Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erzielte kürzlich einen Erfolg vor dem VG München. Die Behörde hatte zuvor ein Untersagungsverfahren gegen ein aus ihrer Sicht unerlaubtes Glücksspielangebot auf der Internetseite eines deutschen Fernsehsenders geführt. Das Gericht gab der Behörde nun recht und verpflichtete den Fernsehsender, das unerlaubte Glücksspiel von seiner Website zu entfernen. Doch um welche Art von Glücksspiel handelte es sich genau?

Seit dem 1. Januar dieses Jahres reguliert die GGL den länderübergreifenden Glücksspielmarkt in Deutschland. Zuvor berichteten wir unter anderem bereits im Sommer 2022 über das von der GGL geführte Verwaltungsverfahren gegen Lottoland und Lottohelden. Die deutsche Glücksspielbehörde hat dem illegalen Glücksspiel also inzwischen den Kampf angesagt. In einem aktuellen Untersagungsverfahren erzielte die Glücksspielbehörde mit Sitz in Halle schon Ende März einen bemerkenswerten Erfolg.

TV-Sender betitelt illegales Glücksspiel als „Gewinnspiel“

Der namentlich nicht genannte private Fernsehsender hatte auf seiner Website ein „Gewinnspiel“ zur Verfügung gestellt, bei dem es sich nach Auffassung der GGL um ein unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet handelt. Die Teilnahme an diesem „Gewinnspiel“ war kostenpflichtig und der Ausgang hing vom Zufall ab. Das VG München bestätigte nun die Argumentation der „Glücksspielwächter“ aus Halle und sah in dem vermeintlichen „Gewinnspiel“ ebenfalls ein unerlaubtes Glücksspiel.

Die Folge: Der TV-Sender musste das unerlaubte Glücksspiel umgehend von seiner Website entfernen. Mittlerweile sind die entsprechenden Inhalte auf dem Internetauftritt gesetzeskonform umgestellt. Die Untersagungsverfügung der Behörde wurde als rechtmäßig eingeordnet. Erst im Juli vergangenen Jahres ging es in einem auf GambleJoe veröffentlichten Artikel um die Frage, ob die Glücksspielbehörde schon bald mit dem IP-Blocking starten könnte.

Glücksspiel bleibt Glücksspiel – auch bei Einsätzen von wenigen Cents

Das Gericht stellte fest, dass es für die Beurteilung, ob es sich bei dem „Gewinnspiel“ um ein unerlaubtes Glücksspiel handelt, keine Rolle spiele, wie hoch der Einsatz ausfalle. Im beschriebenen Fall hätten die Teilnehmenden lediglich einen Einsatz in Höhe von knapp 50 Cent bezahlen müssen, um am Spiel teilzunehmen. Das VG München stellte allerdings klar, dass der verwaltungsrechtliche Glücksspielbegriff im Glücksspielstaatsvertrag keine Erheblichkeitsschwelle für Einsätze vorsieht. Folglich kann auch dann ein illegales Glücksspiel vorliegen, wenn lediglich Centbeträge eingesetzt werden. Vielmehr komme es darauf an, dass die Gewinnchance vom Zufall abhängt.

Der GGL-Vorstand Benjamin Schwanke zeigte sich über das aktuelle Urteil des VG München erfreut:

„Das Vorgehen der GGL zeigt Wirkung. Mit der gerichtlichen Bestätigung der Untersagung ist ein weiterer Schritt in der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels getan. Kostenpflichtige als „Gewinnspiele“ bezeichnete Spiele, sind als Glücksspiel einzuordnen, sofern die Gewinnchance vom Zufall abhängt:“  

Erst vor etwa zwei Wochen berichteten wir darüber, dass die GGL die Unzuverlässigkeit mancher Online Spielotheken kritisiert. Hier forderte der GGL-Vorstand die Glücksspielfirmen zur besseren Mitarbeit auf.

Glücksspielbehörde macht Ernst im Kampf gegen illegales Glücksspiel

Die in Sachsen-Anhalt ansässige bundesweit zuständige Glücksspielbehörde zeigte sich in den vergangenen Monaten immer konsequenter, wenn es um die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels ging. Schon im August vergangenen Jahres berichteten wir auch darüber, dass die GGL auf ein anonymes Hinweisportal setzt, über das die Spielerinnen und Spieler der Behörde direkt illegale Glücksspielangebote melden können.

Fazit

Die GGL erzielte einen weiteren Erfolg vor einem deutschen Gericht. Ein großer TV-Sender musste sein Angebot nun entsprechend umstellen und darf kein illegales Glücksspiel unter dem Deckmantel eines Gewinnspiels anbieten. Für das Gericht spielte es dabei keine Rolle, dass die Spieler nur geringe Beträge von knapp 50 Cent einsetzen mussten. Es kam lediglich darauf an, dass die Gewinnchancen vom Zufall abhängen.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/vectors/testmuster-fernseher-tv-testbild-152459/

Du hast Fehler in unseren Daten entdeckt?

Um einen Fehler zu melden, musst du dich zuerst kostenlos .

Wie gefällt dir der Artikel?

0 Kommentare zu: GGL: TV-Sender muss unerlaubtes Glücksspiel entfernen

Kommentar verfassen

Unsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!

Du möchtest selbst Kommentare auf GambleJoe schreiben? Dann erstelle dir einfach ein GambleJoe Benutzerkonto.

  • Hochladen von eigenen Gewinnbildern
  • Bewerten von Online Casinos
  • Benutzung der Kommentarfunktion
  • Beiträge im Forum schreiben
  • Und vieles mehr