GGL fordert zwischen 5 und 50 Mio. Euro als Sicherheitsleistung
Um eine deutsche Glücksspiellizenz zu erhalten, müssen die Antragsteller zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Anders als bei den meisten anderen Lizenzen müssen die Antragsteller den deutschen Behörden unter anderem eine hohe Sicherheitsleistung hinterlegen. Diese beträgt nach dem GlüStV zwischen fünf und 50 Millionen Euro. Doch müssen die Anbieter diese Millionenbeträge tatsächlich in bar aufbringen und welche weiteren Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Anfang des Monats berichteten wir darüber, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) seit dem 1. Januar 2023 bundesweit den Glücksspielmarkt reguliert. Mittlerweile gibt es eine mindestens zweistellige Zahl von Lizenzen, die von den deutschen Behörden vergeben wurden. Jeder einzelne Antragsteller wurde im Vorfeld genau geprüft. Um eine der begehrten deutschen Lizenzen, beispielsweise für das virtuelle Automatenspiel, zu erhalten, müssen die Glücksspielanbieter eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Zu den einfachsten Voraussetzungen gehören, dass der Anbieter seinen Firmensitz in der Europäischen Union hat und sich die Verantwortlichen des Unternehmens gegenüber der Behörde mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können.
Sicherheitsleistung zwischen 5 und 50 Millionen Euro erforderlich
Im § 4a des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) heißt es unter „Besondere Erlaubnisvoraussetzungen für Sportwetten, Onlinepoker und virtuelle Automatenspiele“ unter anderem:
„Eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten, Onlinepoker und virtuellen Automatenspielen darf nur erteilt werden, wenn die erforderlichen Sicherheitsleistungen vorbereitet und die zum weitergehenden Schutz der Spieler notwendigen Versicherungen abgeschlossen sind“.
Wer im Gesetzestext etwas weiter liest, wird im § 4c GlüStV fündig:
„Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller zur Sicherstellung von Auszahlungsansprüchen der Spieler und von staatlichen Zahlungsansprüchen eine Sicherheitsleistung in Form einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bankbürgschaft eines Kreditinstituts mit Sitz in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbringt. Die Sicherheitsleistung beläuft sich auf fünf Millionen Euro. Sie kann von der Behörde, die die Erlaubnis erteilt, bis zur Höhe des zu erwartenden Durchschnittsumsatzes eines Monats, maximal auf 50 Millionen Euro, erhöht werden.“
Das bedeutet, dass jeder Glücksspielanbieter grundsätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von fünf Millionen Euro hinterlegen muss. Bei Online-Spielbanken mit großer Reichweite und hoher Spielerzahl kann die Sicherheitsleistung nach Ermessen der GGL sogar auf bis zu 50 Millionen Euro erhöht werden. Leider wurden bisher keine Informationen darüber veröffentlicht, welcher Anbieter eine Sicherheitsleistung in welcher Höhe geleistet hat.
Dennoch dürfte es insbesondere für nicht etablierte Glücksspielunternehmen schwierig sein, ohne ein entsprechendes finanzielles Polster eine deutsche Lizenz z. B. für Online-Slots zu erhalten. Bereits Ende November berichteten wir darüber, dass die GGL die erste Lizenz für Onlinepoker vergeben hat.
Viele weitere Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Im § 4 GlüStV finden sich sogenannte „Allgemeine Bestimmungen zur Erlaubniserteilung“. Hier schreibt der Gesetzgeber unter anderem vor, dass die Anbieter einen funktionierenden Jugendschutz gewährleisten müssen, nur volljährige und nicht gesperrte Spieler aktiv sein dürfen und dass den Usern natürlich kein Kredit zum Spielen gewährt werden darf. Des Weiteren müssen die Lizenznehmer ein Sozialkonzept entwickeln, umsetzen und dies sogar wissenschaftlich evaluieren lassen. Des Weiteren muss jeder Anbieter die Inhaber- bzw. Beteiligungsverhältnisse vollständig offenlegen.
Die GGL geht derweil davon aus, dass zukünftig insgesamt etwa 50 Lizenzen für virtuelle Automatenspiele erteilt werden. Bislang hat die Behörde mit Sitz in Halle (Saale) insgesamt 22 Lizenzen für Online-Slots vergeben (Stand: 23. Januar). In der Zeitschrift COMPUTER BILD hat die GGL-Spitze übrigens vor wenigen Monaten ein Interview gegeben.
Fazit
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) stellt im Vergleich zu den meisten anderen Glücksspielbehörden im Ausland sehr hohe Ansprüche an seine Lizenznehmer. Für manch ein Online Casino dürfte insbesondere die zu hinterlegende Sicherheitsleistung zwischen fünf und 50 Millionen Euro ein ernst zu nehmendes Hindernis darstellen. Ebenso sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, um als Glücksspielunternehmen in den Genuss einer deutschen Lizenz für Sportwetten, Onlinepoker oder virtuelle Automatenspiele zu kommen.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/geld-scheine-euro-scheine-währung-1508454/
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20 Kommentare zu: GGL fordert zwischen 5 und 50 Mio. Euro als Sicherheitsleistung
Kommentar verfassennova82
01.02.2023 um 12:24 Uhrbtssultan
BinGOLDiG
Denn imprinzip macht doch jede Anstalt mit ihren casino ein Milliarden Geschäft..
Von daher glaub ich... nicht, das die Betreiber, diese 50 Millionen erstmal schwer zusammen kratzen mussten. 😂 Mehr anzeigen
Frankey
Anonym
roccoammo11
BinGOLDiG
BinGOLDiG
So wie ich das verstanden habe, stecken hinter den "neuen" spielotheken vorzugsweise die alten Hasen die schon immer Marktführer im offline Geschäft waren... Oder?
Frankey
roccoammo11
wenn man sich alle anderen lizenzen gleichzeitig holen würde dann... wäre es immer noch bei weiten billiger als die deutsche lizenz xD
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BinGOLDiG
roccoammo11
BinGOLDiG
Christian_1994
31.01.2023 um 22:20 Uhrroccoammo11
kann man 5 millionen aus dem ausland eigentlich kostenlos überweisen?
Frankey
roccoammo11
Frankey
roccoammo11
hab immer ein cent einstecken als glücksbringer
Frankey
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