Neuregelung unter anderem den Verlust von 2.000 Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz befürchtet hatten.
Nach einer längeren Diskussionsphase haben sich die Politiker nun darauf geeinigt, dass das Landesglücksspielgesetz vorerst nicht angepasst wird. Im Rahmen der geplanten Neuregelung war unter anderem ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen zwei Spielhallen vorgesehen. Kritik kam dabei von verschiedenen Seiten.
Kein neues Landesglücksspielgesetz in Rheinland-Pfalz
Das aktuelle Ergebnis dürfte dazu führen, dass Spielhallenbetreiber in Rheinland-Pfalz vorerst aufatmen können. Geplant war nämlich beispielsweise ein Mindestabstand von einem halben Kilometer zwischen zwei Spielhallen. Derselbe Mindestabstand soll zwischen Spielhallen und Kinder- bzw. Jugendeinrichtungen gelten. Wer diesen Abstand nicht einhalten kann, muss dauerhaft schließen. Für Branchenvertreter wäre das ein skandalöses Vorgehen gewesen. Sie haben nämlich prognostiziert, dass im schlechtesten Fall etwa die Hälfte der stationären Spielhallen in Rheinland-Pfalz hätten schließen müssen.
Zunächst war im ursprünglichen Entwurf noch die Rede von einem Mindestabstand von 250 Metern gewesen. Teilweise hielt man sogar einen Mindestabstand von nur noch 100 Metern für angemessen. Nach kurzer Zeit wurde der Mindestabstand allerdings auf 500 Meter erhöht, sodass deutlich mehr Spielhallenbetreiber um ihre Existenz bangen mussten. Bereits im Dezember vergangenen Jahres zeigte sich der Rechtsanwalt des Automatenverbandes Rheinland-Pfalz, Tim Hilbert, über das Vorhaben empört und sagte, dass der aktuelle Entwurf für die Branche „eine Katastrophe“ sei.
Unterdessen berichtet „Die Rheinpfalz“, dass die Koalition einen „fragwürdigen Experten“ in ihren Ausschuss eingeladen habe. Dieser sei der einzige Suchtexperte in der Expertenrunde, habe jedoch Verbindungen zur Glücksspiel-Lobby.
Expertenanhörung mit vielen Warnsignalen
Im Rahmen der durchgeführten Expertenanhörung hat sich herausgestellt, dass es vor einer Neuregelung des Glücksspielgesetzes noch viele rechtliche Aspekte zu klären gibt. Hinzu kommt, dass die abrupte Schließung Hunderter Spielhallen neben der Gefährdung von Arbeitsplätzen auch den Verzicht von wichtigen Steuereinnahmen zur Folge haben könnte. Darüber hinaus hatte sich beispielsweise auch der geschäftsführende Direktor des Städtetages von Rheinland-Pfalz, Michael Mätzig, gegen die Neuregelung ausgesprochen. Er warnte etwa vor einer zunehmenden Verödung der Innenstädte, wenn nun auch noch zahlreiche Spielotheken schließen.
Aufgrund der zahlreichen Warnsignale hat man sich nun dazu entschlossen, die Änderung des Landesglücksspielgesetzes nicht wie bisher geplant in der Januar-Sitzung des Landtags zu diskutieren. Eine Neuregelung wird also nicht mehr vor der anstehenden Landtagswahl in Rheinland-Pfalz beschlossen werden, die am 14. März stattfinden soll. Nichtsdestotrotz unterstreichen die Politiker die Wichtigkeit einer solchen Neuregelung in absehbarer Zeit.
2.000 Arbeitsplätze gerettet?
Nachdem der Antrag auf Änderung des Landesglücksspielgesetzes nun verworfen worden ist, freuen sich Spielhallenbetreiber und Tausende Arbeitnehmer gleichermaßen. Durch die drohende Schließung der Spielhallen standen nämlich zwischenzeitlich rund 2.000 Arbeitsplätze auf der Kippe. Und das mitten in der immer noch andauernden Coronapandemie. In diesen Zeiten sind nämlich ohnehin bereits zahlreiche Mitarbeiter der Branche in Kurzarbeit und fürchten wegen des anhaltenden Lockdowns um ihre Arbeitsplätze.
Im weiteren Verlauf wird man nun wohl erst einmal einen neuen Entwurf für das Glücksspielgesetz formulieren müssen. Im Anschluss kann der überarbeitete Entwurf dann dem Landesparlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Im Idealfall könnte das Parlament das neue Landesglücksspielgesetz dann wohl erst ab Juni verabschieden.
Online-Glücksspiel legalisieren und stationäre Spielhallen schließen – passt das zusammen?
Für Unmut sorgt innerhalb der Automatenbranche die Tatsache, dass in der Zeit, in der das Online-Glücksspiel in Deutschland nahezu komplett legalisiert wird, jetzt Hunderte Spielhallen schließen sollten. Zudem wiesen Branchenvertreter darauf hin, dass viele Glücksspielkunden zunächst mit dem Online-Glücksspiel in Kontakt kommen, da seit einigen Jahren beispielsweise massive TV-Werbung geschaltet wird. Die Tatsache, dass das Landesglücksspielgesetz in Rheinland-Pfalz vorerst nicht geändert wird, hat dabei natürlich keinen Einfluss auf den geplanten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV).
Fazit
Die Änderung des Landesglücksspielgesetzes in Rheinland-Pfalz ist vorerst vom Tisch. Im Innenausschuss des Landtages wurde nämlich beschlossen, dass ein entsprechender Entwurf vorerst nicht umgesetzt wird. Offiziell begründet wurde dieser Schritt mit den Einwänden von Kritikern, die etwa auf den Verlust von 2.000 Arbeitsplätzen sowie den Wegfall von Steuereinnahmen in Millionenhöhe hinwiesen. Zudem gibt es angeblich rechtliche Bedenken bei der Umsetzung der Vorgaben, sodass nicht klar zu sein scheint, ob der geplante Mindestabstand von 500 Metern tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden darf, ohne dass ein Gericht später die Regelung für unrechtmäßig hält. Frühestens kann eine Abstimmung nun erst nach der Landtagswahl durchgeführt werden, die am 14. März 2021 stattfindet.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/koblenz-deutsches-eck-3453860/
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