So gut wie alle Spieler kennen es: Online Casinos oder digitale Sportwettenanbieter, die im Ausland ansässig sind, stellen ihre Programme über internationale Lizenzen auch in Deutschland zur Verfügung und rühren dabei kräftig die Werbetrommel. Das ist vor allem der GGL ein scheinbar immerwährender Dorn im Auge. Die Behörde hat nun jedoch zumindest in Sachen Glücksspielwerbung einen Erfolg erzielt, der richtungsweisend sein könnte, aber auf die gesamte Glücksspiellandschaft nur schwer übertragbar ist. Hier die ganze Story und mögliche Konsequenzen.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) geht schon seit langer Zeit gegen Streamer vor, die sich entgegen der in Deutschland geltenden Gesetze zum Umgang mit Glücksspielangeboten verhalten. Werbung ist dabei regelmäßig ein zentrales Thema. Auch in unserer Berichterstattung werden immer wieder spezifische Probleme deutlich. Beispielsweise sollte Ron Bielecki 2023 unter anderem wegen Werbung für unerlaubtes Glücksspiel 480.000 Euro Strafe zahlen. Zudem stehen Streamer im Verdacht, ihre Zuschauer durch Spielgeld-Runden quasi zu betrügen, was in Verbindung mit Sponsoring-Deals stehen kann, bei denen ebenfalls Werbestrategien genutzt werden.

Fakt ist: Werbung für Glücksspiele, die in Deutschland nicht genehmigt sind, ist illegal – ganz egal, wie sie verpackt oder geschönt wird. Aktive Internetnutzer treffen fast jeden Tag auf clevere Slot-Promotionen, die sich zum Beispiel in vermeintlich harmlosen Let's-Play-Videos verstecken, Social-Media-Posts mit unscheinbaren Rabatt-Codes für Casinos oder auf Streams, die lukrative Gewinne bei diesem oder jenem Automatenspiel suggerieren. Solche Werbemaßnahmen stammen nicht selten aus dem Ausland und sollen häufig bewusst unter dem Radar der Behörden bleiben, um die rechtlichen Grenzen zu umgehen und die Zuschauer unwissentlich zu beeinflussen.

In diesem Zusammenhang gab es Mittel Juli jedoch ein wegweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Sachsen-Anhalt, das nach einem Einspruch gegen eine Unterlassungsverfügung eines bekannten Streamers verkündet wurde. Die (GGL) hat somit das Recht, auch ausländischen Streamern die Werbung für in Deutschland illegales Glücksspiel zu untersagen. Es dürfte sich hier um einen Präzedenzfall handeln, der aber einen eingeschränkteren Wirkungskreis hat, als zunächst vielleicht zu vermuten ist. Denn längst nicht alle, die Werbung für illegales Glücksspiel betreiben, sind so „einfach“ greifbar wie Streamer.

Unterlassungsverfügung gegen deutschen Streamer im Ausland vom OVG Sachsen-Anhalt bestätigt

Die GGL veröffentlichte eine Pressemitteilung, in der sie den Fall wie folgt schildert: Ein „bekannter“, aber nicht näher beschriebener Streamer mit Sitz im Ausland, der seine Angebote auf Deutsch und in Deutschland verbreitet, wurde zur Unterlassung von Werbemaßnahmen angehalten, die in Deutschland unerlaubte Online-Glücksspiele betreffen. Gemäß dem Urteil darf er entsprechende Promotionen bezogen auf Deutschland nicht mehr durchführen.

Konkret sei die Werbung geschehen, „indem er an virtuellen Automatenspielen teilnahm, sich hierbei filmte und die Aufnahmen als Video bzw. Livestream veröffentlichte“. Es war also nicht einmal relevant, ob der Streamer eventuell direkt gesagt hat, man solle bestimmte Games ausprobieren und/oder könne damit lohnende Gewinne einfahren. Das bloße „öffentliche“ Zocken wurde als Werbung definiert.

Daraufhin hat der Streamer ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren eröffnen lassen. Er war mit der Anweisung zur Unterlassung nicht einverstanden. Das OVG Sachsen-Anhalt hat die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung der GGL jedoch eindeutig bestätigt.

Völkerrechtliches Territorialitätsprinzip maßgebend bei der Entscheidung des OVG

Das Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung gegen den Einspruch des Streamers vor allem auf das sogenannte „völkerrechtliche Territorialitätsprinzip“. Der Grundsatz besagt, dass ein Staat die Hoheitsgewalt und das Recht zur Gesetzgebung und Rechtsprechung über alle Personen, Gegenstände und Ereignisse innerhalb seines eigenen Territoriums hat. Dieses Prinzip bildet die Grundlage für die staatliche Souveränität und die territoriale Integrität, indem es anerkennt, dass ein Staat innerhalb seiner geografischen Grenzen vollständige und ausschließliche rechtliche Autorität besitzt.

In diesem Fall greift das Gesetz laut GGL folgendermaßen: Der Streamer habe Content in deutscher Sprache erstellt, der auf den deutschsprachigen Raum ausgelegt ist. „Es werden also vor allem Zuschauer angesprochen, die von Deutschland aus auf die Streaming-Inhalte zugreifen. Damit trete laut OVG Sachsen-Anhalt ein werbender Effekt in Deutschland ein, der die Inanspruchnahme der deutschen Regelungsgewalt legitimiere.“

Weiterhin bestätigte das OVG, dass es „aus Gründen der Effektivität der Gefahrenabwehr“ für die GGL keine Option sei, gegen eine ganze Streaming-Plattform anzugehen, anstatt einen einzelnen Streamer zur Unterlassung zu verpflichten, um derartige Angebote für Deutschland auszuschließen. Letztlich wurde auch anerkannt, „dass das Werbeverbot für unerlaubte Online-Glücksspiele den europarechtlichen Anforderungen an die Rechtfertigung von Beschränkungen der Grundfreiheiten durch zwingende Gründe des Allgemeinwohls gerecht wird“.

GGL-Vorstand Ronald Benter sagt dazu in der Pressemitteilung:

„Die Entscheidung hat eine Signalwirkung! Die GGL wird zukünftig noch stärker gegen Streamer mit Sitz im Ausland vorgehen. Dies gebietet insbesondere der Spieler- und Jugendschutz aufgrund der besonderen, dem Streaming immanenten Gefahren.“

Fazit

Trotz der wegweisenden Entscheidung, die der GGL nun (mit Nachdruck) die Befugnis verleiht, auch ausländischen Streamern Werbung für in Deutschland illegales Glücksspiel zu untersagen, bleibt die Verfolgung solcher Werbemaßnahmen eine Herausforderung. Die meisten Werbenden, insbesondere Test- und Review-Plattformen, sind schwer greifbar, da auf den betreffenden Seiten häufig kein Impressum vorhanden ist und Advertisings nur schwer nachverfolgt werden können. Zudem treten die Verantwortlichen selten persönlich in Erscheinung - im Gegensatz zu vielen Streamern. Auch die Redaktionen dieser Online-Angebote bleiben weitgehend verdeckt.

Darüber hinaus ist die Definition von Werbung nicht immer eindeutig. Obwohl das OVG in seinem Urteil klargestellt hat, dass bereits das bloße öffentliche Zocken eines Spiels als werbend eingestuft werden kann, bleiben Grauzonen bestehen. Viele subtile Werbemaßnahmen entziehen sich der klaren Einordnung und stellen die Überwachungsbehörden vor erhebliche Probleme. Daher wird es in der Praxis weiterhin schwierig sein, die durch das Urteil vorgegebene Richtung konsequent durchzusetzen und sämtliche Verstöße effektiv zu ahnden.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/illustrations/illuminated-man-futuristic-6981373/

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5 Kommentare zu: GGL darf ausländischen Streamern Werbung für in Deutschland illegales Glücksspiel untersagen

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Deutschland soll endlich diesen Glücksspielvertrag ändern es macht keinen Spaß mehr
Muss ned schmecke muss wirke
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Sehr schön jetzt wurde wieder ein wichtiger Beitrag geleistet um das doch so unsichere illegale Glücksspiel zu bekämpfen und die Leute in das viel sichere Abzock Angebot zu locken wo sie noch weniger Gewinnchancen haben

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Sehr schön, langsam nehmen die Fahrt auf. Freut mich sehr,guter Artikel.
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ernsthaft?die nehmen fahrt auf? Kaffeefahrt??

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